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Auszug - 86. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Sportpark Ochtmissen" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.01.2019    
Zeit: 15:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8183/18 86. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Sportpark Ochtmissen"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Leiter des Bereiches Stadtplanung, erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Lage des Plangebietes. Ferner geht er auf die Erweiterung der Sportplatzflächen ein, die mit der Planänderung ermöglicht werden soll. Er weist darauf hin, dass im Verfahren insbesondere ein Schallgutachten erstellt würde. Das Schallgutachten sei wegen der Ausweisung weiterer Sportflächen und der intensiveren Nutzung erforderlich.

 

Ortsbürgermeister Schultz erklärt, dass die Erweiterung der Sportplatzflächen mit dem Ortsrat, den Vereinen und der Schule vorbesprochen wurde. Vor dort gebe es Zustimmung. Die Planänderung werde auch noch formal dort vorgestellt.


Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt bei einer Enthaltung durch Beigeordneten Blanck folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 86. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Sportpark Ochtmissen“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Planung ist die Darstellung vorhandener Sport- und Grünflächen als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung Sportplatz“.
  3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:8

Nein-Stimmen:0

  Enthaltungen:1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_Ochtmissen Sportplatz (1583 KB)