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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes in die Thematik ein und berichtet über den derzeitigen Sachstand. Sie bringt in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass bis zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 10.03.2014 in nahezu jeder darauf folgenden Ausschusssitzung von ihr ein aktueller Sachstand abgegeben wurde. Auch wurde bereits mehrfach darüber ausführlich vorgetragen, wie sich der weitere Ablauf des Verfahrens darstellt. In der heutigen Sitzung geht es darum, dass ein Beschluss über die erneute Auslegung zu fassen ist. Die Auslegung soll nach Beschlussfassung zum Ende der Sommerferien erfolgen. Während der Auslegung können dann Anregungen und Bedenken zu den geänderten Festsetzungen vorgebracht werden. Nach dessen Abwägung wird anschließend im Ausschuss erneut vorgetragen. Erst wenn auf dieser Grundlage ein Abwägungsbeschluss über die eingepflegten Änderungen und ein anschließender Satzungsbeschluss gefasst wurde, kann beim OVG beantragt werden, dass der Bebauungsplan wieder seine Wirkung entfaltet. Vorgesehen ist in der heutigen Sitzung, dass noch einmal über die Inhalte des Gutachtens seitens der Verwaltung vorgetragen wird. Bereichsleiter Schulz wird zu Fragen bezüglich des Lärms Antworten geben können. Des Weiteren ist Herr Bachmeier vom Lärmkontor anwesend, um ergänzende Ausführungen vorzunehmen und Fragen beantworten zu können.
Bereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass der B-Plan bereits Rechtskraft erlangt hatte. Das OVG hat den angesprochenen B-Plan außer Kraft gesetzt, weil dieser nach Ansicht des Gerichts Mängel in der Abwägung bezüglich des Lärms beinhaltete. Insbesondere wurden hierbei Abwägungsdefizite in der Auseinandersetzung hinsichtlich des Schalls ausgehend vom Straßenlärm als auch über Reflexionen entlang der Bahnlinie Hamburg-Hannover durch die neue Bebauung aufgezeigt. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung wurden auch Korrekturen bezüglich der Grenzen der Überschwemmungszone vorgenommen. Durch Aufschüttungen im Bereich des B-Plans wurden jetzt gegenüber dem B-Plan-Gebiet die Grenzen der Hochwasserzone deutlich zurückgenommen und neu festgelegt. Hinsichtlich der Möglichkeiten, zu einer weitergehenden Lärmreduktion zu gelangen, werden die Möglichkeiten hierzu näher aufgezeigt. Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang, dass das Aufstellen größerer Lärmschutzwände ausscheidet aufgrund des hohen Platzbedarfs bzw. der enormen Höhe von Lärmschutzwänden. Erläuternd wird anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) hierzu aufgezeigt, wie Schallreflexionen ablaufen. Berichtet wird über diverse zusätzlich durchgeführte Prüfungen, wie beispielsweise lärmabsorbierende Fassaden oder ein Zurückweichen der vorgesehenen Bebauung. Dies würde hinsichtlich der Schallreflexionen jedoch zu keinem verbesserten und wahrnehmbaren Ergebnis führen. Erinnert wird daran, dass es erklärter Wille der Stadt sei, innenstadtnahes Wohnen zu ermöglichen. Die angebotenen Maßnahmen würden jedoch ohne einen zu betreibenden immensen Aufwand zu keinem besseren Ergebnis, als derzeit, führen. Näher dargelegt wird die Situation bezüglich der Konrad-Adenauer-Straße im Bereich der Friedrich-Ebert-Brücke. Aufgezeigt wird, welche Maßnahmen lärmschutztechnisch zu ergreifen wären, um die geforderte Absenkung des Straßenlärms zu erreichen. Als Alternative zur Lärmminimierung wurde geprüft, inwieweit die Aufbringung von Flüsterasphalt zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation führen könnte. Aufgezeigt werden hierzu Vergleichszahlen aus denen erkennbar ableitbar ist, dass man mit dem Aufbringen von lärmmindernden Asphalt, bezogen auf das gesamte Umfeld, ein besseres Resultat erzielen würde, als durch das Aufstellen von Lärmschutzwänden. Ablesbar ist, dass das Aufbringen von Flüsterasphalt eine Lärmminderung für das ganze Umfeld nach sich ziehen würde. Als Fazit ist festzustellen, dass Entwicklungsziel der Stadt sei, im Bereich der Wittenberger Bahn stadtnahes Wohnen zu ermöglichen, ohne dass dadurch, schalltechnisch gesehen, wahrnehmbar negative Auswirkungen auf die angrenzende bereits vorhandene Wohnbebauung ausgehen.
Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass sie zu den mit der Umsetzung der Maßnahmen nicht unerheblichen Kosten bei Bedarf im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ergänzend vortragen wird. Sie merkt in diesem Zusammenhang jedoch auch an, dass die Aufstellung von Lärmschutzwänden auf der Friedrich-Ebert-Brücke so ohne Weiteres nicht möglich sein wird, weil die Brückenkonstruktion statisch dafür nicht ausgelegt sei. Lärmschutzwände auf dem Brückenkörper selber wären demzufolge nur dann aufstellbar, wenn im Vorwege die Brücke selbst statisch mit entsprechenden Maßnahmen verstärkt werden würde. Dies würde jedoch erhebliche Kosten nach sich ziehen.
