Die
Verwaltung wird beauftragt, den o. a. Antrag der Grundstückseigentümer bzw.
Investoren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 119 "Oedeme-Süd"
auf Befreiung von der textlichen Festsetzung Ziff. 1.1 hinsichtlich der
Mindestgrößen der Baugrundstücke zu genehmigen. Entgegen dieser Festsetzung
wird entsprechend der zeichnerischen Darstellung im anliegenden Lageplan für
die jeweiligen Baufelder einer Mindestgröße von 400 bzw. 600 qm je
Baugrundstück zugestimmt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, da die
festgesetzte Grundflächenzahl nicht überschritten wird. Die Abweichung ist auch
unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen
vereinbar.
Grundlage für diese Befreiung ist
die gleichzeitig beantragte und in der Anlage dargestellte Grundstücksteilung.
Abweichungen von der festgesetzten Mindestgröße der Baugrundstücke wird
ausschließlich auf der Grundlage des von den Grundstückseigentümern zur
Genehmigung vorgelegten Teilungsplanes zugestimmt. Für eine weitergehende
Teilung von Grundstücken wird hierdurch ausdrücklich keine Befreiung erteilt.
24.06.2004 - Ortsrat der Ortschaft Oedeme
Ö 3 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ortsrat Oedeme fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung mit den Absätzen
1 und 2 folgenden einstimmigen Beschluss mit der Ergänzung, dass sich die IDB
verpflichtet, die Straßentrassen in einem stets sauberen und befahrbaren
Zustand zu halten.
05.07.2004 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.