Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für den Bereich zwischen der Willy-Brandt-Straße im Osten, dem in den Geltungsbereich einbezogenen Rotenbleicher Weg im Süden und Westen sowie den nördlich angrenzenden Grundstücken Rotenbleicher Weg 65A und Feldstraße 2A wird auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 168 bekommt die Bezeichnung „Rotenbleicher Weg“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Planung ist es, die Errichtung von Wohnungen mit wohnverträglichen Gewerbenutzungen planungsrechtlich abzusichern.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss zu fassen.
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