Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, dass TOP 4 + 5 gemeinsam beraten werden.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass einleitend seitens der anwesenden Fachgutachter noch einmal Aussagen zu den Kernpunkten
- Vorstellung Änderung Planung Herr Jennrich – Stadtplaner, Büro PPL – - Anbindung Verkehr Fachbereichsleiter Dr. Rehbein - Ausführung Anbindung Verkehr Herr Müller – Ingenieurgemeinschaft Dr.- Ing. Schubert – - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Prüfung FFH Herr Mix – Landschaftsplanungsbüro Mix – - Lärm Herr Bachmeier – Lärmkontor –
erläutert werden. Im Anschluss werden dann Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage I in Allriss) den Geltungsbereich des B-Plan-Gebietes auf. Sie führt aus, dass sich die Stadt bereits seit 10 Jahren Gedanken über eine Nachnutzung der Flächen der Wittenberger Bahn macht. Der politischen Zielsetzung folgend soll auch auf diesem Areal dem Grundsatz gefolgt werden, dass eine Innenentwicklung vor einer weiteren Außenentwicklung der Vorrang einzuräumen und insofern beabsichtigt ist, diese Brache einer Nachnutzung zuzuführen. Ausgangssituation hierbei ist, wie bei solchen Brachen üblich, zunächst der Gedanke, an dieser Stelle ein Einkaufszentrum zu verwirklichen. Im Fortgang der Planung wurde jedoch die Entscheidung getroffen, an dieser Stelle ein Wohngebiet mit ca. 400 Wohneinheiten (WE) zu entwickeln. Aufgrund der innenstadtnahen Lage, eingebunden sowohl von Bahn- als auch Straßenverkehr, bedürfen die zu erarbeitenden Lösungen hinsichtlich des Lärms und des Erhalts der Natur Kompromisse. Angestrebt wird eine bestmögliche Lösung, die alle zu berücksichtigenden Aspekte beinhaltet und vertretbar sein muss. Eine solche Lösung wurde unter Einbeziehung von Fachgutachtern erarbeitet. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass eine solche zusammenhängend große Fläche im Innenbereich zwar problematisch in ihrer Entwicklung zu sehen sind, dass aber auch in zunehmendem Maße die noch für eine Entwicklung zur Verfügung stehenden Außenbereiche sich auch zunehmend problematisch gestalten. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang, dass die verfügbaren problemlos zu entwickelnden Außenflächen zwischenzeitlich bereits verplant seien. Die erarbeitete Lösung stellt eine gute und verträgliche Entwicklung des Gebietes sicher. Sowohl für die Erschließung als auch für den B-Plan konnten EFRE-Fördermittel eingeworben werden. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind befristet bis Ende April 2012. Die in Aussicht gestellten Fördermittel für die Brücke, die für die Erschließung des B-Plan-Gebietes vorgesehen ist, sind befristet auf zunächst Ende Dezember 2013.
Herr Jennrich – Stadtplaner, Büro PPL – geht noch einmal ein auf die Planung, in der viele Belange abzuwägen waren, so dass eine 2. Auslegung vorzunehmen war. Anhand der Power-Point-Präsentation wird von ihm nochmals der Geltungsbereich umrissen und auf die Belange - Altlasten, Wasserschutzgebiet - FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie auf die Besonderheiten - des nördlichen Teilgebietes – Kern- und Mischgebiete - des mittleren Teilgebietes – Wohnen - und des südlichen Teilgebietes – Gewerbe
detailliert eingegangen.
