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Auszug - Bebauungsplan Nr. 166 "Papenburg/Landwehr" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2015    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Archiv
Ort: Wallstraße 4, 1. Etage
VO/6382/15 Bebauungsplan Nr. 166 "Papenburg/Landwehr"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Vorschlag von Ratsherrnrbaum verständigen sich die Ausschuss- und Ortsratsmitglieder darauf, dass TOP 4 + 5 zusammen beraten werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann begrüßt zur Beratung der TOP 4 + 5 auch die Mitglieder des Ortsrates Ochtmissen und dankt ihnen für ihre Teilnahme.

Sie bringt in Erinnerung, dass über einen Teil der Flächen, über die heute gesprochen werden soll, bereits in den letzten Ortsratssitzungen in Ochtmissen vorgetragen wurde. Diese Flächen beziehen sich auf die Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen.

Das Vorhaben der Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen soll in eine größere Bauleitplanung gefasst werden.

 

Bereichsleiter Eberhard hrt einleitend aus, dass Keimzeller die Anknüpfung zur Erweiterung des Plangebietes das Erfordernis der Einrichtung einer Asylbewerberunterkunft an aufgezeigter Stelle vornehmen zu wollen, sei. r die Aufstellung dieser Unterkunft war bis vor einiger Zeit ein B-Plan erforderlich. Durch die zuletzt eingetretene gesetzliche Änderung bezüglich der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten von Asylbewerbern und Flüchtlingen hat sich die rechtliche Situation insoweit verändert, dass für eine Aufstellung der Unterkunft im Vorfeld kein Bauleitplanverfahren mehr erforderlich sei. Gleichwohl ist vorgesehen, im südlichen Bereich des aufgezeigten Geltungsbereiches (Anlage I) einzubeziehen, um dort den bestehenden Flächenbedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen Rechnung tragen zu können. Einer Änderung des Flächennutzungsplans bedarf es jedoch nur für den aufgezeigten imrdlichen Teil des Geltungsbereiches einbezogenen Flächen.

Auf den als Geltungsbereich auszuweisenden Flächen des B-Plans ist vorgesehen, Wohnbebauung zu ermöglichen und als Ergänzung in Abgrenzung Handwerksbetriebe anzusiedeln. Der Geltungsbereich des B-Plans wird ca. 21 ha Fläche umfassen. Der Bebauungsabstand zur Waldfläche (Landwehr) von mindestens 30 m wird dabei eingehalten. Auch die Abstände bezüglich der Straßen werden beachtet.

Heute geht es zunächst darum, dass F-Plan-Änderungsverfahren sowie den Aufstellungsbeschlussr das anstehende B-Plan-Verfahren einzuleiten.

 

Ortsbürgermeister Schultz hrt aus, dass auf den angesprochenen Flächen des Geltungsbereiches derzeit eine Gemengelage unterschiedlichster Nutzung anzutreffen sei. Eine Festschreibung auf bestimmte Nutzungsarten mit einem B-Plan-Verfahren vorzunehmen, bietet die glichkeit, an dieser Stelle Ordnung zu schaffen. ‚r wichtig erachtet er, dass die vorhandene Wohnbebauung an dieser Stelle geschützt wird. Auch sollten die Interessen der Landwirte Beachtung finden. Eine Ordnung tte auch schon zu früheren Zeiten stattfinden können, wenn damals schon die Landwirte ein Interesse daran bekundet tten. Jetzt ist eine Situation eingetreten, dass die Landwirte ihr Interesse an einer Umnutzung der Flächen bekundet haben. Dies ist als eine positive Entwicklungsmöglichkeit anzusehen.

Er macht darauf aufmerksam, dass vielen nicht bewusst sei, dass die Flächen des Ortsteils Ochtmissen in diesem Bereich bis an die Ilmenau heranreichen. Er spricht sich dafür aus, dass im Verfahren darauf geachtet werden sollte, dass die vorhandenen Biotope geschützt werden. Er hält eine gemäßigte Entwicklung des Gebietesr positiv und gut vertretbar.

 

Ortsratsmitglied Hufenreuter interessiert, wie sich die Eigentumsverhältnisse für den Geltungsbereich des B-Plans darstellen.

