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Vorlage - VO/5133/13  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 152 "Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
27.05.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

Die Klinik Gut Wienebüttel (HVVG Heimverwaltungs- und Vermietungsgesellschaft mbH) hat mit Schreiben vom 16. Januar 2013 einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Der Vorhabenträger beabsichtigt die bestehende Klinik um ein weiteres Gebäude für die Intensivpflege zu erweitern. Der Erweiterungsbau soll auf dem Grundstück der Klinik nördlich der vorhandenen, zum Teil denkmalgeschützten Gebäude errichtet werden.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 75 I Gut Wienebüttelsetzt ein Sondergebiet Klinik fest, jedoch würde das neue Gebäude außerhalb der vorhandenen Baugrenzen entstehen. Weiterhin sind Bäume zum Erhalt und eine Stellplatzfläche festgesetzt.

 

Um die planungsrechtlichen Möglichkeiten für die beabsichtigte Klinikerweiterung zu schaffen und die unterschiedlichen Belange des Denkmalschutzes, des Naturschutzes sowie des Immissionsschutzes (Veranstaltungsbereich Kulturforum) zu ermitteln und gegeneinander abzuwägen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung seiner Planung und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten (Durchführungsvertrag).

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst Flächen zwischen einer vorhandenen Wegefläche im Norden, der Erschließungsstraße Gut Wienebüttelim Osten, den bestehenden Klinikgebäuden im Süden, sowie dem vorhandenen Wald im Westen. Die Planung betrifft nur Flächen, die im Besitz des Vorhabenträgers sind.

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          150 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 152 Anlage VO-5133-13 Geltungsbereich (73 KB)      
Anlage 2 2 B-Plan 152 Anlage VO-5133-13 Verfahrensübersicht (19 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.              Für einen Bereich nördlich des bestehenden Klinikums Gut Wienebüttel wird auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 152 bekommt die Bezeichnung „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2.              Ziel der Planung ist es, die Flächen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Klinik“ festzusetzen.

 

3.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.