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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 1
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.05.2016    
Zeit: 15:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Es liegen 7 Einwohnerfragen vor.

 

Einwohnerfrage 1

 

- B-Plangebiet „Am Wienebütteler Weg“ / Klimagutachten

 

Tille Kuckulies, Dempfwolfstraße 3, 21339 Lüneburg, stellt folgende Frage:

 

Ist das Klimagutachten für die Fläche „Wienebütteler Weg“ schon fertig erstellt? Wo kann ich es einsehen?

 

Oberbürgermeister Mädgehrt aus, dass das Gutachten noch nicht erstellt sei und deshalb auch noch nicht eingesehen werden kann. Derzeit befindet sich der Entwurf des Gutachtens in der Feinabstimmung zwischen Gutachter und Verwaltung. Das Gutachten wird spätestens mit Einbringung des B-Plans in die politischen Gremien erklärt und vorgestellt.

Das Gutachten ist im 2. Schritt des B-Plan-Verfahrens, also bei der Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich und muss demzufolge spätestens in diesem Verfahrensschritt vorliegen, nicht jedoch schon beim Aufstellungsbeschluss.

Die Betrachtung wurde aber trotzdem schon vorab in Auftrag gegeben, um sachgerecht und möglichst schnell das Ziel zu erreichen, Wohnungsbau zu ermöglichen.

Vorgesehen ist, dass das erstellte Klimagutachten in der Ausschusssitzung vom Gutachter vorgestellt und erläutert wird, wenn der B-Plan auf der Tagesordnung des Ausschusses steht.

 

Die Einwohnerfrage ist damit beantwortet.

Eines gesonderten Antwortschreibens bedarf es damit nicht mehr.

 

 

 

 

Einwohnerfrage 2

 

- B-Plan Nr. 163 „Am Schützenplatz“ / Großumige Quartiersplanung -

 

Wolf von Nordheim, Hansestraße 3, 21337 Lüneburg, stellt folgende Frage:

 

Ist mit der am 09.05.2016, TOP 5 präsentierten Fokussierung auf den Raum zwischen Pulverweg und Am Schützenplatz eine großumige Quartiersplanung „Pulverweg bis Marcus-Heinemann-Straße“ (also incl. u. a. jetziger ALDI- und Rossmann-Standorte sowie Logistik-Flächen Roy Robson) abgelehnt?

 

Oberbürgermeister Mädge stellt richtig, dass eine großumige Quartiersplanung nicht abgelehnt sei, weil es eine solche nicht gab. Die Stadt hat ohnehin keinen direkten Einfluss darauf, dass Firmen umziehen. Die Stadt kann nur die dafür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen r den angestrebten neuen Standort schaffen.

Erst wenn ein Umzug von ALDI und Rossmann vollzogen ist, wird man die dann freigewordenen Flächen bezüglich einer weiteren Verwendung prüfen können.

In einem 1. Schritt sind jedoch erst einmal die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um dann anschließend in einem 2. Schritt sich Gedanken über die zunftige Nutzung der Flächen zu machen. Zu diesen Flächen zählt auch  das Areal der Sparkasse. Die Überlegungen hierzu, die mit allen Beteiligten, auch unter Einbeziehung der Ausschussmitglieder, angestellt wurden führten im Ergebnis dazu, dass auf den dann freigewordenen Flächen vorwiegend Wohnungsbau vorgesehen werden soll.

Sowohl das beschlossene Einzelhandelskonzept als auch das vorliegende Verkehrsgutachten beinhalten Aussagen darüber, dass auf diesen Flächen zukünftig kein Einzelhandel mehr zugelassen werden sollte.

Es ist davon auszugehen, dass man diese Diskussionen frühestens in 1 2 Jahren führen wird. Die Schaffung von Wohnraum an dieser Stelle setzt aber auch voraus, dass man einen Investor findet, der bereit ist, ein solches Konzept umzusetzen. Sowohl der Staat als auch die Kommune kommen für die Umsetzung eines Wohnungskonzeptes nicht in  Betracht.

 

Die Einwohnerfrage ist damit beantwortet.

Eines gesonderten Antwortschreibens bedarf es damit nicht mehr.

 

 

 

 

Einwohnerfrage 3

 

- Wohngebiet Kreideberg / Baustopp / Nachverdichtung -

 

Tille Kuckulies, Dempfwolfstraße 3, 21339 Lüneburg, stellt folgende Fragen:

 

Warum gibt es einen Baustopp im Stadtteil Kreideberg?

