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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann weist einleitend darauf hin, dass die heutige vorgesehene Beschlussfassung für einen Aufstellungsbeschluss eine lange Vorgeschichte hat. Innerhalb des DRK-Ortsverbandes gab es hinsichtlich der Umsetzung des geplanten Bauvorhabens eine langwierige Diskussion, in dessen Verlauf eine bereits ausgearbeitete Planung wieder verworfen wurde. Das Bauvorhaben hat sich nach Überarbeitung der Planung zwischenzeitlich so konkretisiert, dass jetzt die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen sind. Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes besteht hier die Möglichkeit, ein verkürztes Bauleitverfahren durchzuführen, wovon die Verwaltung gedenkt, Gebrauch zu machen. Eine innerstädtische Brache für den Wohnungsbau zu entwickeln und zu nutzen, ist durchweg positiv zu sehen. Realisiert werden soll hier sozial engagierter und ambitionierter Wohnungsbau. Geplant ist, auf dem Areal 3 Baukörper zu errichten, die im weiteren Verfahren anhand von Lageplänen aufgezeigt werden. Im nächsten Planungsschritt werden die Bauflächen hierzu gekennzeichnet. In der heutigen Sitzung wird insofern nur erläuternd aufgezeigt, was sich hinter dem Planungsschritt verbirgt.
Bereichsleiter Eberhard geht ergänzend noch einmal auf das vorgesehene Verfahren näher ein. Die angesprochene Fläche liegt bereits jetzt im Geltungsbereich eines B-Plans und ist als Mischgebiet festgesetzt. Über der Fläche liegt insofern bereits jetzt Baurecht. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird näher auf die geplante Nutzung eingegangen, die jedoch stark von den zurzeit bestehenden Festsetzungen abweicht, so dass für die Realisierung des geplanten Bauvorhabens die Hinterlegung mit entsprechend angepassten Planrecht erforderlich ist. Im Wesentlichen ist, ohne ins Detail zu gehen, vorgesehen, die entlang der Soltauer Straße bestehende Bebauung in 4-geschossiger Bauweise fortzusetzen. Hierbei ist ein öffentlicher Teil mit Pflegeeinrichtungen eingeplant. Die geschlossene 4-geschossige Bebauung entlang der Soltauer Straße wird für die dahinterliegend geplante Wohnbebauung auf den Freiflächen die Funktion eines Lärmriegels wahrnehmen. Stellplätze können in ausreichendem Maße vorrangig in einer Tiefgarage ausgewiesen werden. Über die Zufahrtssituation wird im weiteren Verfahren noch zu befinden sein. Die Pläne des beauftragten Architekten liegen noch nicht in ihrer Endfassung vor. Im weiteren Verfahrensablauf ist vorgesehen, dass man im I. Halbjahr 2014 in der Öffentlichkeitsbeteiligung das konkrete Vorhaben wird vorstellen können.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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