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Auszug - Bebauungsplan Nr. 163 "Am Schützenplatz" Änderungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 5
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.05.2016    
Zeit: 15:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6616/16 Bebauungsplan Nr. 163 "Am Schützenplatz"
Änderungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Die Ausschussvorsitzenden verständigen sich darüber, dass die Beratung zu TOP 5 vom Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung, Ratsherrn Dörbaum, geleitet wird.

 

Ratsherr Dörbaum begrüßt zur Beratung den Architekten, Herrn Lohmann, Büro Lohmann BDA, Rotenburg/Wümme, der bei der Erstellung des erarbeiteten Konzeptes mitgearbeitet habe.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf den derzeitigen Stand im Verfahren näher ein. Sie bringt in Erinnerung, dass Inhalt des Bebauungsplanes war, dass die beiden Märkte an der Bleckeder Landstraße auf dieses Areal umgesiedelt werden mit der Option, dass für beide Märkte im bescheidenen Rahmen die Möglichkeit einer Erweiterung geschaffen wird. Zusätzlich war ein Hotel geplant.

hrend der Sitzung keimte eine Debatte auf, wonach der Ausschuss es sich gut vorstellen könne, dass die geplanten Einzelhandelseinrichtungen mit Wohnungen kombiniert werden. Damit könnte auch eine bessere Auslastung des Grundstückes erreicht werden.

 

Kurze Zeit später meldete sich bei ihr Herr Architekt v. Mansberg in seiner Eigenschaft als Sprecher einer kleinen Gruppe von Architekten und Stadtplanern. Er trug vor, dass man beabsichtige, einen Workshop mit diesen Architekten und Stadtplanern zu veranstalten. Die Arbeit sollte hierbei in mehreren Gruppen erfolgen, um alternative Entwicklungen zur Bebauung des Areals zu entwickeln, zu entwerfen und darzustellen.

 

Vereinbart wurde, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe zu einem vorbereitenden Gespräch in die Bauverwaltung kommen und ihnen bei dieser Gelegenheit das vorhandene Material und Pläne als Grundlage der Arbeit ausgehändigt würde. Das Gespräch wurde geführt und hatte einen guten Verlauf.

 

Der Workshop hat im September letzten Jahres stattgefunden. Es sind 6 alternative Entwürfe erarbeitet worden. Die einzelnen Entwürfe wurden ihr vorgestellt und zur weiteren Verwendung übergeben.

Die vorgelegten Entwürfe wurden in der Verwaltung geprüft und beurteilt. Im weiteren Verlauf hat sie ein Gespräch mit den Investoren Porth und Sallier geführt und diesen die 6 Entwürfe erläutert und dabei aufgezeigt, dass man an dieser Stelle sehr gut Wohnen und Einzelhandel kombinieren könne.

Nach einer Überlegungsphase haben die beiden Investoren den Architekten Lohmann beauftragt zu prüfen, wie man das Grundstück besser ausnutzen und dabei auch Wohnungsbau darstellen kann.

 

Die überarbeitete Planung wurde im Haus vorgestellt. Von der Einschätzung her stellt die überarbeitete Planung einen großen Gewinn gegenüber den Ursprungsentwürfen dar. Diese Planung wird heute vom beauftragten Architekten vorgestellt. Anschließend soll diese Planung auch den Architekten und Stadtplanern vorgestellt werden, die die 6 Ausgangsentwürfe erarbeitet haben.

Gleichzeitig ist vorgesehen, den Geltungsbereich für den Bebauungsplan zu erweitern, um damit die planerischen Voraussetzungen für die Gesamtfläche zu schaffen.

 

Architekt Lohmann ro Lohmann Architekten BDA- Rotenburg/Wümme stellt sein Architektenbüro anhand realisierter Projekte vor.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) geht er auf die derzeitige Nutzung des Areals und des Umfeldes ein. Erkennbar ist, dass bereits jetzt eine Mischung aus Gewerbe- als auch Wohnnutzungen vorhanden sei.

