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Auszug - Beschluss über die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept der Hansestadt Lüneburg für das östliche Stadtgebiet (Die Beschlussvorlage wurde bereits mit der Einladung zur ABS-Sitzung am 21.07.2014 übersandt)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.08.2014    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5777/14 Beschluss über die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept der Hansestadt Lüneburg für das östliche Stadtgebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann begrüßt zur Beratung Herrn Kremming als Gutachter der anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) näher auf die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes eingehen wird.

Hingewiesen wird darauf, dass in der heutigen Sitzung die 2 Lesung zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes durchgeführt werden soll.

Ausgeführt wird, dass zur Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes bereits in der letzten Ausschusssitzung ausführlich vorgetragen wurde. Dargestellt werden soll in der heutigen Sitzung, warum aus juristischer Sicht die Weiterentwicklung nach Einschätzung der Verwaltung Voraussetzung für die Weiterentwicklung von B-Plänen ist.

Zur Vorgehensweise wird erläutert, dass das Konzept auf der Grundlage einer Bestandsanalyse erstellt wurde. Aufgabe des Konzeptes ist, zentrale Versorgungsbereiche festzulegen. Zentrale Versorgungsbereiche stellen städtebauliche Einheiten dar, die einen planerischen Schutz genießen. Klargestellt wird in diesem Zusammenhang, dass es hierbei ausdrücklich nicht um Wettbewerbsschutz gehe. Vielmehr geht es um die Konzentration und Verteilung von Handelsstrukturen für das Stadtgebiet. Dies geschieht vorrangig zur Sicherung der Nahversorgung.

Das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept wird vom Rat beschlossen, damit es als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung dienen kann. Das Konzept bindet die Verwaltung und stellt als solches eine Abwägungsgrundlage für zukünftige Bebauungspläne her.

Um dies zu verdeutlichen, wurde - gegenüber dem bisherigen Beschlussvorschlag der Verwaltung - dieser für die heutige Sitzung und die weitergehenden Beschlussfassungen im VA und Rat überarbeitet.

Der seitens der Verwaltung geänderte Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

 

1.              Die Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes für die Hansestadt Lüneburg für das östliche Stadtgebiet wird als Konzept im Sinne § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es wird damit zur Grundlage für zukünftige stadtentwicklungspolitische Entscheidungen für den östlichen Bereich des Stadtgebietes und ersetzt damit die bisherigen Festlegungen des Einzelhandels-entwicklungs- und Zentrenkonzeptes aus dem Jahr 2011 für die betroffenen Bereiche.

 

2.               Die Neuansiedlung von großflächigem Einzelhandel bedarf der Aufstellung neuer Bebauungspläne, über die der Rat der Hansestadt abschließend entscheidet. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne zugrunde zu legen. Über die Einleitung von Bebauungsplänen wird gesondert entschieden.

 

Verdeutlicht wird noch einmal, dass heute eine Art Fachgutachten beschlossen werden soll, damit dann bei der Aufstellung von B-Plänen die daraus folgenden, entsprechenden Abwägungen vorgenommen werden können. Die Entscheidung darüber, ob man einen Vorschlag planerisch umsetzt oder nicht, wird nicht heute getroffen. Vielmehr werden diese Entscheidungen zu jedem einzelnen B-Plan durch die entsprechenden politischen Gremien zu treffen sein.

Vor Einstieg in die Beratung wird darauf hingewiesen, dass Vertreter von Aldi-Nord im Baudezernat vorgesprochen haben. Die Aldi-Vertreter, die zuständig für die Entwicklung von ca. 100 Aldi-Märkten im norddeutschen Raum sind, haben deutlich gemacht, dass der Standort Bleckeder Landstraße bei seiner Eröffnung sicherlich ein Highlight aus unternehmerischer Sicht war, nach heutigen Gesichtpunkten jedoch aufgrund seiner geringen Größe hinsichtlich der Verkaufsfläche nur noch unwirtschaftlich zu betreiben sei. Das Geschäftslokal hat eine Verkaufsfläche (VK) von ca. 600 qm. Lager- und Aufenthaltsbereiche (Sozialräume, etc.) sind unzureichend und entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Heutige Standardgrößen im Discounter-Bereich erfordern jedoch 1.000 bis 1.200 qm VK. Verbunden ist diese Flächenaufweitung der VK mit kundenfreundlicher Gestaltung des Verkaufslokals, insbesondere die Verbreiterung der Gänge sowie des Licht- und Lufteinfalls. Der jetzige Standort wird bei Beibehaltung der Flächengröße nicht mehr lange gehalten werden können. Vorgesehen ist deshalb ein zeitgemäßeren Markt mit angepasster VK-Fläche an anderer Stelle zu errichten. Die Vertreter von Aldi-Nord haben erklärt, dass, soweit es für erforderlich gehalten wird, sie gerne an Bürgerversammlungen, Fraktionssitzungen etc. teilnehmen würden, um auf entsprechende Fragen antworten und weitergehende Informationen geben zu können.