Laut Aussage von Stadtbaurätin Gundermann auf der Bürgerversammlung Kreideberg be es einen Baustopp wegen mangelnder Stellplätze“.

Bezieht sich der Baustopp auf jegliche Form von Wohnraumbeschaffung?

Warum wird bei Wohnungsnot so etwas beschlossen, zumal der Stadtteil Kreideberg großes Freiflächenpotential für weitere Stellplätze hat.“

 

Stadtbaurätin Gundermann geht davon aus, dass der Fragesteller selbst nicht bei der durchgeführten Bürgerversammlung anwesend war. Dies ist daraus erkennbar, dass aus jeder angeführten Fragestellung ein Missverständnis erkennbar ist. Von einem Baustopp kann keine Rede sein. Die Definition, was ein Baustopp voraussetzt und was dieser beinhaltet, wird erläutert. Gesprochen wurde über mögliche Verdichtungen im Zuge des Wohnraumprogramms. Vorgetragen wurde, dass im Verhältnis zur Fläche auf dem Kreideberg schon relativ viel Wohnraum vorhanden sei. Es sind große Freiflächen vorhanden. Die brauche man aber, weil die dort stehenden Gebäude sehr hoch sind. Zielsetzung kann deshalb nicht sein, diese letzten Freiflächen zu bebauen. Nach Prüfung im Hause bieten sich nur noch einige wenige Flächen an, die zumindest theoretisch bebaut werden könnten. Diese Flächen befinden sich jedoch im Eigentum von Wohnungseigentumsgemeinschaften.

Zu einer solchen Eigentumsgemeinschaft gehören in der Regel nicht 3 4 Eigentümer, sondern eher Dutzende. Die Chance, dass sich alle einig über eine Bebauung von Freiflächen, die in der Regel als Grünanlage hergerichtet sind, verständigen, ist eher von theoretischer Natur. Eine Einigung der Eigentümergemeinschaften ist insofern als unrealistisch einzuschätzen.

glichkeiten zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraumrde der Ausbau von Dachgeschossen bieten. Hindernis hierbei ist jedoch, dass der Stellplatznachweis für den geschaffenen zusätzlichen Wohnraum auf dem Grundstück selbst zu erbringen sei. Dies zieht immer eine schwierige Entscheidung im Einzelfall nach sich.

Hierzu müsste man in die Grünräume zwischen den einzelnen Wohnblöcken gehen, die jedoch eine hohe Qualität aufweisen.

hrend und nach der abgehaltenen Bürgerversammlung habe sie Einzelgespräche mit Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften geführt. Diese haben ihre vorstehend benannte Einschätzung bestätigt.

 

 

Die Einwohnerfrage ist damit beantwortet.

Eines gesonderten Antwortschreibens bedarf es damit nicht mehr.

 

 

 

 

Einwohnerfrage 4

 

- B-Planbereich Nr. 160 „An den Sandbergen“ / Flächen am „Toten Weg“ / Pflanzgebote / Baumerhaltung / Biotopkartierung -

 

Philipp Böhm, Helene-Lange-Straße 47, 21337 Lüneburg, stellt folgende Fragen:

 

Mit der Satzung des B-Plans Nr. 81 wurden, so die Ausführungen der Bauverwaltung und des Oberbürgermeisters, an den Erwerber des neuen Flurstückes am „Toten Weg“ die Bedingungen und Auflagen des B-Plans Nr. 81 übertragen. Nach dem GOP des B-Planes als Bestandteil der Satzung ist der Bereich südlich des Betriebsgeländes der KVG insgesamt als „Wald“ mit Pflanzgebot neben den Substanz erhaltenden Baumbeständen am „Toten Weg“ in einer ausgewiesenen Fläche von ca. 12.000 m² anzulegen, zu bepflanzen und auf Dauer zu unterhalten.

In ihrem hinzuerworbenen Grundstücksbereich von ca. 3.000 m² stehen 6 erhaltenswerte Eichen, ein auf ca. 800 m² ca. 20 Jahre alter Bestand von Sukzessions-Baumbewuchs unterschiedlicher Arten, teilweise mit Verdichtungen durch Unterholz.

 

Wann wurde in diesem Geländeteil die grundlegende Biotopkartierung zur Feststellung des Bestandes 1994 mit Satzungsbeschluss und zur Durchführungsfeststellung des B-Plans auch seitens der involvierten neuen Eigentümer und weiteren Nutzer durchgeführt?