 

Stadtbaurätin Gundermann hrt aus, dass der Bereich, in dem die Erstellung einer Asylbewerberunterkunft vorgesehen sei, sich im Eigentum einer einzelnen Person befindet. Für den ganzen Geltungsbereich wird ausgeführt, dass in diesem Bereich es sich um mehrere Grundstückseigentümer handelt.

 

Ratsfrau Schellmann interessiert, ob seitens der Stadt einmal darüber nachgedacht wurde, dass Flächen, die im Eigentum der Stadt stehen, evtl. mit Flächen aus diesem Bereich getauscht werden könnten.

 

Stadtbaurätin Gundermann hrt aus, dass bei derartigen Konstellationen seitens der Stadt immer darüber nachgedacht und geprüft wird, ob sich ein solcher Flächentausch anbieten würde.

 

Beigeordneter Salewski chte wissen, inwieweit die Ausweisung der Flächen korrespondiert mit der Anbindungssituation A 39/Anschlussstelle Lüneburg/Nord und den dort geplanten Veränderungen.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass im Geltungsbereich überwiegend Gewerbeansiedlungen vorgesehen seien und dass die Schaffung von Wohnraum nur in den Randbereichen glich sein wird. Zu berücksichtigende Lärmimmissionen setzen hierbei Grenzen. Im Zuge des Verfahrens wird auch ein Lärmgutachten dahingehend beauftragt, inwieweit für die vorhandenen Wohnungen die Lärmimmisionen zulässig seien.

 

Fachbereichsleiterin Hesebeck hrt ergänzend aus, dass hinsichtlich einer Wohnnutzung aufgrund der Lärmsituation ggf. kleinere Einschränkungen hinzunehmen sein werden.

 

Herr Burgdorff ALA erinnert daran, dass seitens der Stadt im Jahre 2009 man sich gegen ein Heranrücken der von Bardowicker Seite aus vorgesehenen Bebauung an die Landwehr heran ausgesprochen habe. Die Bebauung mit dem Baustoffmarkt wurde bis auf 50 m an das Naturdenkmal Landwehr herangelassen. Er erinnert sich noch daran, dass seinerzeit von der Stadt ein Mindestabstand von 100 m eingefordert wurde. Ein Mindestabstand von 50 m wurde von der Landesregierung seinerzeit als gerade noch akzeptabel hingenommen. Er verdeutlicht, dass die Erlebbarkeit der Landwehr durch das nahe Heranrücken von Bebauung stark beeinträchtigt wird. Insofern ist die angesprochene Heranrückung bis auf 30 m für ihn nicht akzeptabel.

 

Bereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass die Abstandseinhaltung von 30 m aus dem Nds. Forstgesetz resultiert. Inwieweit ein solcher Abstand mit dem Naturdenkmal Landwehr vereinbar ist, wird im anstehenden Verfahren abzuklären sein.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass man für diesen Bereich Ausgleich und Ersatz im Blick behalten würde.

 

Ratsherrn Kuhn interessiert, ob die neben der Firma Ford-Krüll gelegene Waldfläche für eine Bebauung geopfert werden soll und inwieweit die Bernsteinstraße auch weiterhinr wirtschaftliche Verkehre beschränkt bleiben wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass heute nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll und insofern noch keine Lösungen für auftretende Probleme dargelegt werden können. Die Thematik über die Öffnung der Brücke über die A 39 ist hinlänglich bekannt. Wenn das Ergebnis des noch zu beauftragenden Verkehrsgutachtens vorliegt, wird man auch für diese Fragen sungen aufzeigen.

 

Bereichsleiter Eberhard ergänzt, dass die von Ratsherr Kuhn neben dem Ford-Händler Krüll gelegene Fläche keine Waldfläche im Sinne des Nds. Waldgesetzes sei, sondern dass es sich hierbei um eine Tannenbaum-Verkaufsschonung handeln würde.

 

Ratsfrau Schellmann unterstreicht, dass es auch ihr wichtig sei, dass mit einer Bebauung der notwendige Abstand zum Naturdenkmal Landwehr eingehalten wird.