Klargestellt wird, dass man sehr wohl die berechtigten Interessen der Anwohner verstehe, gleichwohl es sich bei der Standorthaltung letztendlich um eine unternehmerische Entscheidung handeln würde. Diese kann man entweder positiv begleiten oder ihr ablehnend gegenüberstehen.

 

Ratsherr Manzke möchte wissen, ob Aldi evtl. an dem Standort verbleiben würde, wenn ihnen am jetzigen Standort eine Vergrößerungsmöglichkeit geboten werde.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass Aldi am jetzigen Standort keine Erweiterungsmöglichkeiten habe, jedoch an der Lage an der Bleckeder Landstraße festhalten möchte.

 

Ratsherr Manzke merkt an, dass die vorgetragenen sachlichen Argumente, die letztendlich auf einen Umzug des Discounters hinauslaufen werden, für ihn nachvollziehbar seien.

 

Ratsfrau Schellmann berichtet von ihrer Wahrnehmung vor Ort.  Sie hat in einem längeren Beobachtungszeitraum festgestellt, dass in diesem Nahversorgungszentrum ein pausenloses Kommen und Gehen herrscht. Auch bemängelt sie, dass in dem Gutachten nicht alle im Bereich des Nahversorgungszentrum in der Peripherie ansässigen Geschäfte Erwähnung gefunden haben. Für sie ist von Interesse, ob seitens der Stadt eine Erweiterung des Discountmarktes abgelehnt wurde.

Man wird sehen müssen, wo die dort wohnenden Anlieger zukünftig fußläufig einkaufen können, wenn der Standort dieses Nahversorgungszentrums aufgegeben werde. Insofern hat sie große Schwierigkeiten, dem jetzt in Rede stehenden Konzept so zuzustimmen. Die Frage wird auch sein, welchen Charakter ein Nahversorgungszentrum zukünftig haben soll.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Bauverwaltung in jedem Jahr ca. 800 Bauanträge abzuarbeiten habe. Insofern  ist es ihr nicht möglich, heute konkret eine Auskunft darüber zu erteilen, ob seitens Aldi jemals ein Antrag auf Erweiterung der Verkaufsfläche für den jetzigen Standort vorgelegt wurde. Hingewiesen wird jedoch darauf, dass für eine Erweiterung allein schon die Eigentumsverhältnisse dies nicht zulassen würden.

Die Anmerkung, dass die umliegenden, an der Peripherie des Nahversorgungszentrums liegenden Geschäfte im Gutachten keine Erwähnung gefunden haben, ist nicht zutreffend. Einzig der Frisörladen findet keine Erwähnung. Dies liegt jedoch daran, dass der Frisör dem Bereich Handwerk/Dienstleistung zuzuordnen ist.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass den Ausführungen des Gutachtens zu entnehmen ist, dass es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung handelt.

 

Ratsherr Salewski hat den Ausführungen entnommen, dass der Firma Aldi eine Vergrößerung der Verkaufsflächen am jetzigen Standort nicht möglich ist. Er berichtet darüber, dass innerhalb seiner Fraktion über das Für und Wider sehr wohl eine Abwägung vorgenommen wurde. Zu betrachten ist in diesem Zusammenhang nicht nur die Versorgung der Anwohner der Bleckeder Landstraße selbst, sondern vielmehr die Versorgung aller Anwohner sowohl zwischen der Bleckeder als auch der Dahlenburger Landstraße sowie auch im Hanseviertel.

Er geht, wie von Stadtbaurätin Gundermann heute hinreichend dargelegt, davon aus, dass das Fachgutachten nur Grundlage für zu entwickelnde Bebauungspläne sein wird, über die in jedem Einzelfall in den politischen Gremien entsprechenden Beschlussfassungen vorzunehmen sein werden. Als Ergebnis der Beratung innerhalb seiner Fraktion kann festgestellt werden, dass seine Fraktion einem Beschluss, wie er in abgeänderter Form von Stadtbaurätin Gundermann vorgetragen wurde, seine Zustimmung erteilen kann.