Welche umweltrelevanten Vereinbarungen wurden mit dem Dienstleister AVACON zum Betrieb und Unterhalt der Ferngastrasse (nicht im B-Plan enthalten) sowie der im nördlichen Grundstücksgrenzverlauf platzierten umzäunten Gasdruckreduzierstation an der ehemaligen Panzerstraße geschlossen?

Welches Pflanzgebot im vorgenannten „Dreiecksgrundstück“ des Regenrückhaltebeckens (RBB) und der Gasreduzierstation ergab sich mit dieser baurechtlichen Genehmigung?“

 

Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass in mehreren vorgelegten Einwohnerfragen ca. 20 Einzelfragen zum Komplex „An den Sandbergen“ gestellt werden.

Um Verständnis wird gebeten, dass alle Fragen, die sehr detailliert gestellt werden und sich auf Sachverhalte beziehen, die tlw. Jahre bzw. Jahrzehnte zurückliegen, hier und heute nicht beantwortet werden können.

Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Wie bereits mehrfach ausgeführt,ssen im Vorfeld der Beantwortung Recherchen in den verschiedenen Bereichen durchgeführt werden und dessen Ergebnisse zusammengeführt werden.

Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass bereits im vorletzten Bauausschuss ausführlich zur Thematik vorgetragen wurde.

Die angesprochene FlächeAn den Sandbergen“ ist weiterhin im Focus. Aufgrund der sich zwischenzeitlich entspannten Flüchtlingssituation, wird die weitere Vorgehensweise bis in das Jahr 2017 zurückgestellt. Gleiches gilt auch für die ebenfalls im Focus befindlichen Flächen im Bereich Rettmer/Häcklingen sowie die Flächen im Bereich Oedeme, die sich auf der Liste B der möglichen Standorte für Flüchtlings- bzw. Asylbewerberunterkünfte befinden.

r den Bereich „An den Sandbergen“ bedeutet dies, dass zwar ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, dieser aber, wie bereits mehrfach ausgeführt, derzeit nicht weiter verfolgt wird.

Aus Presseartikeln war zu entnehmen, dass gegenwärtig kein Bedarf an zusätzlichen Flüchtlingsheimen besteht.

Wenn es jedoch zu einer neuerlichen Flüchtlingsbewegung kommen sollte, wird man nicht umhin kommen, diese Fläche wieder in den Focus zu nehmen und die Pläne weiter zu verfolgen, dort ca. 120 Flüchtlinge unterzubringen.

Derzeit bestehen in der Verwaltung andere Prioritäten. Vorrangig geht es jetzt darum, Wohnraum für diejenigen zu schaffen, die Wohnraum suchen und nichtr die, die bereits Wohnraum haben.

Wie auch bereits ausgeführt wird der nächste Schritt, nämlich Fachgutachten zu beauftragen, derzeit nicht angegangen.

Des Weiteren ist davon auszugehen, dass die KVG vom Landkreis im Jahre 2017 für weitere 10 Jahre die Konzession erhält. Derzeit befindet man sich im Vergabeverfahren.

Verdeutlicht wird noch einmal, dass die KVG an dieser Stelle mit ihrem Busdepot für die Stadt erste Priorität habe. Dies hat die Stadt immer gesagt. An dieser Einstellung hat sich nichts geändert.

Beschlusslage des jetzigen Rates ist es, ÖPNV, SPNV und den Fahrradverkehr so schnell wie möglich in der Stadt koordiniert zu organisieren. Hierzu wurden bereits Gespräche mit der Geschäftsleitung der KVG geführt. Der Standort des KVG-Busdepots ist wichtig, um die Menschen möglichst schnell vom Auto weg zu bekommen. Ein neuer Standort für die KVG würde insofern keinen Sinn machen und Kosten von geschätzt mindestens 20 Mio. € verursachen, wobei ergänzend geklärt werdensste, wer derartige Kosten zu tragen hätte.

Der jetzige Standort der KVG istr den ÖPNV lebenswichtig. Deshalb wird es auch erforderlich sein, dass sich die KVG in diesem Bereich entwickeln kann.

Genauso wichtig wird es aber sein, eine Entwicklung zur Wohnraumschaffung für Flüchtlinge auf den angrenzenden Flächen im Auge zu behalten.

Beide Entwicklungen werden aus heutiger Sicht Mitte 2017 zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise wieder aufgerufen werden.