Fachbereichsleiter Dr. Rehbein geht auf eine Machbarkeitsstudie ein, mit der im Vorfeld des B-Plan-Verfahrens untersucht wurde, welche verkehrlichen Erschließungsmöglichkeiten für den B-Plan-Bereich infrage kommen würden. Neben der bereits vorgestellten und zur Ausführung kommenden Anbindung des B-Plan-Gebietes über das neu zu bauende Brückenbauwerk wurde alternativ eine gegenüber der Wandrahmstraße durchzuführende Lösung untersucht, die jedoch aufgrund der verkehrlich zu dicht an den Bereich der Scharff-Kreuzung grenzt und daher verworfen wurde. Als weitere Alternative wurde eine Anbindung vom Pirolweg aus untersucht. Für eine solche Alternative müssten jedoch 2 Bahngleise gekreuzt werden, was in der Konsequenz dazu führen würde, dass unterhalb der Friedrich-Ebert-Brücke ein starkes Gefälle von mehr als 8 % erforderlich wäre. Der Gedanke, an dieser Stelle ersatzweise einen schienengleichen Bahnübergang zu schaffen, ist in diesem Zusammenhang aufgrund des Verkehrsaufkommens unrealistisch und insofern auch zu verwerfen. Eine weitere Variante war die Prüfung einer Anbindung in Richtung Wilschenbruch durch Abriss des Gewölbes Pirolweg/Spechtsweg. Dies würde sich einerseits als sehr aufwändig erweisen und würde letztendlich für Schleichverkehre durch das Wohngebiet Wilschenbruch Richtung Süden führen, die nicht gewollt seien. Eine Anbindung auf der Friedrich-Ebert-Brücke gegenüber der Einmündung Pirolweg zu schaffen, ist nicht möglich, da die Brücke in ihrer Konstruktion sowohl in Längs- als auch in Querrichtung vorgespannt sei. Ein bloßes Anhängen eines weiteren Kreuzungsarms ist insofern konstruktiv nicht möglich. Dadurch, dass zusätzlich 2 Bahngleise mit den erforderlichen Durchfahrtshöhen zu kreuzen wären, würde zudem eine sehr lange Anbindung erforderlich werden. Insofern hat man sich schlussendlich für die einzig machbare Erschließungsmöglichkeit entschlossen. Die Konstruktion der Brücke wird anhand von Plänen näher erläutert.
Herr Müller – Ingenieurgemeinschaft Dr.- Ing. Schubert – geht auf die Verkehrsbelastung der 3 den Geltungsbereich des B-Plans umfassenden Straßenzüge ein. Er weist darauf hin, dass der Bereich der Scharff-Kreuzung bereits heute eine sehr hohe Auslastung aufweise, so dass eine Einbindung des B-Plan-Gebietes von der Altenbrückertorstraße aus nur in einer Verkehrsabwicklung „rechts rein - rechts raus“ denkbar wäre. Wie bereits von Fachbereichsleiter Dr. Rehbein ausgeführt, würde die alternative Brücke im Bereich der Wandrahmstraße im Rückstau der bereits vorhandenen Scharff-Kreuzung nicht darstellbar sein. Für die verkehrliche Abwicklung der zu erwartenden 3.000 bis 4.000 Fahrzeugbewegungen/tgl. ist eine leistungsfähige Anbindung erforderlich. Wie auch bereits dargelegt, ist eine verkehrliche Anbindung an den Pirolweg nicht sinnvoll, weil dann davon auszugehen wäre, dass sich Schleichverkehre Richtung Süden durch das Wohngebiet Wilschenbruch entwickeln würden. Insofern ist die gewählte und vorgesehene verkehrliche Anbindung durch Neubau einer Brücke und Anbindung an die westliche Rampe der Friedrich-Ebert-Brücke im Rampenbereich die einzig leistungsfähige Anbindungsmöglichkeit.
Herr Mix – Landschaftsplanungsbüro Mix – geht auf die Inhalte der durchgeführten Untersuchung und des bestehenden Umweltberichtes ein. Die Prüfung der Umweltverträglichkeit der vorgesehenen Maßnahmen wurde untersucht und bilanziert. Aufgezeigt werden die Grenzen des FFH-Gebietes. Erwähnt wird hierbei der frühere Verlauf der Ilmenau, der teilweise durch das B-Plangebiet verlief. Vermieden werden sollten alle Eingriffe, die den Schutzcharakter des FFH-Gebietes beeinträchtigen. Hingewiesen wird darauf, dass die vorhandene Baumkulisse entlang des Ilmenau-Ufers erhalten bleibt. Wenn auch das Brückenbauwerk selbst einen Eingriff darstellt, so galt die vorgenommene Prüfung, ob das Brückenbauwerk selbst einen solchen erheblichen Eingriff darstellen würde, dass der Schutzcharakter des FFH-Gebietes gefährdet wäre. Aufgrund der vorgenommenen Prüfung kann dies jedoch ausgeschlossen werden, so dass im Ergebnis festgestellt werden kann, dass der Bau der Brücke zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzcharakters des FFH-Gebietes führen wird. Die aufgezeigten Biotopflächen haben sich als Trockenrasenflächen entwickelt. Die als Ausgleichsflächen vorgesehenen Bereiche werden aufgezeigt und in dem Zusammenhang mit der Schaffung des Ausgleichs vorgesehenen Maßnahmen erläutert.