Aus eigener Erfahrung kann er berichten, dass eine Verlagerung bzw. Neuansiedlung von Lebensmittelgeschäften nicht für alle Anwohner in diesem Bereich eine Verschlechterung der derzeitigen Situation mit sich bringen werde.

 

Bürgermeister Meihsies sieht es im Nachhinein so, dass die Entscheidung, die Beschlussfassung über das Gutachten auf die heutige Sitzung zu vertagen, richtig war. Ihm war bisher nicht bewusst, dass innerhalb des Wohnviertels noch ein so großer Gesprächsbedarf über das Vorhaben, den Standort des Nahversorgungszentrums letztendlich aufzugeben, besteht. Er verdeutlicht, dass mit einer Beschlussfassung über das Gutachten keiner der dort ansässigen Geschäfte vertrieben wird. Vielmehr hat das Gutachten, wie bereits ausgeführt, den Charakter, dass auf seiner Grundlage rechtssicherer Entscheidungen getroffen werden können.

Man muss sich in diesem Zusammenhang auch einmal die Frage stellen, welche Handlungsspielräume man hätte, wenn es dieses Gutachten nicht geben würde. Seitens Politik und Verwaltung würde dann kein Handlungsspielraum mehr bestehen, um entsprechend reagieren zu können. Insbesondere wird durch die vorgestellte Planung kein Geschäft an der Dahlenburger Landstraße vertrieben.

Die Frage für ihn ist, ob die Entscheidung von Aldi, den jetzigen Standort aufzugeben, endgültig sei.

Er spricht sich dafür aus, das Gutachten zur Kenntnis zu nehmen, wobei wichtig ist, dass die letztendliche Entscheidung bei der Entwicklung zukünftiger Bebauungspläne weiterhin den politischen Gremien vorbehalten bleibt.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – bestätigt, dass es zutreffend sei, dass es ohne Konzept keinen Spielraum geben würde, um auf Marktveränderungen entsprechend planerisch reagieren zu können. Verdeutlicht wird hierbei aber auch, dass die Schließung des Aldi-Marktes am jetzigen Standort letztendlich eine unternehmerische Entscheidung sei. Er bringt in Erinnerung, dass ein B-Plan vom Aufstellungsbeschluss bis zur Erlangung der Rechtskraft einen Zeitraum von ca. 1 ½ - 2 Jahren in Anspruch nimmt. Verkaufsflächen für derartige Märkte müssen aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Größenordnung von üb er 1.200 qm VK haben. Dies ist nicht nur erforderlich, sondern durchaus auch erwünscht.

 

Ratsfrau Schellmann geht davon aus, dass eine angesprochene Verbesserung nicht für viele dortige Anwohner eintreten werde. Für sie stellt sich auch die Frage, warum für den jetzigen Aldi-Standort keine Nachnutzung durch Mitbewerber möglich sein soll. Sie merkt außerdem an, dass bei einer Neuaufstellung des Aldi-Discountern auf der ehemaligen Lucia-Fläche nach ihrer Ansicht es zu erheblichen verkehrlichen Problemen kommen wird. Auch wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Bleckeder Landstraße 3 x so viele Menschen wohnen wie im Gebiet Hanseviertel.

 

Dipl.-Geogr. Martin Kremming  - CIMA Beratung + Management GmbH, Lübeck –   führt aus, dass man hier nicht Vergleichszahlen 1 : 1 zusammenzählen darf. Die Stadt könnte sich auch abwartend verhalten, wäre damit aber schlecht beraten, weil sie letztendlich nur noch reagieren statt agieren könnte.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass letztendlich im Rat entschieden werde über die Standorte von Nahversorgungszentren.