 

rgermeister Meihsies bestätigt, dass sich auch Oberbürgermeister Mädge seinerzeit für die Einhaltung erforderlicher Abstände zum Naturdenkmal Landwehr ausgesprochen habe. Zur Frage der Öffnung der Bernsteinbrücke bringt er in Erinnerung, dass diese Diskussion bereits vor 15 Jahren geführt wurde und zwischenzeitlich bei allen die Erkenntnis gereift sein dürfte, dass die Öffnung der Brücke für den Individualverkehr heute nicht mehr zur Diskussion stehe.

Bezüglich des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan wird angemerkt, dass man seitens der Stadt dies nicht angehen würde, wenn nicht durch der Eigentümer entsprechende Bereitschaft signalisiert worden wäre.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass alle Eigentümer zu einem Gespräch eingeladen waren. Bis auf einen Landwirt sind auch alle erschienen und haben die vorgesehene Planung zur Kenntnis genommen. Der nicht erschienene Eigentümer hat zwischenzeitlich Briefe geschrieben und hierbei einen Tausch von Flächen angedacht. Im laufenden Verfahren wird man hierauf zurückkommen und ggf. eine Änderung des Geltungsbereiches noch einmal ins Auge fassen.

Zur weiteren Vorgehensweise wird ausgeführt, dass man in der heutigen Sitzung zunächst einmal die grundsätzliche politische Aussage haben möchte, dass ein Aufstellungsbeschlussr den aufgezeigten Bereich beschlossen wird. Erst danach wird man daran herangehen, wie man ein solches Gebiet strukturieren und erschließen könnte. Mit einem solchen erstellten Konzeptrde man dann auf die Eigentümer zugehen mit der Fragestellung, ob sie sich an der Umsetzung eines solchen Konzeptes beteiligen rden.

Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, wird man in eine ernsthafte Planungsphase einsteigen können.

All dies macht jedoch nur dann Sinn, wenn seitens der Politik ein Signal dergestalt gesetzt wird, dass eine entsprechende Planung angeschoben werden soll.

 

Ortsbürgermeister Schultz erinnert daran, dass bereits im Zuge der vorgesehenen Umgestaltung der Zu- und Abfahrten der A 39/Lüneburg-Nord in durchgeführten Gesprächsrunden angesprochen wurde, dass die Verkehrssicherung der beiden Bushaltestellen verbesserungswürdig sei und dass eine Überlegung dergestalt vorgenommen werden sollte, dass in Höhe der Einmündung Bernsteinstraße/Hamburger Straße eine Querungshilfe zur Entschärfung der verkehrlichen Situation, insbesondere für Fußngerquerungen, ins Auge gefasst werden sollte.

Anbieten würde es sich, wenn die verkehrlichen Verbesserungen auch in die Überlegungen des B-Plan-Verfahrens einfließen würden. Der Querungsverkehr der Hamburger Straße durch Fußnger und Radfahrer wird auch durch die unterzubringenden Asylbewerber und Flüchtlinge, die die Straße zum Einkaufen und Schulwegnutzung queren müssen, zunehmen.

Zumindest sollten sich die für erforderlich gehaltenen Maßnahmen spätestens dann konkretisieren, wenn die Planungen für die Neugestaltung der Anbindungen der A 39 sich verfestigt haben.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Anregung aufgenommen wird.

 

Ratsfrau Puschmann interessiert, von welcher Personenzahl an Asylbewerbern und Flüchtlingenr die Unterbringung in diesem Bereich auszugehen sein wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass konkrete Angaben zur Personenzahl nicht gegeben werden können, da es hinsichtlich des Erfordernisses der Unterbringung zurzeit sich täglich neue Zahlen abzeichnen. Innerhalb der Verwaltung ist es deshalb schon erforderlich geworden, sich in täglich anberaumten Sitzungen immer wieder auf neue Situationen einzustellen.

Die Entwicklung geht dahin, dass von der ursprünglich angedachten unterzubringenden Personenzahl von 70 man zwischenzeitlich von 150 Personen für diesen Standort auszugehen hat. Durch Aufstellung von Containern kann sich die Personenzahl jedoch auch von 150 auf 190 entwickeln. Hierzu besteht ein Prüfauftrag hinsichtlich der Machbarkeit.

