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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 152 "Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Beteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.05.2013    
Zeit: 15:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/5133/13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 152 "Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die Klinik Gut Wienebüttel im Januar 2013 den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans gestellt habe. Der Vorhabenträger beabsichtigt, die bestehende Klinik um ein weiteres Gebäude für die Intensivpflege zu erweitern. Der Klinikerweiterungsbau soll auf dem Grundstück der Klinik nördlich der vorhandenen zum Teil denkmalgeschützten Gebäude, errichtet werden. Derzeit setzt der rechtskräftige Bebauungsplan das Gebiet als Sondergebiet für Klinik fest. Das neue Gebäude würde jedoch außerhalb der vorhandenen Baugrenzen entstehen.

Um die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die beabsichtigte Klinikerweiterung zu schaffen und die unterschiedlichen Belange des Denkmal-, Natur- sowie des Immissionsschutzes gegenüber dem Kulturforum zu ermitteln und gegeneinander abwägen zu können, ist die Aufstellung eines B-Plans erforderlich.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird der Geltungsbereich des vorgesehenen vorhabenbezogenen B-Plans aufgezeigt. Anhand eines Luftbildes werden die derzeit in diesem Bereich stehenden Baulichkeiten dargestellt.

 

Bereichsleiter Eberhard erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes die derzeitige rechtliche Situation.

Zielsetzung ist es, dass mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans erreicht werden soll, dass die Klinik Gut Wienebüttel um die vorgesehenen 100 Pflegeplätze erweitert werden kann. Näher eingegangen wird in der Erläuterung auf die vorgesehene Bebauung, die erforderliche Neuordnung der Stellplätze und den erforderlichen Eingriff in den vorhandenen Baumbestand. Auch sind die Belange des Immissionsschutzes zu klären.

Ziel des B-Plans ist es, Flächen als Sondergebiet für Klinik flächenmäßig so festzusetzen, dass die Klinik Gut Wienebüttel in die Lage versetzt wird, die vorgesehene Erweiterung durchführen zu können. Inwieweit eine Differenzierung der Festsetzung der Flächen vorzunehmen sein wird, wird sich im Laufe des Verfahrens ergeben.

Das B-Planverfahren wird als reguläres Verfahren mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ergänzend hierzu wird ein Vorhabenplan und ein Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen B-Plan erstellt. Diese Vorgehensweise beinhaltet den Vorteil, dass, wenn das Bauvorhaben schlussendlich nicht realisiert werden sollte, dann der derzeitige B-Plan Nr. 75/I „Gut Wienebüttel“ wieder in den Ursprungszustand zurückfallen würde.

 

Ratsherr Bruns empfindet es als positiv, dass die Klinik Gut Wienebüttel über eine Erweiterung nachdenkt. Er geht davon aus, dass auftretende Fragen im laufenden Verfahren abgeklärt werden können. Nach seiner Ansicht spricht nichts dagegen, heute einen entsprechenden Beschluss zu fassen, um das Verfahren in Gang zu setzen. Für gut hält er es, dass hier zusätzliche Intensivpflegeplätze geschaffen werden. Insofern spricht er sich dafür aus, das Verfahren positiv zu begleiten.

 

Ratsherr Löb empfindet es ebenfalls als positiv, dass hier die Möglichkeiten für eine Erweiterung der Klinik planerisch geschaffen werden. Vermieden werden sollte es aber, dass das Kulturforum bzgl. der Immissionen durch die Erweiterung Probleme bekommt.

 

Ratsherr Dr. Scharf möchte wissen, ob es seitens der Stadt Lüneburg glichkeiten der Steuerung hinsichtlich des Angebotes an Pflegebetten geben würde. In diesem Zusammenhang wäre für ihn von Interesse, wie hoch die Anzahl der derzeit vorgehaltenen Pflegebetten in Bezug auf einen bestehenden Bedarf sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann entgegnet, dass Zahlen über die Anzahl bestehender Pflegebetten in der jeweiligen Pflegestufe im Sozialedezernat hinterfragt werden müssen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Pflegebetten auch einer entsprechenden Genehmigung und Zulassung durch das zuständige Sozialministerium bedürfen.

Insofern liegt eine Entscheidung über eine Bedarfsplanung oder die Zulässigkeit weiterer Betten nicht in der Entscheidungskompetenz des Baudezernates.

Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang, dass ein Bauleitplanverfahren nicht zwangsläufig auch so zu Ende zu führen sein wird, wie es der Antragsteller vorgesehen habe. Es wird insofern immer ein Abwägungsprozess einzelner Interessen durchzuführen sein. Hier geht es insbesondere um eine Abwägung gegenüber des Interesses des Kulturforums sowie der Belange für Natur und Landschaft. Dadurch, dass die bisherige Stellplatzanlage vollständig neu überplant werden soll, wird auch zu klären sein, ob die vorgesehene Baumaßnahme und die Neuausweisung der erforderlichen Stellplätze sich überhaupt auf der zur Verfügung stehenden Fläche darstellen lässt.