 

Ratsherr Löb weist darauf hin, dass die derzeit verfolgte Entwicklung, immer größere Märkte zuzulassen, in 10 Jahren umkippen wird. Dies liegt daran, dass die Leute immer älter werden und zunehmend ein Interesse daran haben, in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes Dinge des täglichen Bedarfs einkaufen zu können. Er geht davon aus, dass die Überlegungen dahin gehen sollten, bereits heute Konzepte für das zu entwickeln, was in 10 Jahren sein wird und nicht zu sehr darauf zu schauen, was als heutiger Bedarf dargestellt wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass es sich keineswegs so verhalten wird wie von Ratsherrn Löb eingeschätzt. Die Aussagen der Aldi-Vertreter waren eindeutig so zu verstehen, dass es unterhalb der Läden keine Quersubventionen geben wird. Dies bedeutet im Rückschluss, dass ein Laden konsequent geschlossen wird, wenn er nicht das angestrebte Geschäftsergebnis erreicht. Es wird insofern nicht so sein, das dieser Laden am jetzigen Standort nur geschlossen wird, wenn ein neuer Standort auf dem ehemaligen Lucia-Gelände zum Tragen kommt. Eine mögliche Schließung des jetzigen Standortes ist insofern unabhängig davon zu betrachten.

Seitens der Stadt besteht jetzt noch die Möglichkeit eine vorausdenkende Planung vorzunehmen.

Sie bringt in diesem Zusammenhang noch einmal in Erinnerung, dass das Finden eines neuen Standortes ggf. einen Bebauungsplan erforderlich macht. Dieser wird wie bereits ausgeführt, jedoch bis zur Rechtswirksamkeit einen Zeitraum von ca. 1 ½ - 2 Jahren benötigen. Wenn man dem Vorschlag von Ratsherrn Löb folgen würde, würde man jetzt sich abwartend verhalten, wie die Firma Aldi tatsächlich reagieren wird. Dies könnte jedoch in Konsequenz auch dazu führen, dass der vorhandene Markt in absehbarer Zukunft geschlossen werde ohne dass ein neuer Standort vorhanden wäre. Die Versorgungssituation für die Anwohner in dem angesprochenen Bereich würde sich dadurch erheblich verschlechtern.

 

Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, dass die Mehrheit der Ausschussmitglieder sehr wohl Stadtbaurätin Gundermann bestätigen, dass sie nachhaltige Stadtentwicklungspolitik unter ökologischen, ökonomischen als auch sozialen Gesichtspunkten betreibt. Gegebenheiten in der Stadt legen Zeugnis darüber ab. Dass diese Arbeits- und Vorgehensweise richtig ist, findet ihre Bestätigung auch darin, dass es ihr immer gelingt, auch die Politik in die Entscheidungsprozesse einzubinden und mitzunehmen.

 

Dipl.-Geogr. Martin Kremming  - CIMA Beratung + Management GmbH, Lübeck –   bestätigt die Aussagen von Stadtbaurätin Gundermann. Auch andere Städte haben versucht, die Größenentwicklung hinsichtlich der VK von Discountern in der Weise Einhalte zu gebieten, als dass man den Erweiterungsbegehren nicht stattgegeben habe. Dies führt in der Regel jedoch für die Kommunen nicht zu dem angestrebten Erfolg, da sich Marktbetreiber ausschließlich an wirtschaftlichen Eckdaten orientieren und in der Regel nicht rentable Märkte, wenn denn keine Erweiterungsmöglichkeit am Standort besteht, schließen.

 

Beigeordneter Pauly kann nicht nachvollziehen, warum Stadtbaurätin Gundermann so, wie ausgeführt, auf die Äußerungen von Ratsherrn Löb reagiert. Es möge so sein, dass eine gewisse Überzeichnung vorgenommen wurde bei dem von Ratsherrn Löb getätigten Äußerungen, diese zielen aber aus seiner Sicht vorrangig darauf ab, auf die entsprechenden Wechselwirkungen hinzuweisen und stellen insofern keinen persönlichen Angriff gegen die Stadtbaurätin selbst dar.

Auch er geht davon aus, dass letztendlich durch das Gutachten allein es zu keiner Vertreibung ansässiger Geschäfte kommen wird. Wenn jedoch, wie vorgesehen, ein neues Zentrum zugelassen wird, müssen nach seiner Ansicht auch die Wechselwirkungen betrachtet werden. Angeführte Umsatzverteilungen sind umso schwieriger einzuschätzen mit ihren Auswirkungen, zumal wenn keine zusätzlichen Umsätze generiert werden können. Das, was als schädlich für bestehende Nahversorgungszentren gesehen wird, erweckt den Anschein, dass mit einer prozentualen Angabe von 10 % als Grenze diese ziemlich freihändig gewählt wurde. Zumindest ist sie für ihn nicht schlüssig, da sie nach seiner Ansicht einer Einzelbetrachtung unterliegen.

