Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Neumann, Bereich Stadtplanung, stellt anhand der beigefügten Präsentation die rechtlichen Hintergründe und das Vorgehen der Verwaltung bei der Aufstellung und Fortschreibung eines Brach- bzw. Freiflächenkatasters dar. Er erläutert die Veränderungen zwischen den Kartierungen von 2016 und 2018. Er weist darauf hin, dass es aufgrund der Marktdynamik weder finanziell noch personell möglich sei, das Kataster immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Häufig seien Makler und Investoren früher informiert als die Verwaltung. Das Kataster werde alle zwei Jahre fortgeschrieben.
Beigeordneter Blanck dankt für die Darstellung und stellt heraus, dass dieses in das zu erstellende Stadtentwicklungskonzept einbezogen werden müsse. Wünschenswert wäre eine jährliche Aktualisierung und Präsentation im Ausschuss. Er fragt nach, ob eine Veröffentlichung oder Abgabe der Karten möglich sei.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass eine Veröffentlichung nicht sinnvoll sei, da die Darstellung selten den aktuellen Stadt darstelle. Die Einsichtnahme in die Karten, mit dem dort abgebildeten Stand sei möglich. Die Erfahrung habe gezeigt, dass die Immobilienbranche besser informiert ist. Auch ihr sei es wichtig, das Kataster in das Stadtentwicklungskonzept einzubeziehen. Beschluss:
Der Vortrag der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:9 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0
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