Hingewiesen wird darauf, dass es sich mit der heutigen Beschlussfassung nur um den Einstieg in das Bauleitplanverfahren handelt. Auf die Frage, inwieweit die Schaffung weiterer Pflegebettkapazitäten durch die Stadt Lüneburg lenkbar ist, verweist sie darauf, dass hier die Politik gefordert sei, eine Grundsatzentscheidung dergestalt zu treffen, dass eine Erweiterung der Klinik Gut Wienebüttel an dieser Stelle politisch gewollt sei. Nur dann würde auch das Bauleitplanverfahren überhaupt eingeleitet werden.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass zu der Frage, ob ein entsprechender Bedarf vorhanden sei, vorrangig der Investor gefordert sei. Sie geht davon aus, dass die Nachfrage nach Pflegebetten nach wie vor groß sei.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass es bezogen auf den Landkreis Lüneburg entsprechendes Zahlenmaterial über bereits bestehende Bettenkapazitäten als auch über einen möglichen Bedarf zusätzlicher Bettenkapazitäten gäbe. Er macht darauf aufmerksam, dass es hier insbesondere um Pflegebetten für Schwerstpflege- und Koma-Patienten gehen würde. Insofern ragt ein zusätzlicher Bedarf für derart Pflegepatienten aus dem normalen Rahmen von Pflegebetten anderer Heime heraus.

 

Bürgermeister Meihsies zeigt sich verhalten, da mit der vorgesehenen Erweiterung eine Naturschutzproblematik verbunden sein wird. Inwieweit die unterschiedlichen Interessen untereinander abgewogen werden können, wird er sich im weitergehenden Verfahren genauer anschauen.

Er verdeutlicht, dass, egal ob die Erweiterung kommt oder nicht, an dieser Stelle dann Schluss sein muss mit einer weitergehenden Entwicklung. Keinesfalls sollte an dieser Stelle eine Splittersiedlung entstehen. Auch sollte die bestehende Hofsituation des ehemaligen Gutes erhalten bleiben.

Sowohl die vorhandene Hofsituation als auch das bestehenden Baumensemble müssen nach seiner Ansicht unangetastet bleiben. Er spricht sich dafür aus, dass nach Abschluss des Verfahrens man sich grundsätzlich darüber verständigt, dass es dort mit einer Bebauung nicht weiter in die freie Landschaft hineingehen sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass eine Scheibchentaktik nicht die Vorgehensweise und auch nicht die Absicht der Verwaltung sei. Vielmehr ist es Ansinnen der Verwaltung, möglichst große Geltungsbereiche im B-Plan-Verfahren vorzugeben, damit erforderlicher Ausgleich und Ersatz auch innerhalb des Geltungsbereiches durchgeführt werden kann.

Zur Klarstellung führt sie noch einmal aus, dass auch im laufenden Verfahren seitens der politischen Gremien jederzeit die Möglichkeit besteht, Eingriffe in die weitergehende Planung vorzunehmen. Verdeutlicht wird, dass es keinen Rechtsanspruch auf Durchführung und Abschluss eines Verfahrens gibt.

 

Bürgermeister Meihsies stellt in diesem Zusammenhang noch einmal klar, dass es vorrangig nicht darum gehe, an dieser Stelle eine Entwicklung zu verhindern, sondern vielmehr darum, sensibel mit einer Ausweitung der Fläche umzugehen.

 

Ratsherr Dr. Scharf merkt an, dass auf der anderen Straßenseite ausreichend Parkplatzkapazitäten vorhanden seien und es insofern aus seiner Sicht vermeidbar wäre, auf der Klinikseite für deren Neuanlegung Baumfällungen vorzunehmen.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass die angesprochenen Stellplatzflächen öffentlich und dem Kulturforum zuzurechnen seien. Wenn so verfahren werden würde, besteht die Gefahr, dass der Bestand des Kulturforums dadurch gefährdet werden würde, da für deren Veranstaltungen dann nicht mehr ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen würden.

 

Bürgermeister Meihsies verweist darauf, dass im hinteren Bereich es eine Bauwagensiedlung gibt. Er würde es sich wünschen, dass man seitens der Klinikleitung auch weiterhin auf eine gute Nachbarschaft setzen würde.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass man seitens der Politik als auch der Verwaltung veranwortungsbewusst und sensibel im weiteren Verfahren umgehen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt ergänzend an, dass jetzt die Pläne öffentlich ausgelegt werden und die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken, die im weiteren Verfahren abgewogen werden, vorgetragen werden können.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.              Für einen Bereich nördlich des bestehenden Klinikums Gut Wienebüttel wird auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 152 bekommt die Bezeichnung „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2.              Ziel der Planung ist es, die Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Klinik“ festzusetzen.

 

3.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_BPlan 152 Gut Wienebüttel (533 KB)