Beigeordneter Pauly kommt zurück auf eine direkte Anbindung einer Erschließungsstraße als Kreuzung auf der Friedrich-Ebert-Brücke gegenüber der Anbindung des Straßenzuges Pirolweg. Soweit statische Gründe eine solche Anbindung nicht generell ausschließen wäre für ihn von Interesse, um wie viel teuerer sich eine solche Anbindung darstellen ließe.
Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt nochmals aus, dass aus den bereits dargelegten technischen Gründen eine direkte Anbindung durch eine Erschließungsstraße an die Friedrich-Ebert-Brücke nicht möglich ist, da die Kragarme der Brücke nicht entsprechend belastet werden können. Dies haben Abstimmungsgespräche mit den entsprechenden Büros gezeigt.
Ratsherr Löb äußert sein Unverständnis darüber, warum auf der nördlichen Seite der Friedrich-Ebert-Brücke eine solche Anbindung wie der Pirolweg auf der südlichen Seite darstelle, nicht möglich sein soll.
Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erläutert nochmals die Gründe, warum eine solche Anbindung im Nachhinein konstruktiv nicht möglich ist. Die Situation der Anbindung des Pirolweges war eine andere, weil diese Anbindung bereits bei der Konstruktion der Friedrich-Ebert-Brücke statisch berücksichtigt wurde.
Ratsherr Manzke möchte zur neuen Brücke wissen, ob es hierfür bereits eine schematische Darstellung gibt.
Fachbereichsleiter Dr. Rehbein zeigt die derzeitige bestehende Planung auf und erläutert anhand eines Plans die vorgesehene Konstruktion.
Bürgermeister Meihsies geht auf die Inhalte des am heutigen Morgen ergänzend geführten Gespräches von Mitgliedern der SPD/Grünen-Gruppe des Landschaftsplaners und Vertretern des Baudezernates ein. In der näheren Erörterung konnte von den politischen Vertretern festgestellt werden, das die von Seiten der Verwaltung sowie des Landschaftsplaners vorgenommene Planung nicht zu beanstanden sei. Der Landschaftsplaner hat die Belange korrekt und sauber abgearbeitet, auch wurden keine Gefälligkeiten vorgenommen. Eingehend auf die von den Umweltverbänden BUND und NABU erneut gestellten Fragen hinsichtlich des FFH-Status des Ilmenaugewässers, warum für die Erstellung des Brückenbauwerkes keine gesonderte FFH-Prüfung vorzunehmen sei, wurde von dem Landschaftsplaner hinreichend erläutert.
Herr Mix – Landschaftsplanungsbüro Mix – geht ein auf das am Morgen geführte Gespräch und erläutert für die Ausschussmitglieder nochmals die Vorgehensweise der Prüfung, inwieweit der Schutzcharakter des FFH-Gebietes durch das Brückenbauwerk beeinträchtigt werde. Er führt nochmals aus, dass das Brückenbauwerk zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des FFH-Schutzcharakters führe und insofern eine gesonderte FFH-Prüfung entbehrlich sei.
Bürgermeister Meihsies geht des Weiteren darauf ein, dass in der heutigen Gesprächrunde auch festgestellt wurde, dass durch das Brückenbauwerk selbst nicht in den Uferbereich der Ilmenau eingegriffen wird und dass während der Bauphase eine Einzäunung des schützenwerten Uferbereiches vorgesehen sei. Bezüglich der Frage des Verkehres wurden ergänzend Fragen aufgeworfen, inwieweit in den B-Plan-Bereich Quartiersparken vorgesehen werden sollte und ob autoarmes bzw. autofreies Wohnen im B-Plan-Bereich realisiert werden kann. Auch wurde die Frage aufgeworfen, ob die Bahn im Bereich des Pirolweges untertunnelt werden kann.
Fachbereichsleiter Dr. Rehbein geht kurz auf die Fragestellung der verkehrlichen Anbindung vom Pirolweg dahingehend ein, dass die angesprochene Lösung zwar technisch machbar aber sehr teuer in der Ausführung und verkehrlich als nicht realistisch einzustufen sein würde. Zusätzlich gibt er zu bedenken, dass mit einer solchen Lösung ein komplettes Baugebiet über einen schienengleichen Bahnübergang erschlossen werden müsste. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die Einrichtung eines schienengleichen Bahnübergangs überhaupt genehmigungsfähig sein würde.