 

Mit Hilfe von Lageplänen und Modellfotos wird detailliert auf die Planung eingegangen. Erutert wird hierbei, dass im östlichen Teil des Geländes hin zur Straße „Am Schützenplatz“ die Neubauten für die beiden Supermärkte angesiedelt werden sollen, auf denen nun Wohnungen entstehen könnten. Die Gebäude werden U-rmig ausgebildet und verfügen über Dachgärten. An der Ecke Dahlenburger LandstraßeAm Schützenplatz ist weiterhin ein Hotel mit voraussichtlich 5 Geschossen geplant. In der Mitte des Areals könnte ein 7-geschossiges Garden-Loft-Gebäude entstehen. Alle Terrassen werden kleine Gärten haben. Das Dach soll zu einem begrünten Ort der Begegnung werden. Eingegangen wird auf die Parkplatz- als auch auf die Stellplatzanordnungen.

Dargestellt wird, wie mit dem abfallenden Geländerprofil umgegangen werden kann.

 

r das aufgezeigte Gebäude ist vorgesehen, dass das Gebäude selbst so viel Energie erzeugen soll, wie Energie für die Bewirtschaftung des Gebäudes benötigt wird. Zu ca. 90 % kann dieses durch die Nutzung eines Blockheizkraftwerkes sowie Photovoltaikanlagen erreicht werden. Eine weitere Idee wäre, hier eine Elektrotankstelle für Autos und E-Bikes vorzuhalten.

 

Beispielhaft werden anhand einer Visualisierung Ansichten der Gebäude sowie die Innenansicht einer Wohnung aufgezeigt.

 

Ratsherr Dörbaum dankt Architekt Lohmann für die Vorstellung der Planungen.

 

OB Mädge hrt ergänzend aus, dass auch  hier die 30 %-Quote bezüglich sozialverträglicher Mieten über Regelungen im noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

 

Seitens der Stadt ist geplant, dass eine sukzessive Umwandlung der Gewerbeflächen mit den Investoren festzuschreiben ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Entre in die Stadt, die Gebäudefront entlang der Dahlenburger Landstraße, möglichst zügig umgestaltet wird. Zunächst wird sicherlich die Bebauung entlang der Stre „Am Schützenplatz“ erfolgen, wenn es denn zu einer Umsiedlung der beiden angesprochenen Discounter kommen wird.

 

Ratsherr Kuhn erinnert an die Vorstellung einer Planung im Ausschuss im Juni letzten Jahres. Dort wurde ausgeführt, dass ein Interessent esr einen Hotelneubau sehr eilig hatte, weil bis zum 30.06. letzten Jahres Fördermittel dazu beantragt werden konnten. Er möchte wissen, was daraus geworden ist.

 

Zusätzlich ist für ihn von Interesse, wie denn bei der vorgestellten Planung die Feuerwehrzufahrten geregelt sein werden.

 

OB Mädge merkt hierzu an, dass er selbst tlw. zu einer eingetretenen Verzögerung beigetragen habe, weil er Wert darauf gelegt habe, dass ein Gesamtkonzept für das Areal und nicht eine Teillösung nur für ein Hotel gefunden wird.

 

Verdeutlicht wird, dass planerisch nun die Voraussetzungen geschaffen werden. Dies wird einen Zeitraum von ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen. Gefordert sind dann die Eigentümer, die dieses dann auch umsetzen, in dem sie nicht nur einen Erbauer, sondern auch Betreiber für das Hotel finden müssen, damit die Planung umgesetzt werden kann. Die Regelung von Feuerwehrzufahrten kann heute noch nicht Thema sein.

Heute geht es darum, die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.

 

Die Regelung der Feuerwehrzufahrten ist Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens. Insofern sind heute keine konkreten Aussagen hierzu möglich. Durch das erforderliche Baugenehmigungsverfahren ist jedoch sichergestellt, dass der Brandschutz, zu dem auch die Feuerwehrzufahrten gehören, abgearbeitet wird. Mit dem Hotelbau-Interessenten wurde zwischenzeitlich eine gemeinschaftliche Verständigung herbeigeführt.

Anhand der heute vorgestellten überarbeiteten Planung ist ersichtlich, dass sich diese Vorgehensweise gelohnt habe.