 

Ortsbürgermeister Schultz merkt an, dass man auch für 2016 davon ausgehen muss, dass eine große Zahl weiterer Flüchtlinge aufzunehmen sein wird. Allein für Niedersachsen wird man für 2016 von 100.000 zusätzlich aufzunehmenden Flüchtlingen auszugehen haben.

Insofern wird man sich auch für Lüneburg über neue oder zu erweiternde Standorte Gedanken machen müssen. Dem wird sich der Ortsrat Ochtmissen, auch an dieser Stelle, nicht verschließen, wenn die Notwendigkeit gegeben ist.

 

Ratsherr Löb geht ein auf die derzeitige Situation. Zurzeit stehen auf der Fläche mehrere freistehende Einfamilienhäuser. Er spricht sich dafür aus, wenn denn schon auch in diesem Gebiet neben Gewerbeansiedelungen auch Wohnbebauung in begrenztem Umfang ermöglicht werden soll, dass dann zur Wohnraumschaffung vorrangig Geschosswohnungsbau vorgesehen werden sollte. Dadurch könnte auch eine wünschenswerte Durchmischung in der Bewohnerschaft erreicht werden.

 

Herr Kiesel Beratendes Ortsratsmitglied - chte wissen, ob aus der Erfahrung der Ostumgehung im Bereich Hagen heraus geplant sei, zur Vermeidung von Querungsversuchen von Asylbewerbern oder Flüchtlingen für die angrenzend an den Flächen entlang verlaufende A 39 und Bahnlinie gesonderte Sicherungsmaßnahmen, die geeignet wären, Querungsversuche zu unterbinden, vorgesehen seien.

 

Ratsherrrbaum verweist darauf, dass es in der heutigen Sitzung zunächst nur darum gehe, dass Verfahren einzuleiten.

Demzufolge ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor Beginn des Verfahrens schwerlich möglich, bereits Detailfragen zu beantworten.

Wie bereits ausgeführt, nnen Fragen und Anregungen im Zuge der Durchführung des Verfahrens gestellt bzw. angeregt werden, die im Anhörungsverfahren hinsichtlich einer Berücksichtigung oder Machbarkeit abgewogen werden.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

 

Ratsherrrbaum erteilt vor Abstimmung über Beschlussvorlagen durch den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zu TOP 4 + 5 Ortsbürgermeister Schulz das Wort.

 

Ortsbürgermeister Schultz erklärt, dass der Ortsrat Ochtmissen mangels Abwesenheit der Hälfte der Mitglieder nicht beschlussfähig sei und insofern keinen Beschluss fassen kann, was aber ohnehin nicht vorgesehen war.

Ziel der heutigen gemeinsamen Sitzung war es, dass der Ortsrat Ochtmissen Kenntnis erlangt über die im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung geführte Beratung und Beschlussfassung.

Insofern nimmt der Ortsrat Ochtmissen die Beratung und Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung zur Kenntnis.

 

Ratsherrrbaum stellt im Anschluss die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu TOP 4 und zu TOP 5 jeweils gesondert zur Abstimmung.

 

 

Beschlussvorschlag und Beschluss zu TOP 4 siehe TOP 4.

 

TOP 5 -


 

 

Beschlussvorschlag:

  1.       Gemäß § 2 BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 166 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 166 bekommt die Bezeichnung „Papenburg/Landwehr“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2.       Ziel des Bebauungsplans ist im Wesentlichen die Entwicklung eines Gewerbegebietes, in dem auf einer Teilfläche Asylbewerberunterkünfte als Anlagen für soziale Zwecke allgemein zugelassen werden sollen.
  3.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
  4.       Der Bebauungsplan Nr. 117 „Papenburg“ soll aufgehoben und durch den Bebauungsplan Nr. 166 „Papenburg/Landwehr“ ersetzt werden.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

 

 

Ratsherrrbaum schließt im Anschluss an die Beschlussfassung die gemeinsame Sitzung ABS und Ortsrat Ochtmissen um 15.35 Uhr.

 

Ortsbürgermeister Schultz schließt die Sitzung des Ortsrates Ochtmissen um 15.35 Uhr.

 

Nach einer kurzen Unterbrechung wird die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung allein fortgesetzt.

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4 u. 5_FPlan BPlan Papenburg-Landwehr (736 KB)