Ratsfrau Schellmann hat den Ausführungen zur Schallreflexion entnommen, dass dieser teilweise auch über die vorhandene Wohnbebauung hinausgehen wird. Für sie ist insofern von Interesse, ob auch die Anwohner der Kurt-Schumacher-Straße ggf. davon betroffen sein werden. Sie bringt in Erinnerung, dass bei vorhergehenden Beratungen im Ausschuss darüber ausgeführt wurde, dass bei den zu errichtenden Gebäuden schallabsorbierende Verklinkerungen vorgesehen seien und dass der Schall durch vorspringende Bauteile, wie Balkone und ähnliches, teilweise absorbiert wird. Sie möchte wissen, nachdem sie erfahren hat, dass man zwischenzeitlich von der schallabsorbierenden Verklinkerung Abstand nimmt, ob die übrigen gemachten Angaben aus früheren Beratungen so noch umgesetzt werden sollen.
Bereichsleiter Eberhard führt hierzu aus, dass ein Verspringen der Fassade, was zu einer Lärmminderung beiträgt, bereits in den Festsetzungen des B-Plans aufgenommen wurde. Hinsichtlich der Fassadengestaltung hat es sich gezeigt, dass selbst das Vorsehen von Lochverblendern nicht zu einer spürbaren Minderung der Lärmwerte führen würde. Hinsichtlich der Beeinträchtigung der Anwohner im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße wird ausgeführt, dass es sich dort durchgehend um flache Einfamilienhäuser handelt. Eine Lärmbeeinträchtigung würde jedoch bedingt nur dort festzustellen sein, wo es sich um mehrgeschossigen Wohnungsbau handeln würde, der im angesprochenen Bereich nicht vorhanden ist. Nochmals wird aufgezeigt, dass sich Lärm nicht gradlinig sondern vielmehr diffus bricht, was auf die Entfernung zum Wohnbereich Kurt-Schumacher Straße bedeutet, dass dort nur noch eine Lärmzunahme ankommen würde, die nicht mehr berechenbar nachzuweisen wäre. Zusammenfassend wird ausgeführt, dass selbst durch einen extrem hohen Aufwand hinsichtlich des Schallschutzes nur eine dermaßen niedrige Verbesserung eintreten würde, die für den Menschen nicht wahrnehmbar sein würde.
Ratsfrau Puschmann möchte zum Verständnis noch einmal dargelegt haben, ob im Bezug der Lärmminderung bei der Berechnung dahingehend unterschieden wurde, welche Minderung durch die Aufstellung von Lärmschutzwänden und welche Zunahme durch mehr Verkehre entstehen würden.
Herr Bachmeier – Lärmkontor - erläutert anhand der ermittelten Lärmwerte, dass im Ergebnis festzustellen ist, dass durch Reflexion der vorgesehenen Wohnbebauung eine deutlich niedrigere Erhöhung als durch die zusätzlichen Verkehre entsteht.
Bürgermeister Meihsies merkt an, dass er sich hätte alles vorstellen können, jedoch nicht den Verweis auf eine Verminderung des Lärms durch einen anderen Belag im Brückenbereich.
Ratsherr Kuhn möchte wissen, ob es bei Erneuerung des Oberflächenbelags sichergestellt sei, dass hier, wie an anderer Stelle bei städtischen Straßen, auch Flüsterasphalt aufgebracht werde.
Fachbereichsleiterin Hesebeck entgegnet, dass auf städtischen Straßen derzeit noch kein Flüsterasphalt eingebaut wurde. Nur auf der Ostumgehung ist jedoch eine andere Art von Oberflächenbelag verbaut worden. Hierbei handelt es sich um eine offenporige Bitumenmischung, die auch gleichzeitig wasserabführend sei. Ein solcher Belag kommt für städtische Straßen jedoch nur bedingt in Betracht, weil innerhalb der Stadt nur mit weitaus geringerer Geschwindigkeit gefahren werden darf.
Beigeordneter Pauly war zunächst auch unverständlich, dass eine Zunahme des Lärmpegels um 0,07 dB ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichtes gewesen sein soll. Es ist wohl davon auszugehen, dass diese kaum wahrnehmbare Zunahme des Lärms die Gewichtung dadurch erhalten hat, dass die bisherigen Lärmwerte bereits den zulässigen Wert überschritten haben. Er hält es für zumindest überlegenswert, wenn man eine Schallschutzwand auf der östlichen Seite errichten würde. Den notwendigen Platz könnte man dadurch erlangen, dass man das östlichste Gleis wegnimmt und auf der Fläche dann eine Lärmschutzwand errichtet. Für den Schienenverkehr könnte dann ein westlich der Schienenhauptstränge vorhandenes Gleis nach dessen Ertüchtigung genutzt werden. Er geht davon aus, dass bei Fortführung des 3. Gleises Richtung Uelzen die Bahn ohnehin Schallschutz wird vorsehen müssen.
