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Vorlage - VO/5366/13  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 148 "DRK / Soltauer Straße"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph  06 - Bauverwaltungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
28.10.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der DRK Ortsverein Lüneburg e.V beabsichtigt die Errichtung einer Seniorenwohnanlage auf seinem brachliegenden Grundstück an der Soltauer Straße. Da der bestehende Bebauungsplan Nr. 30/II „Saline“ nur eine geringe Verdichtung zulässt, möchte die Hansestadt Lüneburg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dieser innenstadtnahen Lage angemessene Innenentwicklung im Planbereich schaffen.

 

Der neu aufzustellende Bebauungsplan mit der Nr. 148 erhält den Namen „DRK / Soltauer Straße“.

 

In der Anlage ist der Geltungsbereich dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 0,5 ha.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung: vorwiegend gemischte Bauflächen (M), an der Soltauer Straße allgemeines Wohngebiet (WA)) ist nicht erforderlich.

 

Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung mit festzusetzenden Grundflächen von weniger als 20.000 m² im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird daher abgesehen.

 

Zur Sicherung einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit, werden die Beteiligungsschritte wie in normalerweise üblichen Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Mit der Bearbeitung wird ein externes Planungsbüro beauftragt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten etc. werden durch den Vorhabenträger übernommen. Ein städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der Kostenübernahme wurde geschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          150 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:              ja (städtebaulicher Vertrag)

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Verfahrensübersicht, Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 148 Anlage VO 5366-13 Verfahrensübersicht (26 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
Anlage 2 2 B-Plan 148 Anlage VO 5366-13 Geltungsbereich (185 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 „DRK / Soltauer Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.
  2. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.