Auch wenn er dem Ersuchen des Discounters Verständnis entgegenbringen kann, so stellt sich doch die Frage, ob wir dem nachgehen sollten. Auch er sieht die Gefahr, dass immer größere Märkte die noch vorhandenen kleineren vertreiben bzw. zur Aufgabe zwingen werden. Insofern sieht auch er darin eine Wechselwirkung, die nicht vernachlässigt werden sollte hinsichtlich der zu treffenden Entscheidung.

Er stimmt insofern den Aussagen von Ratsherrn Löb zu, dass die Zielsetzung sein sollte, möglichst kleinteiligen Märkten eine Überlebenschance einzuräumen.

 

Dipl.-Geogr. Martin Kremming  - CIMA Beratung + Management GmbH, Lübeck –   geht auf die Aussagen von Beigeordneter Pauly ein. Er macht deutlich, dass der benannte Schwellenwert von 10 % kein Wert sei, der von vornherein festgelegt ist und für alles zutreffend sei. Vielmehr verhält es sich so, dass im Einzelfall Quoten ermittelt und bewertet werden. Dabei ist es durchaus normal, dass es Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten geben kann.

 

Ratsherr Kuhn verdeutlicht, dass die vorgelegte Liste mit 160 Unterschriften besorgter Anwohner ein hinreichender Grund sei, dass die Anwohner dieses Bereiches in eine Bürgerbeteiligung eingebunden werden sollten. Für die CDU-Fraktion sprechend stellt er den Antrag, dass die Beschlussempfehlung dahin ergänzt werden soll, dass im Verfahren eine Bürgerbeteiligung vorzusehen sei.

 

Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, dass seitens der Stadt das Gutachten, das heute nochmals beraten wird, beauftragt wurde. Ihm wäre nicht bekannt, dass es in einem solchen Verfahren eine Bürgerbeteiligung geben würde. Eine solche Bürgerbeteiligung würde auch erst dann erfolgen, wenn aus den Inhalten des Konzeptes B-Pläne entwickelt werden. In diesen Bauleitverfahren findet ohnehin eine Bürgerbeteiligung statt, so dass diese heute nicht gesondert für das Konzept beschlossen werden müsste.

 

Ratsherr Manzke erklärt, dass die CDU-Fraktion bereit ist, dem abgeänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Selbstverständlich ist auch die CDU-Fraktion dafür, die Bürger weitestgehend in die Überlegungen einzubinden.

Er appelliert jedoch dafür, dass heute zunächst ein Beschluss dergestalt gefasst werden sollte, dass dem von der Verwaltung abgeänderten Beschlussvorschlag gefolgt werden sollte.

Auf den Punkt gebracht ist heute über ein Gutachten zu beschließen, aus dessen Inhalten kein Fehler erkennbar ist. Punkt 1 sagt aus, dass es als Grundlage für zukünftige stadtentwicklungspolitische Entscheidungen zu nehmen ist. Insofern ist es als Grundlage, jedoch nicht verpflichtend anzusehen. Alles andere diskutieren, fällt unter Punkt 2 und ist damit Zukunft. Wie hinlänglich ausgeführt wurde, finden alle anderen Aspekte bei der Durchführung zukünftiger Bauleitplanverfahren ohnehin aufgrund bestehender Vorgaben hinlänglich Berücksichtigung.

 

Ratsfrau Puschmann geht ebenfalls davon aus, dass das Gutachten als Grundlage für anstehenden Entscheidungen zukünftiger Bauleitplanverfahren zu verstehen sei. In diesem Zusammenhang stellt sich für sie jedoch die Frage, wer die Inhalte für ein zu erstellendes Gutachten mit welcher Zielrichtung vorgibt. Ihres Erachtens nach müsste bei der Erarbeitung der konkreten Fragestellungen an den Gutachter der Ausschuss in die Entscheidungsfindung mit eingebunden werden. Damit würde dem Ausschuss auch die Möglichkeit eingeräumt, die Zielrichtung der Fragestellung mit zu beeinflussen.

 

Ratsfrau Schellmann sieht zwar die Notwendigkeit, Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Planung zu schaffen, versteht aber andererseits nicht, dass Äußerungen im Gutachten (Seite 41/Punkt 3) bereits in der weitergehenden Planung von einem Fortgang von Aldi, Rossmann und Sparkasse ausgehen. Diese Aussagen kann sie so nicht gutheißen, weil dadurch Entwicklungen vorgegriffen werde, die so gar nicht eintreten müssen.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist auf die textlichen Ausführungen hierzu. Im Text heißt es, dass die Situation erst eintreten würde, wenn die angesprochenen Firmen, Institute dort weggezogen sind.

