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Auszug - Lüneburg Marketing GmbH - Jahresabschluss 2015 Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.05.2016    
Zeit: 16:34 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6630/16 Lüneburg Marketing GmbH - Jahresabschluss 2015
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Larisch, Björn
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
 
Beschluss


Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Srugis fragt nach, ob das positiv prognostizierte Jahresergebnis für 2016 aus dem Lagebericht in Höhe von 21 T€ trotz des zusätzlichen Geschäftsführergehalts tatsächlich einhaltbar sei.

 

Herr Schrock-Opitz, Geschäftsführer der Lüneburger Marketing GmbH (LMG), verweist auf den Wirtschaftsplan 2016 und erwähnt die Einsparungen (über 100 T) an Wareneinsatz. Es sei jedoch eine stramme Herausforderung den Plan zu realisieren. Hierzu müsse das vorhandene Sponsoring aufrechterhalten bleiben und weiter verfolgt werden. Er merkt an, dass das erste Quartal nach Plan läuft, somit die Gesellschaft gut im Kurs steht, er insofern von der Einhaltung der positiven Prognose ausgehe.

 

Ratsherr Srurgis fragt nach, inwiefern bei der Berechnung des Wareneinsatzes die Zuschüsse berücksichtigt worden seien und wie hoch im Veranstaltungsbereich der Wareneinsatz ohne Berücksichtigung der Zuschüsse sei.

 

Herr Schrock-Opitz antwortet hierauf, dass das Verhältnis der Erlöse zu 75 % aus Eigenerwirtschaftung und zu 25 % aus Gesellschafterzuschüssen besteht. Er würde sich wünschen, dass sich die LMG zukünftig von der Abhängigkeit dieser Zuschüsse lösen könne und setzt hier auf das zuvor angesprochene Erlösfeld des Sponsorings. Dies habe jedoch seine Grenzen, da es Schwierigkeiten in der Gewinnung neuer Sponsoren bei gleichbleibenden Veranstaltungsflächen gebe. Neue Ideen diesbezüglich seien in Arbeit.

 

Beigeordnete Schellmann stellt fest, dass die Umsatzerlöse nur knapp im Vergleich zum Vorjahr zurückliegen. Weiterhin rechnet sie den Verdienst um das positive Jahresergebnis 2015 dem Interimsgeschäftsführer Herrn Sporleder, Bereichsleiter 22 (Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling), zu und spricht ihm ein Lob hierzu aus, welches von dem Beigeordneten Blank geteilt wird und allgemeine Zustimmung findet.

 

Ratsherr Manzke stellt fest, dass die Zinsen gesunken sind. Er fragt nach der Begründung hierfür sowie nach der Herkunft dieser Zinsen.

 

Herr Schrock-Opitz begründet die Herkunft der Zinsen mit Investitionen der Vorjahre, z.B. neue Infotürme.

 

Erste Stadträtin Lukoschek, Dezernentin des Dezernats II (Finanzen und innere Verwaltung) ergänzt den Geschäftsführer, in dem sie auf die Finanzierung der Sanierung des Gebäudes der Touristeninformation hinweist. Sie erklärt, dass die Erstattung eines Kostenanteils durch die Hansestadt Lüneburg für einenckgang der Fremdfinanzierung und entsprechenden Zinsen sorgte.

 

Herr Sporleder ergänzt, dass noch ein Teil des Kredits abgezahlt wird, da die komplette Tilgung aufgrund der hohen Vorfälligkeiten nicht lohnend gewesen sei.

 

Ratsherr Manzke merkt an, dass ein Augenmerk auf die Zinsen und die Höhe des Zinssatzes geworfen werden solle.

 

Erste Stadträtin Lukoschek ergänzt, dass das Durchreichen von städtischen Darlehen nicht zulässig sei, d.h. die Mutter das zum kommunalen Zinssatz aufgenommene Darlehen nicht an die Tochter durchreichen dürfe.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung Lüneburg Marketing GmbH werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2015, dem Vortrag des Jahresüberschusses von 117.846,01  auf das Geschäftsjahr 2016 und der Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zuzustimmen.