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Auszug - Bebauungsplan Nr. 168 "Rotenbleicher Weg" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2016    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6928/16 Bebauungsplan Nr. 168 "Rotenbleicher Weg"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt dem Ausschuss den Bauherrn, Herrn Dr. Hecker, den Architekten, Herrn Hütz, sowie die Mitarbeiter der Planung, Herrn Eberhard und Frau Hölter, vor. Sie weist darauf hin, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst werden soll, der sich lediglich auf ein Grundstück am Rotenbleicher Weg bezieht. Das ehemalige Universitätsgebäude sei im Sommer von der Leuphana Universität verkauft worden. Die Kaufinteressenten sollten die Nutzungskonzepte mit einreichen, die auch der Stadt vorgelegt worden seien. Das Konzept von Herrn Dr. Hecker sei gut angekommen. Vorgesehen sei der Abbruch der Gebäude, da weder die Statik noch der Zuschnitt zur künftigen Wohnnutzung passten. Die vorhandene Gebäudestruktur solle beim Neubau aber wieder aufgegriffen werden. Die Überlegungen gingen zurzeit von einem viergeschossigen Gebäude aus, an der Kopfseite mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss. Es könnten 40 bis 50 Wohneinheiten mit Größen von 40 m² bis 90 m² entstehen. Im Erdgeschoss des Kopfgebäudes wäre auch ein Café denkbar. Hier wolle der Bauherr sein Büro unterbringen. Diese Ideen des Bauherrn würden im Bauleitplanverfahren auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Dabei wäre auch der Blick von der Willy-Brandt-Straße aus einzubeziehen. Durch das Weglassen des Verbindungsbaus könnte ein kleiner Innenhof für die Bewohner entstehen. Über die Fassadengestaltung müsse man sich noch austauschen. Der Bebauungsplan werde als vorhabenbezogener Bebauungsplan und aufgrund seiner Größe im vereinfachten Verfahren erstellt. Herr Hütz werde die Planungen übernehmen, Gutachten würden zusätzlich erstellt. Eine Kostenübernahmeerklärung des Bauherrn läge bereits vor. Vor dem Satzungsbeschluss würde dann noch ein Durchführungsvertrag geschlossen.

 

Herr Dr. Hecker stellt sich als Bauherr und Anlieger der Straße Rotenbleicher Weg vor. Er erläutert, dass er einfach mal den Versuch gewagt habe, das Objekt zu erwerben, um ein Projekt, das dem Wohngebiet Rotes Feld gerecht werde, durchzuführen. Er stelle sich eine gute Durchmischung der Wohnnutzung sowie ein kleiner Treffpunkt für die Anwohner vor. Hierfür habe er bereits viele positive Rückmeldungen aus der Nachbarschaft erhalten.

 

Herr Hütz, Architekt aus Harburg, stellt sich vor und nennt einige Beispiel seiner bisherigen Tätigkeiten. Neben Erfahrung mit Denkmalgeschützten Gebäuden läge ein Schwerpunkt auch bei Kombinationsbauten, in denen Wohnen und Arbeiten zusammenlägen.

 

Beigeordneter Webersinn dankt allen für den Vortrag und wünscht dem Projekt bereits jetzt ein gutes Gelingen.

 

Beigeordnete Schellmann spricht Herrn Dr. Hecker ihren Dank aus, den Erhalt des Gebäudes in Betracht gezogen zu haben. Sie fragt nach, ob denkmalschutzrechtliche Belange betroffen seien und ob es bereits eine Ansicht von der Willy-Brand-Straße aus gebe.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass zwar bereits Zeichnungen vorlägen, sie aber auf die Präsentation verzichten wolle, damit sich keine Bilder verfestigten. Alle Vorgaben seien noch zu überprüfen. Dies gelte insbesondere für die Höhe der Gebäude.

 

Beigeordnete Schellmann spricht sich für ein Mischgebiet aus und zeigt sich verwundert, dass noch keine beratenden Mitglieder zur Sitzung geladen wurden.

 

Stadtbaurätin Gundermannhrt aus, dass in der Ratssitzung beschlossen wurde, beratende Mitglieder in den Ausschuss aufzunehmen. Diese müssten aber erst benannt und wiederum vom Rat beschlossen werden. Die beratenden Mitglieder könnten voraussichtlich zur nächsten Sitzung offiziell geladen werden, zu dieser Sitzung habe man sie jedoch als Gäste eingeladen.

 

Ratsherr Petroll begrüßt, dass Wohnraum und auch sozialer Wohnraum geschaffen werde, auch wenn ihm der Hintergrund des Grundstücksverkaufs missfiele. Er fragt nach, ob es bereits einen städtebaulichen Vertrag gebe und wie der soziale Wohnungsbau gesichert werden solle.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass hierzu Regelungen im Durchführungsvertrag getroffen würden, der noch vor dem Satzungsbeschluss dem Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werde.

 

Ratsfrau John fragt nach, ob in dem Gebäudekomplex Fahrstühle vorgesehen seien, was von Herrn Dr. Hecker bestätigt wird. Ferner bittet sie um Auskunft über die Stellplätze.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass derzeit ca. 40 Stellplätze in einer verbundenen Tiefgarage unter dem Objekt geplant seien, weitere 25 Stellplätze sollten oberirdisch geschaffen werden. Genauere Angaben seien erst nach dem Verkehrsgutachten möglich. Vorab sei ein Baumaufmaß beauftragt worden, um den Bestand zu erfassen und zu schützen.

 

Ratsfrau John erfragt die Gebäudehöhen im Vergleich zum Bestand, worauf Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der langgestreckte Bau zurzeit in der Gesamthöhe identisch zum Bestand sei, der Kopfbau sei höher geplant. Dies sei aber ein Punkt, der im Verfahren noch überprüft werden müsste.

