Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 163 „Am Schützenplatz“ im normalen Bauleitplanverfahren mit Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Planung ist es, Flächen als Sondergebiet für den Einzelhandel, Wohnbauflächen sowie öffentliche Verkehrsflächen zu entwickeln.
- Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 „Pulverweg“ wird eingestellt.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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