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Auszug - Baugebiet "Schaperdrift/Teufelsküche "Auf der Höhe, Flurstücke 6/214 und 8/215 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ortsrates Oedeme
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.06.2004    
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Jägerhof"
Ort: Im Dorf 5, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

I. Grundstück Flurstück 6/214 „Auf der Höhe“

 

Fachbereichsleiter Eberhard erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargestellten Sachverhalts die Gründe für die beantragten Befreiungen.

Auslöser war, dass sich die Nachbarn über die drohende Beschattung durch die geplanten Reihenhäuser beschwert haben und der Markt für Reihenhäuser derzeit stagniert.

Statt der bisher vorgesehenen 20 – 22 Reihenhäuser ist jetzt vorgesehen, dort 18 Gartenhofhäuser mit je 1 WE zu erstellen. Dadurch, dass die Freisitzbereiche hinter Mauern angelegt werden, entsteht ein eigener Lärmschutz, der es erlaubt, eine Überschreitung der Baugrenzen zuzulassen. Durch die flacheren Gartenhofhäuser entfällt eine Beschattung der Nachbargrundstücke. Für die erforderlichen Befreiungen werden die Nachbarn noch eingebunden und beteiligt.

Die Außenwände der Gartenhofhäuser entsprechen der örtlichen Bauvorschrift. Der bisherige Grundstücksabstand verringert sich von 8 auf 4 m, statt 2-geschossig jetzt nur noch 1-geschossig.

 

Im Anschluss beantwortet Fachbereichsleiter Eberhard Fragen der Ortsratsmitglieder.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Für das Grundstück „Auf der Höhe“, Flurstück Nr. 6/214, fasst der Ortsrat Oedeme dahingehend einen einstimmigen Beschluss, dass den dargestellten erforderlichen Befreiungen zugestimmt wird. Seitens der Verwaltung ist jedoch sicherzustellen, dass bis zur ABS-Sitzung am 05.07.2004 geprüft werde, inwieweit zur Verhinderung zu hoher Dächer und damit verbundener Verschattung der Nachbarhäuser die Dachneigung und damit die Gesamthöhe der Gebäude vorgeschrieben werden kann. Geprüft werden soll auch noch einmal, ob das vollständig außerhalb der Baugrenzen vorgesehene Gebäude zugelassen oder die Fläche frei bleiben soll.

 

 

II.  Grundstück Flurstück 8/215 „Auf der Höhe

 

Beschluss:

 

Eine Beschlussfassung für die beantragte Befreiung für das Grundstück „Auf der Höhe“, Flurstück 8/215, erfolgt nicht.

Bezüglich dieses Befreiungsantrages wir die Beschlussvorlage seitens der Verwaltung zurückgezogen.