 

Ratsfrau Puschmann dankt sowohl Verwaltung als auch der Arbeitsgruppe der Architekten und Stadtplaner aus dem Lüneburger Raum, die sich für eine Ideenfindung zusammengesetzt haben. Die geschilderten Abläufe mit der Kommunikation aller Beteiligten hat zu einem Ergebnis geführt, welches sie als sehr gelungen ansieht.

 

Ausdrücklich begrüßt wird, dass die von den GRÜNEN vorgetragenen Anregungen in die Planung eingeflossen sind und Berücksichtigung gefunden haben. Hierzu gehört insbesondere, die dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Flächen zu erweitern und eine ganzheitliche Betrachtung des Areals vorzunehmen. Auch Wohnen dort vorzusehen, wird sehr begrüßt.

 

Das in einer Visualisierung vorgestellte Gebäude hält sie für futuristisch. Wünschenswert wäre es, wenn auch eine entsprechende Umsetzung erfolgen würde.

Auch einzelne Details, wie das Vorsehen kleiner Gewürzgärten wird als sehr positiv angesehen.

 

Die vorgesehene Kombination Gewerbe und Wohnen ist zu begrüßen.

 

Bedenken bereitet derzeit noch die angesprochene Platzsituation unter Einbindung des Straßenzuges „Am Schützenplatz“, da an dieser Stelle ein großer Geländeversatz vorhanden sei, der schwerlich auszugleichen sein wird.

 

Als wünschenswert sieht sie es an, dass die Platzausgestaltung so vorgenommen wird, dass diese auch für die Anwohner mit entsprechenden Sitzecken nutzbar ist und damit zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beiträgt. Auch wäre es gut, wenn bei der Planung eine Radfahrernutzung der Freiflächen Berücksichtigung finden würde.

 

Ratsfrau Schellmann interessiert, warum an der Dahlenburger Landstraße eine Grünfläche in den Geltungsbereich einbezogen werden soll.

 

Stadtbaurätin Gundermannhrt aus, dass zu dieser Thematik bereits in einer vorherigen Sitzung bei der Beratung zum ersten Aufstellungsbeschluss vorgetragen wurde. Hintergrund ist, dass, wenn das angesprochene Areal erschlossen wird, in diesem Zuge auch die Busspur erweitert wird. Hierzu wird ein zusätzliches Grundstück benötigt. Deshalb umschließt der Geltungsbereich den Straßenzug in diesem Bereich. Die gegenüberliegende Böschung liegt im Geltungsbereich. Die vermeintliche Grünanlage sind die Baumkronen der Straßenume, die aufgrund der Schrägluftbildaufnahme so wirken, als wenn diese davon betroffen seien. Dies ist jedoch nicht der Fall.

 

Ratsfrau Schellmann geht davon aus, dass die jetzigen Eigentümer sich über ein ganzheitliches Konzept über das ganze Areal verständigt haben. Sie möchte wissen, ob oberhalb der beiden großen Einkaufsmärkte auch Wohnungen vorgesehen seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand eines Planes die Lage der Märkte und den Bereich auf, in dem eine Aufstockung mit 2 Vollgeschossen und zusätzlichem Staffelgeschoss vorgesehen ist.

 

Ratsfrau Schellmann empfindet es als ausgesprochen schön, dass ein Dachgarten vorgesehen ist, der auch gemeinsam genutzt werden kann. Die Frage wird sein, ob man das mit den Geländevorsprüngen in den Griff bekommen kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt nochmals klar, dass es heute um die Erweiterung eines Geltungsbereiches und um einen Aufstellungsbeschluss gehe. Das jetzt darunter schon so detaillierte Konzepte vorgelegt wurden, ist für diesen Verfahrensschritt schon sehr viel.

 

Soweit der Ausschuss heute sein O.K. zum Aufstellungsbeschluss abgibt, wird sich die Verwaltung im Anschluss bei der Erarbeitung des Vorentwurfes für den Bebauungsplan ganz detailliert mit den Höhen auseinandersetzen.

