Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ergebnishaushalt
Bereichsleiterin Lucht weist einleitend darauf hin, dass der Fachbereich Gebäudewirtschaft zuständig ist sowohl für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Gebäuden mit deren Räumlichkeiten als auch der Außenanlagen zwecks Durchführung sämtlicher anstehender kommunaler Aufgaben. Aus diesem Grunde betreffen die Haushaltplanungen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft als Dienstleistungsbereich nicht nur die Teilhaushalte des Baudezernates, sondern letztendlich den Haushalt der gesamten Stadtverwaltung. Die in den diversen Teilhaushalten angesprochenen – vom Fachbereich Gebäudewirtschaft betreuten – Kostenarten, sowie die Aufteilung dieser Kosten auf die einzelnen Gebäudegruppen, können den der Beschlussvorlage bereits beigefügten Anlagen entnommen werden. Aufgelistet werden in einem Überblick die Mittel, die als Bewirtschaftungskosten für den laufenden Betrieb und Unterhaltung der Gebäude und Flächen notwendig sind. Enthalten sind hierbei auch kleine bis mittlere Sanierungsmaßnahmen der Bauunterhaltung. Das Volumen beträgt insgesamt 13.681.000 € (Stand: November 2015). Anhand des in der Beschlussvorlage bereits ausführlich dargelegten Sachverhaltes, ergänzt durch eine Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird detailliert auf die Aufwendungen, untergliedert nach Kostenarten und Gebäudegruppen, eingegangen. Dargestellt wird, dass von der Gebäudewirtschaft insgesamt 160 Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von 230.000 m² unterhalten werden. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass sich die aufzuwendenden Kosten gegenüber dem Jahre 2014 um 1,5 Mio. € erhöht haben, wobei jedoch auch 750.000 € an Mehranträgen erzielt werden konnten. Gründe, die zu den Mehraufwendungen geführt haben, werden detailliert erläutert.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Investive Maßnahmen
Eingegangen wird auf die Planansätze für Investitionen in der Gegenüberstellung der Zeiträume 2014 bis 2016. Erläutert werden hierzu die Finanzierungsmittel aus diversen Förderprogrammen. Vorgestellt werden anhand der Präsentation die für 2016 vorgesehenen Maßnahmen mit ihren jeweiligen Fördermöglichkeiten, den zeitlichen Abläufen der Umsetzung, als auch der Projektkostenübersicht. Näher eingegangen wird auf die vorgesehenen Maßnahmen, die aus dem Masterplan Rathaus im Jahre 2016 angegangen werden sollen. An dem bestehenden Masterplan für das Rathaus soll auch zukünftig festgehalten werden, da dieser gut vorbereitet ist und auch Fördermittel weiterhin in Aussicht gestellt wurden. Als Maßnahme für 2016 ist insbesondere die Verlegung der bisherigen Toilettenanlage aus dem alten Rathausbereich heraus in den ehemaligen Küchenanbau des Ratskellers auf dem aufgezeigten Innenhofbereich vorgesehen. Die Maßnahme wird detailliert erläutert.
Verlegung der Toilettenanlage Rathaus
Ratsherr Kuhn merkt an, dass am vergangenen Samstag neben dem Markt, dem Weihnachtsmarkt auch im Bereich der Altstadt der „Historische Weihnachtsmarkt“ stattgefunden habe. Er habe festgestellt, dass sehr viele auswärtige Touristen, die in großer Vielzahl mit Reisebussen angereist seien, die Innenstadt besucht haben. Auffällig war in diesem Zusammenhang, dass in der bestehenden Toilettenanlage „Waagestraße“, insbesondere im Bereich der Damentoiletten, ein solch großer Andrang bestand, dass die Schlange der Wartenden bis auf die Straße hinaus reichte. Da seit geraumer Zeit die bisher zusätzlich vorhandene öffentliche Toilettenanlage „An der Münze“ aufgrund des vorgenommenen Verkaufs geschlossen sei, konzentriert sich der Toilettenbesuch derzeit auf diese noch verbliebene Anlage in der Waagestraße. Er gibt zu bedenken, dass dafür Sorge getragen werden sollte, dass die alte Toilettenanlage erst dann aufgegeben und zurückgebaut werden sollte, wenn die vorgesehene Verlegung der Toilettenanlage in das ehemaligen Küchenanbaugebäude auf dem Innenhof realisiert wurde.
Ratsherr Löb möchte wissen, ob seitens der Verwaltung daran gedacht wurde, auch einen Unisex-Bereich in der Toilettenanlage vorzusehen. Eine entsprechende Berücksichtigung einer solchen Toilettenanlage wird bereits in anderen Städten praktiziert. Er geht davon aus, dass dieses zulässig und auch machbar sei. Er bittet die Verwaltung einmal darüber nachzudenken, ob man dies auch bei der Neugestaltung der Toilettenanlage im Rathausbereich berücksichtigen kann.
Stadtbaurätin Gundermann entgegnet, dass man sich derzeit bereits in der Ausführungsplanung befindet und dass es selbstverständlich sei, dass man die alte Toilettenanlage erst dann schließen wird, wenn die neue Toilettenanlage fertiggestellt und in Betrieb sei. Nicht angedacht sei jedoch, auch aus Sicherheitsaspekten heraus, einen Unisex-Bereich für diese Toilettenanlage vorzusehen, zumal die vorhandenen Räumlichkeiten auch nicht erweiterbar wären, da die Toilettenanlage in einen bereits bestehenden denkmalgeschützten Gebäudebereich eingebaut werden soll. Die bereits in der Endphase befindliche Ausführungsplanung sollte aus ihrer Sicht auch nicht mehr umgestoßen werden. Sollte eine Unisex-Toilettenanlage dennoch eingerichtet werden sollen, müssten andere Ausschüsse, beispielweise der Gleichstellungsausschuss o. ä., sich mit der Thematik auseinandersetzen.
Bereichsleiterin Lucht ergänzt, dass eine Machbarkeit der Einrichtung eines Unisex-Bereiches in die neue Toilettenanlage verprobt wurde, aber u. a. aus Platzgründen verworfen wurde.
Ratsherr Manzke regt an, dass man soweit noch möglich, die Toilettenanlage innerhalb durch Setzen von Türen gestalterisch so abgrenzen sollte, dass zu Zeiten großen Andrangs auf der Damentoilette eine Mitbenutzung des Herrenbereiches abgegrenzt zum Urinalbereich ermöglicht wird.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Änderungsanträge zu den Teilhaushalten des Ergebnishaushaltes und des Investitionshaushaltes des Fachbereiches 8 werden seitens der Ausschussmitglieder nicht gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Haushaltsplanentwurf 2016 für die durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschafteten Teilfinanz- und Teilergebnispläne zur Kenntnis.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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