Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Entwurf der Begründung wird mit den Änderungen beschlossen. Ziel der Planung ist es,
vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg erkannte Abwägungsmängel zu beheben. - Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ nebst geändertem Entwurf der Begründung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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