 

Ratsherr Pauly begrüßt es, dass an dieser Stelle nicht nur Einzelhandel, sondern auch Wohnen vorgesehen sei. Die Schaffung von Wohnraum an dieser Stelle ist wichtig und richtig. Die Wertigkeit des gesamten Areals nimmt dadurch keinen Schaden, sondern erfährt eher eine Aufwertung.

Wichtig ist dabei aber auch, dass ein Teil des neu geschaffenen Wohnraumes wie bereits ausgeführt so skizziert wird, dass sozial gerechter Wohnraum angeboten wird. Insofern würde er dieser Planung seine Zustimmung erteilen.

 

Dem nächsten Verfahrensschritt würde er nur dann seine Zustimmung erteilen, wenn er parallel dazu die Städtebaulichen Verträge inhaltlich kennen würde, die das Vorgetragene auch verbindlich machen.

 

Hinterfragt wird, ob das geplante zentrale Gebäude tatsächlich 7-geschossig vorgesehen sei. Falls dem so sein sollte, merkt er hierzu an, dass er eine solche Geschossigkeit an dieser Stelle für zu hoch halten würde.

 

Ausdrücklich begrüßt wird sowohl die Innenentwicklung und dass an dieser Stelle Wohnraum geschaffen wird. Für wünschenswert hätte er es gehalten, wenn der Einzelhandel auf kleinere Flächen beschränkt bleibt. So ist die Verdrängung von kleinen dezentralen Märkten zu berchten.

Die Schaffung der Gebäudehöhe in der Mitte, die etwas höher ausfallen kann, ist für ihn tragbar. Ein Fragezeichen bleibt hinsichtlich der geplanten 7-Geschossigkeit mit zusätzlichem Staffelgeschoss bestehen.

 

Architekt Lohmannhrt aus, dass die vorgestellte Planung zum gegenwärtigen Stadium so wohl nicht 1 : 1 umgesetzt werde. Die Idee, die hinter der vorgestellten Planung steht, ist die darzustellen, wie eine Bebauung unter Einbeziehung von viel Grün aussehen könnte.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt noch einmal auf, welcher Gedanke dahinter steckt, dass das angesprochene Gebäude 7-geschossig mit aufgesetztem Staffelgeschoss an dieser Stelle hineinpasst.

 

OB Mädge verdeutlicht nochmals, dass es langjährige Übung sei, dass der Städtebauliche Vertrag vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes abgeschlossen wird, so dass man sich dadurch auf der sicheren Seite befindet.

 

Beigeordneter Salewskilt die vorgestellte Planung für einen interessanten Entwurf. Erkennbar ist, dass man seit 2014 einen großen Schritt in der Planung vorangekommen ist. Erfreulich ist, das Wohnen Berücksichtigung findet und die 30 %-Klausel Anwendung finden soll. Nachverdichtung, wie sie an dieser Stelle vorgenommen werden soll, ist die zentrale Debatte der letzten Zeit.

 

Seitens der Fraktion werden die Überlegungen und das Vorhaben voll unterstützt.

 

Angemerkt wird ergänzend, dass man sich bei der Hauptost eine ähnliche Entwicklung gut vorstellen könne.

 

Herr Burgdorff ALA zitiert aus der Vorlage, dass die Erstellung eines Umweltberichtes vorgesehen sei. Für ihn wäre von Interesse zu erfahren, welche Schutzgüter hier ggfls. angesprochen werden sollen. Er könnte sich darunter auch Schutzgüter kultureller Art, wie die Blickbeziehung auf die Stadt vorstellen. Auch wäre die Topographie und der Umgang damit bei einer Bebauung unter dem Schutzgut Kultur zu beachten.

 

OB Mädge erinnert daran, dass der Erhalt von Blickbeziehungen Richtung Innenstadt schon des Öfteren zu Debatten geführt habe. Diese spielte auch bei der Höhe eines Ausbaus des BBZ eine Rolle. Hingewiesen wird darauf, dass eine Ratsfraktion Nachverdichtung so interpretiert, dass doppelt so hoch gebaut und Vorhandenes aufgestockt werden sollte.

