Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wallstraße“, 1. Änderung nebst Entwurf der Begründung wird mit den Änderungen beschlossen. Der geänderte Bebauungsplan wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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