Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit den nachstehenden Veränderungen bzw. Ergänzungen –    TOP 5              Der Förderhöchstbetrag wird von 2.500 € auf 3.000 € angehoben.   TOP 5a              Neben der Erneuerung soll auch die Reparatur von Fenstern förderfähig sein.    TOP 5b              Neben der Erneuerung denkmalgeschützten Fenster- und Türbestand soll auch die Reparatur von denkmalgeschützten Fenster- und Türbeständen förderfähig sein.    TOP 6              Bei nachträglichem Dämmen sollen bauphysikalisch unbedenklich und diffusionsoffene Baumaterialien Verwendung finden.    Die neugefasste Förderrichtlinie (Anlage I) ist Bestandteil der Beschlussfassung.       
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