Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt bei einer Enthaltung durch Beigeordneten Blanck folgenden Beschluss zu fassen: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 86. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Sportpark Ochtmissen“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Planung ist die Darstellung vorhandener Sport- und Grünflächen als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:1
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