Beschlussvorschlag: - Gemäß § 2 BauGB wird das Verfahren zur Einleitung der 80. Flächennutzungsplan-Änderung für den Teilbereich „Papenburg/Landwehr“ eingeleitet. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist im Wesentlichen die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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