 

Ratsherr Bauer-Ohlbeg richtet den Blick auf die Bebauung, die oberhalb der Märkte erfolgen soll. Er regt in diesem Zusammenhang an, dass über die Baumassenverteilung noch einmal nachgedacht werden sollte. Ihm erscheinen die vorgesehenen Freiflächen oberhalb der Märkte zu knapp und zu kleinteilig bemessen. Deshalb sollte eine großgiger bemessene Gartenanlage für die Wohnbebauung im Blockinneren, abgewandt von der Straßenseite, entstehen. Insgesamt sollte großgiger gedacht werden. Insofern sollte die angedachte Platzsituation hierzu überarbeitet und nur 1 Platz und nicht wie bisher angeregt, 2 Plätze ausgebildet werden. Dadurch könnte man zu mehr Fläche für die straßenabgewandten Gärten gewinnen.

r wichtig erachtet er, dass ein Augenmerk darauf gelegt wird, dass die Wohnungszugänge so angelegt werden, dass der Zugang direkt von der Erschließungsfläche sichergestellt wird. Eine Zuwegung zu den Eingangsbereichen zu den Wohnungen sollte nicht über Hinterhöfe erfolgen.

 

Ratsfrau Ebeling lobt die vorgestellte Planung. Für sie ist von Interesse, an welchen Stellen auf dem Gelände eine Anlieferung der Märkte vorgesehen sei. Da die Belieferungen in der Regel nachts oder am frühen Morgen erfolgen, würde es schon Sinn machen, eine Abschottung der Anlieferzonen von vornherein einzuplanen.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass wir uns jetzt in der Phase des Aufstellungsbeschlusses befinden. Solche Fragen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren zu klären sein. Es bestehen dazu erste Überlegungen, diese müssten aber erst noch konkretisiert und mit dem Verkehrsgutachter abgeklärt werden.

Anhand eines Planes werden die derzeit vorgesehenen Anlieferzonen aufgezeigt. Auch Einhausungen sind angedacht. Neben einem Verkehrsgutachten wird auch das noch zu beauftragende Schallgutachten Aussagen dazu enthalten. Ziel ist es, dass die obenliegende Wohnbebauung nicht durch Anlieferungen gestört wird.

 

OB Mädge hrt nochmals aus, dass auch diese Fragen zu einem späteren Zeitpunkt im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sein werden. Auch Fragen des Lärms unterliegen im gegenwärtigen Planungsstand nur einer grundsätzlichen Erwägung. Über derartige Detailfragen wird man sich erst in etwa 1 ½ Jahren auseinandersetzen müssen.

 

Ratsfrau Neuhaus interessiert, ob es schon eine ungefähre Einschätzung über die Anzahl der möglichen Wohneinheiten gäbe.

 

OB Mädge erklärt, dass an dieser Stelle ca. 120 Wohneinheiten geschaffen werden können.

 

Ratsherr Meißner merkt an, dass man aus planerischen Gesichtspunkten die Umsetzung der Planung nur begrüßen kann. Das Areal ist aufgrund seiner Nähe zur Innenstadt und zum Bahnhof als „Filetstück“ zu betrachten.

 

Gut ist der gefundene Kompromiss, hier eine Verdichtung vorzunehmen, die sowohl Gewerbe als auch Wohnen beinhaltet. Gleichzeitig wird für die Anwohner eine ortsnahe Versorgung sichergestellt.

Einhergehend auf die vorgesehene 7-Geschossigkeit ist es für ihn nicht vorstellbar, dass der Baukörper höher herauskommt, als die Neubauten an der Bleckeder Landstraße. Er geht davon aus, dass die Haupterschließung über die Straße „Am Schützenplatz“ vorzunehmen sein wird, weil die Dahlenburger Landstraße bereits jetzt schon hoch belastet sei. Von Interesse ist, ob es gegenüber dem Bauherren Vorgaben hinsichtlich der Grünausstattung des Areals geben wird.

 

OB Mädge merkt erneut an, dass auch dies ein Kriterium sei, was im Städtebaulichen Vertrag zu regeln sein wird.

