Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Für einen Bereich nördlich des bestehenden Klinikums Gut Wienebüttel wird auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 152 bekommt die Bezeichnung „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Ziel der Planung ist es, die Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Klinik“ festzusetzen. 3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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