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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Datum: Mo, 13.02.2012    
Zeit: 15:00 - 18:35 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     (nichtöffentlich)      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Niederschriften ABS-Sitzung am 18.01.2012      
Ö 4  
Enthält Anlagen
56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "An der Wittenberger Bahn"; Abwägungsbeschluss Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/4464/12  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/4463/12  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/4441/12  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 147 "Friedenstraße / Vor dem Roten Tore" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
Enthält Anlagen
VO/4472/12  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Veränderungssperre Nr. 1-2012 zum Bebauungsplan Nr. 147 "Friedenstraße/Vor dem Roten Tore" - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/4478/12  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Änderung der Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen  
Enthält Anlagen
VO/4473/12  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt die Änderung von Ziff. 5 der Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen dahingehend, dass die Höchstgrenze der einzelnen Förderbeträge von 2.500,00 € auf 3.000,00 € pro Gebäude angehoben wird.

   
    13.02.2012 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
    Ö 9 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit den nachstehenden Veränderungen bzw. Ergänzungen –

 

TOP 5              Der Förderhöchstbetrag wird von 2.500 € auf 3.000 € angehoben.

 

TOP 5a              Neben der Erneuerung soll auch die Reparatur von Fenstern förderfähig sein.

 

TOP 5b              Neben der Erneuerung denkmalgeschützten Fenster- und Türbestand soll auch die Reparatur von denkmalgeschützten Fenster- und Türbeständen förderfähig sein.

 

TOP 6              Bei nachträglichem Dämmen sollen bauphysikalisch unbedenklich und diffusionsoffene Baumaterialien Verwendung finden.

 

Die neugefasste Förderrichtlinie (Anlage I) ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderrichtlinie - neu (37 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
   
    22.03.2012 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion die Änderung von Ziff. 5 der Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen dahingehend, dass die Höchstgrenze der einzelnen Förderbeträge von 2.500,00 € auf 3.000,00 € pro Gebäude angehoben wird.

 

(63, 6, 06)

Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 12.1     (nichtöffentlich)      
N 12.2     (nichtöffentlich)      
N 12.3     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)