Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 24.09.2002 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 124 "Nordlandhalle" aufzustellen. Ziel dieser Planung ist insbesondere die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche "Veranstaltungs- und Sporthalle/Kongresszentrum”. In dem
bisherigen Verfahren ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 24.09.2002 durch
Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (21.10.2002)
und Aushängen des Vorentwurfes im Bereich Stadtplanung der Stadt Lüneburg
(28.10. – 08.11.2002) durchgeführt worden. Die Träger öffentlicher Belange
wurden in der Zeit vom 11.10. – 11.11.2002 gemäß § 4 BauGB ebenfalls frühzeitig
beteiligt. Als Ergebnis
dieser Beteiligungsverfahren ist es erforderlich, den Geltungsbereich um
Grundstücke nördlich der Straße Bei der Ratsmühle zu erweitern, um für die dort
vorhandenen Gebäude Lärmschutzfestsetzungen treffen zu können. Der dortige Weg
ist für die Planungen hingegen nicht mehr erforderlich. Außerdem wurde die
Gemeinbedarfsfläche nach Süden für eine Nutzung als Kongresszentrum vergrößert.
Als nächster
Verfahrensschritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung und über die öffentliche Auslegung
beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern
erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher
Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im
Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 100,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht,
Vermerk, Begründung
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 "Nordlandhalle" nebst
Begründung wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wird beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Sinne der anliegenden
zeichnerischen Beschreibung neu festgesetzt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung
ist nicht erforderlich. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||