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Vorlage - VO/0533/03  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 124 "Nordlandhalle";
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
03.06.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung zurückgestellt     
16.06.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 24.09.2002 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 124 "Nordlandhalle" aufzustellen. Ziel dieser Planung ist insbesondere die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche "Veranstaltungs- und Sporthalle/Kongresszentrum”.

 

In dem bisherigen Verfahren ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 24.09.2002 durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (21.10.2002) und Aushängen des Vorentwurfes im Bereich Stadtplanung der Stadt Lüneburg (28.10. – 08.11.2002) durchgeführt worden. Die Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 11.10. – 11.11.2002 gemäß § 4 BauGB ebenfalls frühzeitig beteiligt.

 

Als Ergebnis dieser Beteiligungsverfahren ist es erforderlich, den Geltungsbereich um Grundstücke nördlich der Straße Bei der Ratsmühle zu erweitern, um für die dort vorhandenen Gebäude Lärmschutzfestsetzungen treffen zu können. Der dortige Weg ist für die Planungen hingegen nicht mehr erforderlich. Außerdem wurde die Gemeinbedarfsfläche nach Süden für eine Nutzung als Kongresszentrum vergrößert.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung und über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        100,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen (1326 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 "Nordlandhalle" nebst Begründung wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Sinne der anliegenden zeichnerischen Beschreibung neu festgesetzt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.