Bereichsleiter Schulz erinnert daran, dass ein solches Ansinnen bereits vor 2 Jahren in einer durchgeführten Bürgerversammlung diskutiert wurde. Seitens der Bahn wurde deutlich gemacht, dass man auch in Zukunft auf keines der dort liegenden Gleise für den Bahnverkehr verzichten kann. Wenn man auf der östlichen Seite eine Lärmschutzwand errichten wollte, müsste diese, um zu einer für die unmittelbaren Anlieger messbaren Reduzierung des Lärms zu gelangen, auf einer Länge von 900 m eine Höhe von 4 – 9 m haben. Dies wird jedoch städtebaulich als auch wirtschaftlich nicht zu vertreten sein. Aufgestellt werden könnte eine solche Wand auch nur in einem zumindest 4 Gleise weiten Abstand auf der Böschungskante zum Regenrückhaltebecken. Erinnert wird in diesem Zusammenhang auf das vor ca. 5 Jahren aufgelegte Programm des Bundes zur Lärmreduzierung. Angeboten wurden seinerzeit Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude sowie Lärmschutzwände bis max. 2,50 m Höhe über Schienenoberkante. Wo machbar, wurden solche Wände zwischen Wilschenbruch bis Höhe Eisenbahnbrücke Kloster Lüne aufgestellt. Den hier angesprochenen Anliegern, speziell am Straßenzug „Blümchensaal“ wurde seitens der DB angeboten, sich gegen eine Eigenbeteiligung von 30 % für Schlafräume und Kinderzimmer neue lärmgeschützte Fenster einbauen zu lassen. Auch bestand die Möglichkeit, sich lärmdämmende Lüftungsrohre einzubauen. Inwieweit diese auf freiwilliger Basis angebotenen Maßnahmen angenommen wurden, lässt sich nur schwer einschätzen, weil die DB AG aus datenschutzrechtlichen Gründen hierzu keine Angaben macht.
Beigeordneter Dörbaum interessiert, ob es über die im Lärmschutzprogramm auf freiwilliger Basis seitens der DB AG noch weitergehende Aussagen bezüglich einer möglicherweise anstehenden Fortführung von Lärmschutzmaßnahmen gibt.
Bereichsleiter Schulz erklärt, dass die DB AG sehr deutlich zum Ausdruck gebracht habe, dass sie bisherige Maßnahmen auf freiwilliger Basis gemacht habe und es keineswegs eine Verpflichtung zur Durchführung weitergehender Lärmschutzmaßnahmen gäbe.
Ratsfrau Schellmann unterstreicht noch einmal, dass sie anfänglich aufgrund der bestehenden Lärmproblematik sich gegen die Ausweisung dieses Baugebietes ausgesprochen habe. Offensichtlich gibt es aber hinreichend Interessenten, denen die vorhandene Lärmbelastung nichts auszumachen scheint.
Bürgermeister Meihsies möchte wissen, innerhalb welchen Zeitraums die Stadt gehalten ist, die für erforderlich gehaltenen Maßnahmen umzusetzen.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass eine Umsetzung zu erfolgen hat, bevor die ersten Bewohner in das Gebiet einziehen.
Ratsherr Löb interessiert, in welchem Verhältnis Flüsterasphalt teurer als normaler Asphalt sein wird.
Fachbereichsleiterin Hesebeck weist darauf hin, dass sogenannter Flüsterasphalt gegenüber herkömmlichen Asphalt ca. 15 – 20 % teurer kommt, wobei Flüsterasphalt keine höhere Haltbarkeitsdauer aufweist. Die Abnutzung ist in etwa gleich.
Ratsherr Kuhn geht auf die eigenen schlechten Erfahrungen mit der DB AG bezüglich Kostenübernahme zum passiven Lärmschutz ein. Verhandlungen gestalten sich insbesondere für einzelne Privatpersonen schwierig und erzeugen eher eine abschreckende Wirkung.
Bereichsleiter Schulz geht davon aus, dass Einigkeit dahingehend besteht, dass das Gebiet entwickelt werden soll. Letztendlich geht es heute darum, dass ein formaler Beschluss über die durchzuführenden Veränderungen gefasst wird.
Ratsherr Manzke merkt an, dass der Vorschlag, die Thematik Lärm für das Baugebiet und die bereits vorhandene umliegende Wohnbebauung ganzheitlich zu betrachten, zwar richtig und auch zutreffend sei, jedoch hilft es hier in der Sache nicht weiter. Hierzu wäre zunächst ein Umdenken und ein Einsehen bei der DB AG Voraussetzung. Bereichsleiter Schulz hat ausgeführt, dass Lösungsansätze mit der angesprochenen Gleisverlegung bereits vor 2 Jahren ins Gespräch und debattiert wurden, jedoch zu keiner Reaktion der DB AG geführt haben. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die zu ergreifenden Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden sollten, damit das Ganze in einem zeitnahen Zeitraum zur Realisierung gelangt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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