 

Ratsherr von Nordheim begrüßt das Projekt, bei dem auch der soziale Wohnungsbau und die Nutzung regenerativer Energien berücksichtigt seien. Er fragt nach, ob ein Anteil regenerativer Energien von mehr als 30 % verhandelbar wäre. Diese Frage bleibt seitens des Bauherrn unbeantwortet.

 

Herr Hütz erläutert, dass man sich bei der Planung an der Kubatur der Bestandsbauten orientiert habe, das Gesamtvolumen bleibe etwa gleich.

 

Ratsherr von Nordheim regt an, die Dachflächen für Photovoltaik oder als Gründach zu nutzen. Eingriffe sollten ereignisnah ausgeglichen werden.

 

Herr Hütz stellt heraus, dass man daran interessiert sei, vieles zu bewahren, ein Gründach sei daher durchaus vorstellbar.

 

Ratsherr von Nordheim fragt nach, in welche Richtung die Wohnungen ausgerichtet würden, da ein Konflikt mit dem Lärm der Willy-Brandt-Straße zu erwarten wäre. Ferner wolle er wissen, inwieweit sich die Zugänge zu privaten und geschäftlichen Räumen voneinander trennen ließen.

 

Herr Hütz erläutert, dass ein Schallschutzgutachten beauftragt würde. Die Intension liege bei einer Ausrichtung der Wohnungen zum Rotenbleicher Weg. Büros und Café sollten über eine Rampe von der Seite erschlossen werden.

 

Auf Nachfrage von rgermeister Löb, an welcher Stelle die Zugänge zu den Wohnungen und zum Innenhof geplant seien, erklären Herr Hütz und Herr Dr. Hecker, dass man die Zugänge von der Willy-Brandt-Straße aus plane. Der Innenhof sei durch einen Weg ums Gebäude erreichbar. Ein zentraler Durchgang sei wegen des Lärmschutzes nicht möglich.

 

rgermeister Löb bittet die Planung in diesem Punkt zu überdenken. Er schlägt außerdem vor, auch den mittleren Gebäudeteil zu erhöhen, um mehr Wohnraum zu ermöglichen. Bei der zentralen Lage könne man über einen geringeren Stellplatzschlüssel nachdenken, da viele Ziele zu Fuß erreichbar wären.

 

Stadtbaurätin Gundermann und Beigeordneter Webersinn verweisen darauf, dass es zunächst nur um einen Aufstellungsbeschluss ginge und damit um die Entscheidung, ob man das Verfahren eröffnen solle und man sich das Projekt vorstellen könne.

 

Beigeordneter Salewski ergänzt, dass dem Aufstellungsbeschluss stets nur eine Rohskizze zugrunde liege. Die vorgebrachten Hinweise könnte man im Verfahren berücksichtigen. Er begrüße die Maßnahme und fragt nach, an welcher Stelle die Zufahrt zur Tiefgarage geplant sei. Das Gebäude sollte sich in Gestaltung und Höhe sowohl am Gebäude des NDR als auch an der Einzelhausbebauung des Rotenbleicher Weges orientieren.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sich der Rotenbleicher Weg durch eine kleinteilige Bebauung auszeichne. Daher halte sie die derzeit angedachten Höhen mit vier Geschossen plus Staffelgeschoss am Kopfgebäude für das Maximum. Die Höhen würden mit den Gebäudehöhen der Umgebung in Bezug gesetzt. Zur Zufahrt könne man erst nach dem Verkehrsgutachten Aussagen treffen.

 

Beigeordnete Schellmann fragt nach, ob der Gebäuderiegel an die Willy-Brandt-Straße heranrücken könne, um einen Innenhof zu schaffen.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass der Abstand zur Straße aufgrund der Lärmbelastung erhalten bleiben solle, ferner wolle man den Baumbestand erhalten.

 

Beigeordneter Webersinn erklärt, dass sich alle aufgezählten Punkte im Verfahren entwickeln würden.

 

Ratsherr Meyer spricht sich für den Abbruch des Gebäudes aus, das vorgestellte Konzept klinge gut abgestimmt. Er fragt nach der Bezugshöhe des NDR-Gebäudes.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass drei Geschosse und am Eckgebäude ein zusätzliches Staffelgeschoss errichtet worden seien.

 

rgermeister Löb bittet darüber nachzudenken, eine fahrradfreundliche Asphaltschicht am Rotenbleicher Weg einzuplanen.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass im Bebauungsplan lediglich das Vorhaben mit Zu- und Abgängen geplant werden sollen. Sofern eine Asphaltdecke gewünscht werde, wären die Mittel über den Haushalt einzuplanen.

 

Herr Dr. Hecker ergänzt, dass der derzeitige Belag für eine Verkehrsberuhigung sorge, was für die Anwohner durchaus angenehm sei. Ein gut ausgebauter Radweg sei an der Willy-Brandt-Straße vorhanden.

 

Herr Burgdorff erklärt für den Arbeitskreis Lüneburger Altstadt (ALA), dass man sehr froh sei, dass die historischen Gebäude nicht betroffen seien. Die künftigen Höhen seien fielen zwar nicht in die Zuständigkeit des ALA, sollten aber bedacht werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1.       r den Bereich zwischen der Willy-Brandt-Straße im Osten, dem in den Geltungsbereich einbezogenen Rotenbleicher Weg im Süden und Westen sowie den nördlich angrenzenden Grundstücken Rotenbleicher Weg 65A und Feldstraße 2A wird auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 168 bekommt die Bezeichnung „Rotenbleicher Weg“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2.       Ziel der Planung ist es, die Errichtung von Wohnungen mit wohnverträglichen Gewerbenutzungen planungsrechtlich abzusichern.
  3.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss zu fassen.

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