Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit den nachstehenden Veränderungen bzw. Ergänzungen – TOP 5 Der Förderhöchstbetrag wird von 2.500 € auf 3.000 € angehoben. TOP 5a Neben der Erneuerung soll auch die Reparatur von Fenstern förderfähig sein. TOP 5b Neben der Erneuerung denkmalgeschützten Fenster- und Türbestand soll auch die Reparatur von denkmalgeschützten Fenster- und Türbeständen förderfähig sein. TOP 6 Bei nachträglichem Dämmen sollen bauphysikalisch unbedenklich und diffusionsoffene Baumaterialien Verwendung finden. Die neugefasste Förderrichtlinie (Anlage I) ist Bestandteil der Beschlussfassung.
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