 

Beigeordneter Blanck spricht ein ganz klares Ja zu dieser Planung aus. Diese Planung markiert einen Paradigmenwechsel in Lüneburg, was solche Projekte und Planungen angeht. Auch er könne sich vorstellen, dass man Ähnliches auf dem Postgelände umsetzt. Eher ist es sogar ein Muss, dass Ähnliches auf dem Postgelände realisiert wird. Wir sind derzeit in einer Situation, in der wir uns andere Planungen gar nicht mehr leisten können bei der Raumnot, die wir haben, um Menschen unterzubringen.

 

Erfreulich ist dieser ausgesprochen moderne Entwurf. Eine 7-Geschossigkeit an dieser Stelle stellt für ihn kein Problem dar. Hier soll kein zweites Kaltenmoor entstehen. Darum geht es letztendlich auch gar nicht.

 

Die Bebauung hat auch etwas von einem Leuchtturm, in dem ganz moderne Elemente aufgenommen werden.

 

Das bereits im Grünflächen- und Forstausschuss vorgestellte Projekt Urban Gardening zieht hier in das Projekt ein.

 

Auch er würde es außerordentlich begrüßen, wenn die vorgestellte Planung nicht nur eine Vision oder Fiktion sei und genauso zur Umsetzung gelangen würde.

 

nschenswert wäre auch, wenn es tatsächlich gelänge, 90 % der verbrauchten Energie selbst zu erzeugen.

 

Begrüßen würde er es, wenn das gesamte Areal in diesem Stil in absehbarer Zeit beplant werden würde.

Auch er vertritt wie OB Mädge die Ansicht, dass es wichtig und richtig sei, dass es in einem ersten Schritt entlang der Dahlenburger Landstraße zu einer geschlossenen Lösung mit einem einheitlichen Konzept kommt. Die gesamte vorgestellte Planung hält er für gut. Als sehr gut wird empfunden, dass es gelungen sei, dort Wohnen unterzubringen.

 

Ratsherr Kuhn gibt noch einmal zu bedenken, dass durch die Umnutzung des Areals zutzliche Verkehre entstehen werden. In Erinnerung wird gebracht, dass die Eisenbahnbrücken an der Bleckeder Landstraße zur Erneuerung anstehen, wobei die eine Brücke erst 2025 angefasst werden soll. Bis dahin stellen die Bahnbrücken einen gewaltigen Verkehrsengpass dar.

 

OB Mädge entgegnet, dass es wenig Sinn macht darauf zu warten, dass die Bahn hinsichtlich Brückenerneuerung tätig wird. Aus seiner Sicht ist selbst das Jahr 2025 für die Bahn nur ein Orientierungspunkt.

 

Die Stadt wird in den nächsten Jahren mit notwendigen Brückenerneuerungen leben müssen. Den Zeitpunkt für eine Bebauung des Areals gilt es abzuwägen. Die Frage ist doch, ob wir jetzt Wohnraum benötigen und ob jetzt ein günstiges Klima für Investoren für eine Finanzierung besteht. Keinesfalls sollte man eine Umsetzung der Planung abhängig davon machen, wann die Bahn ihre Brückenerneuerungen anzugehen gedenkt.

 

Ratsfrau Puschmann interessiert, warum Herr Plesse Bauhütte als beratendes Mitglied des Ausschusses gebeten wurde, sich nicht in die Beratung zu diesem TOP einzubringen.

 

OB Mädge spricht sich dafür aus, dass man auch zukünftig trennen sollte zwischen den Dingen, die man beruflich und den Dingen, die man in politischen Gremien zu tun hat, auch wenn das für den einen oder anderen eine Gradwanderung sein kann. Ein solches Verhalten ist keine rechtliche Frage, sondern eher eine emotionale.

 

 

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ratsherr Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Planung bei den Ausschussmitgliedern auf große Zustimmung trifft. Im Anschluss wird der Beschlussvorschlag verlesen und zur Abstimmung gestellt.


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 163 „Am Schützenplatz“ im normalen Bauleitplanverfahren mit Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

  1. Ziel der Planung ist es, Flächen als Sondergebiet für den Einzelhandel, Wohnbauflächen sowie öffentliche Verkehrsflächen zu entwickeln.

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 „Pulverweg“ wird eingestellt.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_BPlan 163_Am Schützenplatz (1493 KB)