 

Dipl.-Geogr. Martin Kremming  - CIMA Beratung + Management GmbH, Lübeck verdeutlicht, dass die gutachterlichen Aussagen auch eine Rechtssicherheit vermitteln müssen. Man kann keine Festlegungen treffen, die den Tatsachen nicht entsprechen würden.

Die derzeitige Situation ist nicht einfach, aber gestaltbar.

 

Beigeordneter Pauly würde es begrüßen, wenn man wegen der erkennbaren Brisanz, anwesenden Anwohnern bei Bedarf die Möglichkeit der Äußerung einräumen würde.

Er bringt in Erinnerung, dass sein Fraktionskollege sich ausdrücklich positiv zum Gutachten selbst geäußert habe. Nur die eine oder andere Interpretation fand nicht seine Zustimmung. Das drückt sich beispielsweise so aus, dass selbige Zahlen unterschiedlich bewertet werden.

Er spricht dafür aus, bei B-Plänen kleinteiligere Festlegungen vorzusehen.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass alle Nahversorgungszentren innerhalb des besiedelten Stadtgebietes liegen. Einzige Ausnahmen hierbei ist der Bilmer Berg.

 

Herr Burgdorff – ALA – interessiert, ob eine in früheren Überlegungen angedachte Wohnbebauung auf dem Lucia-Gelände überhaupt noch möglich wäre.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht zur Nachnutzung des ehemaligen Lucia-Areals, dass man dort zurzeit nur über die Ansiedelung von zwei Märkten spricht. Welche Vorgaben sich für eine Nachnutzung der übrigen Flächen entwickeln werden, lässt sich heute noch nicht prognostizieren.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum hinterfragt, ob der von Ratsherrn Kuhn für die CDU-Fraktion mündlich formulierte Änderungsantrag weiterhin aufrecht erhalten wird.

 

Ratsherr Kuhn erklärt, dass der Änderungsantrag zurückgezogen wird.

 

Beigeordneter Dörbaum lässt im Ausschuss über den von der Verwaltung abgeänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes für die Hansestadt Lüneburg für das östliche Stadtgebiet wird beschlossen. Es wird damit zur Grundlage der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung für den östlichen Bereich des Stadtgebietes und ersetzt damit die bisherigen Festlegungen des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes aus dem Jahr 2011 für die betroffenen Bereiche.

 

 

Beschluss:

 

Ergänzung zur VA-Sitzung am 26.08.2014 und Ratssitzung am 01.10.2014:

 

Der ABS hat den TOP in seiner Sitzung am 21.07.2014 beraten, eine Beschlussfassung jedoch auf die ABS-Sitzung am 04.08.2014 vertagt.

Auf der Grundlage des Beratungsergebnisses der ABS-Sitzung am 21.07.2014 wurde für die ABS-Sitzung am 04.08.2014 und die weitergehende Beratung und Beschlussfassung in VA und Rat der Beschlussvorschlag wie folgt geändert:

 

Die Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes für die Hansestadt Lüneburg für das östliche Stadtgebiet wird beschlossen. Es wird damit zur Grundlage der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung für den östlichen Bereich des Stadtgebietes und ersetzt damit die bisherigen Festlegungen des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes aus dem Jahr 2011 für die betroffenen Bereiche.

 

 

Geänderter Beschlussvorschlag zur ABS-Sitzung am 04.08.2014:

 

neuer Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes für die Hansestadt Lüneburg für das östliche Stadtgebiet wird als Konzept im Sinne § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es wird damit zur Grundlage für zukünftige stadtentwicklungspolitische Entscheidungen für den östlichen Bereich des Stadtgebietes und ersetzt damit die bisherigen Festlegungen des Einzelhandels-entwicklungs- und Zentrenkonzeptes aus dem Jahr 2011 für die betroffenen Bereiche.

 

2.               Die Neuansiedlung von großflächigem Einzelhandel bedarf der Aufstellung neuer Bebauungspläne, über die der Rat der Hansestadt abschließend entscheidet. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne zugrunde zu legen. Über die Einleitung von Bebauungsplänen wird gesondert entschieden.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen dem abgeänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsfrau Schellmann) und 1 Enthaltung (Ratsherr Löb ).

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_CIMA-Präsentation Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept Lüneburg 18 07 2014 (7095 KB)