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Auszug - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 119 "Oedeme-Süd"  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ortsrates Oedeme
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oedeme Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.06.2004    
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Jägerhof"
Ort: Im Dorf 5, 21335 Lüneburg
VO/1069/04 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 119 "Oedeme-Süd"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiter Eberhard zeigt anhand des aushängenden Aufteilungsplans die vorgesehenen Änderungen auf. Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes werden nochmals die Gründe für die vorgesehenen Änderungen dargelegt. Der heute aushängende Aufteilungsplan ist das Ergebnis diverser Abstimmungsgespräche, die mit den Beteiligten geführt wurden. In aufgezeigten Baufeldern wird die Mindestgrundstücksgröße von 750 auf 600 m² verringert. Auf einigen Doppelhausgrundstücken mit einer Mindestgrundstücksgröße von jeweils 400 m² je Doppelhaushälfte wird zukünftig eine Einzelhausbebauung auf 400 m² Grundstücksgröße zulässig sein. Gegenüber der ursprünglichen Teilung werden max. 217 WE und damit 16 WE mehr ermöglicht.

Der Beschlussvorschlag beinhaltet nicht nur die Veränderungen bezüglich der Grundstücksgröße, sondern auch deren Bindung bei einer Neuaufteilung an den Teilungsplan, der Anlage zur Beschlussvorlage ist. Der Teilungsplan erlangt dadurch für alle vorzunehmenden Grundstücksgrößenveränderungen verbindlichen Charakter. Weitere Zugeständnisse bezüglich Mindestgrößen von Grundstücken sind nicht vorgesehen. Ohne Beratung und Zustimmung im Ortsrat Oedeme, im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und im beschließenden Verwaltungsausschuss wird es keine weiteren Veränderungen geben.

 

Ortsratsmitglied Tetzlaff interessiert, ob durch die teilweise Veränderung der Grundstückszuschnitte Veränderungen in der Trassenführung der Straßen zu erwarten seien.

 

Fachbereichsleiter Eberhard erklärt, dass an den öffentlichen Straßen keine Veränderungen vorzunehmen sein werden. Erforderlichenfalls werden die zusätzlich entstehenden Grundstücke über private Stichstraßen erschlossen. Auch an der GRZ von 0,2 wird keine Veränderung eintreten.

 

Ortsratsmitglied Löb empfindet es als gut, dass die Flächen der Grundstücke teilweise verkleinert werden. Er hätte es begrüßt, wenn die zum Feuerwehrhaus hin gelegenen Grundstücke herausgenommen worden wären. Er hält es für gefährlich, sich auf Aussagen von Investoren bezüglich der Vermarktungsfähigkeit zu verlassen. Für gut würde er es halten, wenn in einem Bereich des Baugebietes auch ökologisches Bauen zugelassen werden würde.

 

Ortsbürgermeister Körner merkt an, dass durch die Benutzung der Baustraßen eine große Staubbelästigung für die Anlieger ausgeht. Er regt an, dass seitens der IDB als Entgegenkommen Maßnahmen ergriffen werden, um die Staubbelästigungen zu mindern und die Befahrbarkeit der Baustraßen in einem ständig guten Zustand zu halten. Eine entsprechende Regelung sollte auch in die Beschlussfassung aufgenommen werden.

 

Ortsratsmitglied Dr. Krüger geht ein auf die Darstellung der Investoren, dass ein endgültiger Ausbau der Erschließungsstraßen erst dann erfolgen soll, wenn ca. 80 % der Baulandflächen bebaut sind. Nach seiner Ansicht ist dieser Zeitraum zu undefinierbar. Er spricht sich dafür aus, dass in der Übergangszeit ähnlich wie in den skandinavischen Ländern praktiziert, durch Aufbringung einer Lösung die Oberfläche staubbindend hergestellt wird.

 

Herr Roth – IDB – berichtet über die bereits durchgeführten Maßnahmen. Die Oberfläche der Baustraßen wurde bereits aufgenommen und anschließend neu verfestigt. Um eine gute Befahrbarkeit auf Dauer zu gewährleisten, werden diese Maßnahmen im erforderlichen Maße wiederholt. Parallel wurden Überlegungen angestellt, wie ein Straßenausbau vorgezogen werden kann, sowohl ein Vorziehen als Einbringen des Unterbaus als auch die Aufbringung von Flüssigkeiten musste letztendlich aus Kostengründen wieder verworfen werden, weil bei einem anstehenden Straßenausbau der Untergrund zunächst wieder ausgebaut werden müsste.

Die IDB ist deshalb bereit, die Verpflichtung einzugehen, die Straßentrassen in einem stets sauberen und befahrbaren Zustand zu halten.

 

Ortsbürgermeister Körner  hält die Aussage seitens der IDB für glaubhaft, zumal auch beim Spielplatzbau in einer der letzten Besprechungen die Bereitschaft signalisiert wurde, den Spielplatzbau in der Weise vorzuziehen, dass die Mittel dafür vorab bereitgestellt werden.

 

Herr Roth – IDB –  erklärt ergänzend hierzu, dass die Gelder für den Spielplatzbau bereits sukzessive abgefordert werden.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die Gespräche mit den Anliegern über die Ausstattung der Spielplätze bereits zum Abschluss geführt werden konnten und mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden kann.

 

Im Anschluss unterbricht Ortsbürgermeister Körner die Sitzung und gibt den anwesenden Bürgern/Innen Gelegenheit, zu dem Tagesordnungspunkt ihre Meinung zu äußern und Fragen zu stellen.

 

Anschließend wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Eine weitergehende Aussprache findet nicht statt.

 

Ortsbürgermeister Körner verliest noch einmal den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ortsrat Oedeme fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung mit den Absätzen 1 und 2 folgenden einstimmigen Beschluss mit der Ergänzung, dass sich die IDB verpflichtet, die Straßentrassen in einem stets sauberen und befahrbaren Zustand zu halten.