Beratungsinhalt: Ratsherr Manzke lobt die Gewinnsteigerung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH. Ratsherr Srugis schließt sich Herrn Manzke an und sagt, dass die Lüneburger Wohnungsbau GmbH eine große Hilfe bei der Stadtentwicklung sei. Er fragt, ob neben dem Bau der Sozialwohnungen noch Kapazitäten für andere Projekte seien. Frau Schäfke merkt an, dass die Kulturbäckerei in den Jahren 2013/2014 zu 100% aus Städtebaufördermitteln finanziert worden und damals noch ein Architekt bei der LüWoBau beschäftigt gewesen ist. Aus diesen Gründen sei das Projekt umsetzbar gewesen, der Bau der Arena hingegen nicht. Sozialer Wohnungsbau im momentanen Umfang sei ohne die Lüneburger Wohnungsbau GmbH nicht möglich, da in Lüneburg lediglich ein bis zwei Investoren sozialen Wohnungsbau betreiben. Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass die Flüchtlinge, die bereits anerkannt wurden und Leistungen nach dem SGB II beziehen einen Anspruch auf Wohnraum haben und Container keinen solchen Wohnraum nach dem SGB II darstellen. Aus diesem Grund sei der Wohnungsbau sehr wichtig für Lüneburg. Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg einstimmig: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, den Jahresabschluss 2015 festzustellen, 233.129,80 € in die gesellschaftsvertragliche Gewinnrücklage einzustellen, aus dem verbleibenden Bilanzgewinn von 2.098.168,21 € eine Dividende von 873.000,00 € auszuschütten und 1.225.168,21 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Darüber hinaus ist der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zuzustimmen.
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