Betont wird in diesem Zusammenhang aber auch, dass, wenn die Situation es erforderlich machen sollte, dass die Stadt von bis Ende 2019 nach dem BauGB eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch machen würde, auf diesen Flächen fliegende Bauten (ähnlich denen im Bereich Bilmer Berg aufgestellten) kurzfristig zu errichten. Die Erleichterungen des BauGB lassen diese Vorgehensweise ausdrücklich zu, so dass zumindest für die Dauer der nächsten 3 Jahre die Möglichkeit besteht, so zu verfahren.

Sollte diese Situation eintreten, wird man zeitlich so früh wie möglich in eine Bürgerversammlung kommen, um dies zu erläutern. Dies entspricht der Vorgehensweise, die seit über 1 Jahr von der Verwaltung praktiziert wird und zur Zufriedenheit der zu den rgerversammlungen erschienenen Menschen beigetragen hat.

Zur vermeintlichen Hochwertigkeit, die von Fragestellern für den BereichAn den Sandbergen“ immer wieder angeführt wurde, ist festzustellen, dass der Entwurf des Landschaftsrahmenplans des Landkreises hierzu andere Aussagen beinhaltet. Bei der Erstellung des Entwurfes wurden auch Biotopuntersuchungen vorgenommen. Erkennbar daraus ist, dass die angesprochenen Flächen „An den Sandbergen“ nur eine mittlere Wertigkeit aufweisen. Vielmehr handelt es sich um eine ganz normale Wiese, wie sie im Stadtgebiet vielerorts anzutreffen sei.

Eine hohe ökologische Wertigkeit der Flächen, wie sie von Fragestellern dargestellt werden, istr die Flächen nicht gegeben.

Sollte es 2017 dazu kommen, dass diese Flächenr die angesprochenen Zwecke genutzt werden müssen, wird die Fläche seitens der Stadt noch einmal untersucht.

Fest steht jedoch, dass eine ökologische Wertigkeit nicht im Ansatz mit der Wertigkeit von FFH-Fchen im Stadtgebiet zu vergleichen sei.

Die immer wieder von Außenstehenden gestellte Forderung danach, Fachleute für die Beurteilung von ökologischen Wertigkeiten von Flächen heranzuziehen, wurde vom Landkreis beachtet. Insofern sollte man jetzt nicht versuchen, die aus Untersuchungen von externen Fachleuten erlangten Kenntnisse infrage zu stellen.

Alle anderen im Zusammenhang mit dem Bereich „An den Sandbergen“ gestellten Fragen können nicht innerhalb von wenigen Tagen beantwortet werden. Die Beantwortung wird aufgrund durchzuführender Recherchen einige Wochen in Anspruch nehmen.

Er bietet heute zum 3. Mal in öffentlicher Sitzung an, eine sachliche Diskussion mit ihm am Tisch zu führen. Bisher haben die Fragesteller sich immer verweigert und sind auf das Angebot nicht eingegangen. glicherweise liegt dies auch darin begründet, dass die Stadt zu eindeutige Sachargumente anführt.

Alles das, was von den Fragestellern in den Raum gestellt wurde, ist fachlich fundiert nicht nachzuweisen. Wenn ein solcher Nachweis geführt werden könnte, würden diese Nachweise auch in einem weitergeführten Bauleitplanverfahren Berücksichtigung finden.

Dies noch einmal grundsätzlich zu den zahlreichen angeführten Fragen (Einwohnerfragen 4 7).

 

Die weitergehende Beantwortung erfolgt in schriftlicher Form.

 

 

 

 

Einwohnerfrage 5

 

- B-Plangebietsbereich Nr. 160 „An den Sandbergen“ / Regenrückhaltebecken (RRB) KVG -

 

Doris Dehm, Helene-Lange-Straße 61, 21337 Lüneburg, stellt folgende Frage:

 

Zum Regenrückhaltebecken mit Leichtfssigkeitsabscheider der KVG, An den Sandbergen:

Welche Sicherheitseinrichtungen wurden mit Inbetriebnahme des RRB beauftragt und kamen zur Ausführung, z. B. zur Sicherheit badender Kinder und Hunde im Sommer?

Wann wird im Sommer bei fallendem Wasserstand und Verschlammung des RRB die Reinigung des RRB vorgenommen?

