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Beratungsinhalt:
Beigeordneter Dörbaum weist einleitend darauf hin, dass aufgrund der Verdoppelung des Haushaltsansatzes von 50.000 auf 100.000 € im Jahre 2012 auch eine Anhebung der max. Förderung von bisher 2.500 € auf jetzt 3.000 € pro Haus vorgesehen sei. Eine entsprechend ergänzte Förderrichtlinie wurde seitens der Verwaltung vorbereitet und wird heute zur Beschlussfassung dem Ausschuss vorgelegt. Er spricht sich dafür aus, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung den max. Förderbetrag anzupassen, anzunehmen.
Ratsfrau Puschmann regt ergänzend an, dass als weiteres Kriterium in die Förderrichtline aufgenommen werden sollte -
Ergänzung zu Punkt 6: Bei nachträglichem Dämmen sollen nur Dämmstoffe zum Einsatz gelangen die bauphysikalisch unbedenklich sind.
Herr Burgdorff – ALA – bemängelt, dass die Formulierung zu Punkt 5.b noch immer den Wortlaut beinhaltet, dass nur die Erneuerung denkmalgeschützter Fenster förderfähig seien. Nach seinem Kenntnisstand war man in der Diskussion bereits einen Schritt weiter, so dass man darüber befunden hatte, dass auch die Sanierung und Reparatur denkmalgeschützter Fenster förderfähig sein sollte. Er bittet insofern die Formulierung dieses Absatzes zu überarbeiten.
Fachbereichsleiterin Böhme merkt hierzu an, dass bei der Antragstellung sehr wohl darauf geachtet wird, dass noch aufarbeitbare Fenster erhalten werden und ggf. energetisch durch zusätzliche hintergesetzte Kastenfenster ergänzt werden sollten. Sie weist darauf hin, dass, wie im letzten Jahr vorgesehen sei, auch die Maßnahmen, die aus den Fördermitteln 2012 bezuschusst werden sollen, im Ausschuss vorgestellt werden. Ergänzend weist sie darauf hin, dass jede geplante Maßnahme im Vorfeld zunächst unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten geprüft werde und insofern bereits im Vorfeld darauf geachtet werde, dass erhaltenswerte Bausubstanz auch erhalten wird.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die entsprechenden Passagen nicht nur die Erneuerung, sondern auch die Reparatur als förderfähig geändert werden.
Ratsherr Manzke möchte wissen, ob der im Haushalt eingestellte Betrag von 100.000 € als ausreichend empfunden wird, um einen Anreiz bei den Hauseigentümern denkmalgeschützter Bausubstand für die Durchführung energetischer Maßnahmen zu bewirken.
Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass die Bezuschussung der Maßnahmen weit höhere Investitionen auslösen und insofern sehr wohl zur Belebung des örtlichen Handwerkes beiträgt, zumal wegen des relativ niedrigen Auftragsvolumens in der Regel davon auszugehen sein wird, dass die Beauftragung des Handwerkes zur Durchführung der Maßnahmen größtenteils in der Stadt oder in der Region verbleiben wird. Bewusst ist man sich der Tatsache, dass bei der denkmalgeschützten Bausubstanz bei der Durchführung energetischer Maßnahmen besondere Anforderung an die Außengestaltung der Gebäude zu stellen sein werden. Aufgezeigt wird der Geltungsbereich, der der Förderrichtlinie zugrunde gelegt wurde. Erläutert wird, dass das Wasserviertel von der Fördermöglichkeit dieser Förderrichtlinie ausgenommen wird, da für das Wasserviertel im festgelegten Sanierungsgebiet andere Fördermöglichkeiten bestehen.
Ratsherr Bruns merkt an, dass man nicht nur den Wirtschaftsförderungsfaktor in diesem Zusammenhang zu betrachten habe, sondern das vorrangig die Förderung energetischer Maßnahmen zu betrachten sei. Insofern sie der Ansatz genau richtig und nach seiner Meinung nicht in Frage zu stellen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Förderrichtlinie für das Jahr 2012 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung angepasst werden soll, d. h., dass die Förderung pro Gebäude von max. 2.500 € auf max. 3.000 € angehoben werden soll. Ergänzend sollen die Vorschläge von Ratsfrau Puschmann sowie der Vorschlag von Herr Burgdorff – ALA – mit in die Förderrichtlinie aufgenommen werden. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit den nachstehenden Veränderungen bzw. Ergänzungen –
TOP 5 Der Förderhöchstbetrag wird von 2.500 € auf 3.000 € angehoben.
TOP 5a Neben der Erneuerung soll auch die Reparatur von Fenstern förderfähig sein.
TOP 5b Neben der Erneuerung denkmalgeschützten Fenster- und Türbestand soll auch die Reparatur von denkmalgeschützten Fenster- und Türbeständen förderfähig sein.
TOP 6 Bei nachträglichem Dämmen sollen bauphysikalisch unbedenklich und diffusionsoffene Baumaterialien Verwendung finden.
Die neugefasste Förderrichtlinie (Anlage I) ist Bestandteil der Beschlussfassung.
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