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Vorlage - VO/4464/12  

 
 
Betreff: 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "An der Wittenberger Bahn";
Abwägungsbeschluss
Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine anderweitige Nutzung zu schaffen, hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt am 21.04.2004 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 100 „Wittenberger Bahn“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „ Wittenberger Bahn“ in einem 56. Änderungsverfahren entsprechend zu ändern.

Der angesprochene Bereich ist für Bahnzwecke gewidmet und im Flächennutzungsplan der Stadt überwiegend als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Eine weitere diesbezügliche Nutzung ist innerhalb des Geltungsbereiches voraussichtlich nur noch für eine Teilfläche erforderlich. Seitens des Eigentümers aurelis und der OHE sind daher Entbehrlichkeitsprüfungen und entsprechende bahnrechtliche Freistellungen / Entwidmungen vorgesehen, so dass anschließend die Planungshoheit auf die Stadt übergeht. Der Geltungsbereich wurde gegenüber den Darstellungen zum Aufstellungsbeschluss an die vorgesehene Entwicklung angepasst.

Die Fläche der Wittenberger Bahn wurde am 19.5.2008 als EFRE-Fördergebiet (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) ausgewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und am 28.09.2010 wurden die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Dauer der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 26.05.2011 bis einschließlich 08.07.2011 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 26.05.2011 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 09.06.2011 bis 08.07.2011 im Bereich Stadtplanung ein Auszug aus dem rechtskräftigen  Flächennutzungsplan für den Änderungsbereich sowie der Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht ausgelegt werden und von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind vom 26.05.2011 bis 28.06.2011 zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Änderungsentwurfes, der Begründung oder des Umweltberichtes nicht  erforderlich.

 

Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im weiteren Verfahren der Regierungsvertretung Lüneburg zur Genehmigung vorgelegt.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.    

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägungsvorschlag, Begründung einschließlich Umweltbericht, Pläne

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FNP 56_Änderung Anlage VO 4464-12 Geltungsbereich (1024 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_F-Plan (19 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
Anlage 7 3 ZZ FNP-Änderung Planung_sw (628 KB)      
Anlage 4 4 2 FNP-Änderung Bestand (1610 KB)      
Anlage 5 5 3 FNP-Änderung Erläuterungsbericht (1637 KB) PDF-Dokument (1741 KB)    
Anlage 6 6 4 FNP-Änderung Abwägung (159 KB) PDF-Dokument (142 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

1.      Die im Rahmen der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „An der Wittenberger Bahn“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

2.      Der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „An der Wittenberger Bahn“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt