Bebauungsplan Nr. 124 "Nordlandhalle";
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(Die Vorlage wurde bereits mit der Einladung zur Sitzung am 03.06.2003 versandt.)
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:
Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 "Nordlandhalle" nebst
Begründung wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wird beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Sinne der anliegenden
zeichnerischen Beschreibung neu festgesetzt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung
ist nicht erforderlich.
Bildung eines Abschnittes nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für die Ausbaumaßnahme Kalandstraße von der Straße Bei der St. Johanniskirche bis Einmündung Haagestraße