Wohin wird das ausgelagerte, belastete, kontaminierte Sediment verbracht?“

 

(siehe Antwort zu Einwohnerfrage 4)

 

 

 

 

Einwohnerfrage 6

 

- B-Plan-Bereiche Nr. 160 „An den Sandbergen“ / Ebensberg II“ -

- Erhaltung Lebensraum Wildbienen und Insekten im Stadtgebiet -

- Aufhebung Aufstellungsbeschluss „An den Sandbergen“ -

 

Janine Böhm, Helene-Lange-Straße 47, 21337 Lüneburg, stellt folgende Fragen:

 

Warum werden Gebiete wie „An den Sandbergen“ und Ebensberg II als bestehender Lebensraum für Insekten und Wildbienen nicht geschützt?

Werden mit Kosten und langen Zeiten neue Projekte ins Leben gerufen, ohne bestehende Flächen sofort und wirksam zu nutzen bzw. zu schützen? Laut Informationen der Stadt Lüneburg und der Presse ist die Flüchtlingsproblematik bzw. Wohnraumproblematik für diese rückläufig, bzw. nicht mehr gegeben.

Da Herr OB Mädge eine nachhaltige Politik auch für die kommenden Generationen - anstreben möchte, stellt sich hier die Frage, wann der Aufstellungsbeschluss für die Fläche „An den Sandbergen“ entfällt, um eben diese Flächen nachhaltig für das oben genannte Thema bestehen zu lassen?“

 

(siehe Antwort zu Einwohnerfrage 4)

 

 

 

 

Einwohnerfrage 7

 

- B-Plan Nr. 160 „An den Sandbergen“-

- Flächenerwerb der KVG -

- Genehmigungsverfahren Regenrückhaltebecken / wasserrechtliche Auflagen -

 

Kerstin Sternitzke, Helene-Lange-Straße 39, 21337 Lüneburg, stellt folgende Fragen:

 

 

Der Verein Grünflächen (i. Gr.) hat sich in Vorbereitung des Verfahrens zu B-Plan Nr. 160 an den Anlieger und beteiligten Betrieb der KVG mit Schreiben vom 24.04.2016 gewandt. Zu den dort vorgelegten Fragen erhielt der Verein Antwort vom 02.05.2016 mit dem Verweis an den politisch zuständigen Ausschuss und die Verwaltung. Die Komplexität des Themas führt zu einer Reihe von Fragen um deren zeitnahe Beantwortung gebeten wird.

 

Wann erwarb die KVG die südlich an das Betriebsgelände, am ErschließungswegToter Weg“ angrenzende „Dreiecksfläche“ westlich der sog. alten „Panzerstraße“?

Wann wurde eine wasserrechtliche und baurechtliche Genehmigung des dort angelegten und installierten Regenrückhaltebeckens mit Leichtflüssigkeitsabscheider LFA erteilt?

Wird das gesamt Oberflächenwasser aus sauberen und belasteten Bereichen des Betriebshofes dem Regenrückhaltebecken RRB zugeführt?

Welche wasserrechtliche Auflage wurde erteilt, z B. zur Trennung, zur Abführung des Überschusses bei Starkregen, welche Abführungsmethode des Überschusswassers wurde gewählt und betrieben?“

 

(siehe Antwort zu Einwohnerfrage 4)

 

Weitere Einwohnerfragen liegen nicht vor.

 


 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerfrage 1 - Seite 1_NEW (2323 KB)      
Anlage 2 2 Einwohnerfrage 1 - Seite 2_NEW (486 KB)      
Anlage 3 3 Einwohnerfrage 2 - Seite 1_NEW (2576 KB)      
Anlage 4 4 Einwohnerfrage 2 - Seite 2_NEW (749 KB)      
Anlage 5 5 Einwohnerfrage 3 - Seite 1_NEW (2336 KB)      
Anlage 6 6 Einwohnerfrage 3 - Seite 2_NEW (995 KB)      
Anlage 7 7 Einwohnerfrage 4 - Seite 1_NEW (2270 KB)      
Anlage 8 8 Einwohnerfrage 4 - Seite 2_NEW (1462 KB)      
Anlage 9 9 Einwohnerfrage 5 - Seite 1_NEW (2373 KB)      
Anlage 10 10 Einwohnerfrage 5 - Seite 2_NEW (673 KB)      
Anlage 11 11 Einwohnerfrage 6 - Seite 1_NEW (2289 KB)      
Anlage 12 12 Einwohnerfrage 6 - Seite 2_NEW (975 KB)      
Anlage 13 13 Einwohnerfrage 7 - Seite 1_NEW (2319 KB)      
Anlage 14 14 Einwohnerfrage 7 - Seite 2_NEW (1156 KB)