Beratungsinhalt:
Herr Bodendieck, Bereichsleiter 32 (Ordnung), leitet das Thema ein, begründet die Notwendigkeit der Satzungsänderung und verweist auf die Anlage 1 der Einladung zur heutigen Sitzung, in der die neue Satzung der alten gegenübergestellt ist. Die wesentlichen Anlässe zur Änderung seien zum einen eine einheitliche Bemessungsgrundlage der Standgebühren auf den Hauptmärkten (ausgenommen des Wochenmarkts) und zum anderen die Ausgliederung der Gebührensätze in die Anlage der Satzung, damit diese bei einer weiteren Anpassung nicht erneut geändert werden müsse.
Auf Nachfrage von Beigeordneter Schellmann, inwiefern die Änderung zu Ungunsten der Standbetreiber führe, antwortet Herr Bodendieck, dass es in Maßen „Verlierer“ gebe, jedoch im Vorhinein intensive Gespräche mit dem Schaustellerverband und den entsprechenden Personen, die Nachteile erfahren würden, geführt worden seien. Im Allgemeinen treffe die Änderung auf die Akzeptanz der Schausteller.
Herr Moßmann, Dezernent des Dezernats III (Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht), merkt an, dass bei der Änderung der Gebührensatzung die Verursachungsgerechtigkeit der Knackpunkt gewesen sei, somit vor allem die Gewichtung des Verursacheranteils hinsichtlich der Flächennutzung sowie der Abfallproduktion überarbeitet worden ist.
Ratsherr Manzke fragt nach dem Ausmaß der Änderungen der Standgebühren für den einzelnen Standbetreiber in Prozentangaben. Herr Sporleder erklärt, dass es sich –je nach Standart– um Cent-Beträge pro m²/ Tag handle.
Ratsherr Manzke versichert sich vor dem Hintergrund möglicher Nachfragen der Schausteller darüber, dass es sich um eine Glättung der Gebühren und nicht um eine durchgängige Erhöhung handle. Herr Moßmann bestätigt dies.
Herr Sporleder betont nochmal das Einvernehmen mit den Schaustellern zur vorliegenden Satzung.
Herr Moßmann und Herr Bodendieck fügen hinzu, dass es lediglich eine Erhöhung der Gebühren beim Martinimarkt gebe, dies allerdings damit gerechtfertigt sei, dass bei der neuen Berechnung die Nebenkosten in die Gebühr mit einbezogen worden sind und die Gebühr sich bisher auf einem niedrigen Niveau, verglichen zu privaten Flohmärkten, befunden hatte.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Srugis erklären Herr Bodendieck und Herr Sporleder, dass es keiner Anpassung der Gebührenkalkulation bedarf, da die neuen Gebührensätze annähernd gleiche Erlöse erzielen.
Ratsherr Manzke bittet um die Begründung dafür, dass der Wochenmarkt bei der Marktsatzungsänderung außen vor gelassen wurde und ob es dort in jüngster Zeit Änderungen bzw. Erhöhungen der Gebühren gegeben hatte.
Herr Sporleder antwortet, dass in den letzten Jahren die Gebühren angepasst wurden, zuletzt zum 01.01.2013.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig:
Die dargestellte Satzungsänderung zur fünften Änderung der Satzung der Hansestadt
Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 20.12.2012 wird beschlossen.