Beigeordneter Dörbaum führt ergänzend aus, dass die zu kreuzenden Bahngleise Richtung Dannenberg auch weiterhin für den Bahnverkehr genutzt werden.
Ratsherr Bruns bringt in Erinnerung, dass die Nachnutzung des Areals eine große planerische Herausforderung darstellt, wobei die Schallthematik eines der Kernprobleme darstellt. Für ihn wurde die Abwägung aller Belange sachlich und klar gut strukturiert abgearbeitet. Er legt Wert darauf, dass der Fokus darauf gelegt werden sollte, dass an dieser Stelle wenig neuer Verkehr produziert wird. Insofern wird darauf zu achten sein, die richtigen Akzente hierfür zu setzen und ein autoarmes Wohnen anzustreben. Zum Lärmpegel führt er ergänzend aus, dass man in Überlegungen zur Reduzierung bzw. Kompensation des Lärms bei der Durchführung des VIII. BA der Sanierung der Friedrich-Ebert-Brücke Überlegungen dahingehend anstellen sollte, auf dem Brückenkörper selbst Lärmschutzmaßnahmen gegenüber den beidseitig angrenzenden Wohnbebauungen vorzusehen.
Ratsherr Löb hält eine anschlusslose Brücke für eine Alternative der Erschließung. Er möchte ergänzend noch einmal aufgezeigt haben, wie die entstehenden Verkehre aus dem Baugebiet heraus abfließen sollen.
Herr Müller – Ingenieurgemeinschaft Dr.- Ing. Schubert – zeigt nochmals die Verkehrsflüsse, die in das B-Plan-Gebiet hinein als auch herausgeführt werden, auf. Eine Durchfahrt durch das B-Plan-Gebiet soll abgesehen vom ÖPNV generell ausgeschlossen werden.
Fachbereichsleiter Dr. Rehbein geht nochmals auf die verschiedenen Berechnungen bzgl. einer Anbindungsmöglichkeit an das vorhandene Brückenbauwerk Friedrich-Ebert-Brücke ein. Inwieweit durch konstruktive Veränderungen eine solche Anbindung technisch ausführbar wäre, bedingt eine vorherige sehr aufwändige Untersuchung. Eine solche Untersuchung wurde im Vorfeld der erstellten Machbarkeitsstudie aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht durchgeführt, insbesondere auch, weil die beteiligten Fachleute die technische Undurchführbarkeit für gegeben hielten.
Ratsfrau Schellmann hält in dem B-Plan-Gebiet den Lärm für das größte Problem, dessen Grenzwerte zukünftig noch niedriger anzusetzen sein werden. Sie wirft die Frage auf, warum im nördlichen Bereich eine Kita vorgesehen sei. Sie weist darauf hin, dass die Bewohner östlich der Bahnlinie darauf hingewiesen haben, dass die Lärmbeeinträchtigungen in den letzten Jahren angewachsen seien. Die vom Lärmkontor vorgetragenen Lärmprognosen und die Auswirkungen auf die Bewohner hält sie für sehr gut dargestellt. Die vorgesehenen Wasserabflüsse sowie der geplante Wasserplatz als gestalterisches Instrument hält sie für gut.
Stadtbaurätin Gundermann geht näher auf die Planung der Kita ein. Sie weist nochmals darauf hin, dass Hintergrund des Baues der Kita der Bedarf sei, der durch die 400 zu schaffenden WE im B-Plangebiet hervorgerufen werde. Nach dem zugrunde zu legenden Schlüssel werden für die 400 neu geschaffenen WE ca. 75 bis 80 Kita-Plätze zu schaffen seien. Zusätzlich sollen Kita-Plätze in der Größenordnung einer Gruppe für Pendler vorgehalten werden. Deshalb ist auch die Einfahrt in das Baugebiet für Kita-Nutzer über die Altenbrückertorstraße vorgesehen. Durch geeignete Durchfahrtssperren soll eine Durchfahrung, abgesehen vom ÖPNV, durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.
Herr Mix – Landschaftsplanungsbüro Mix – führt aus, dass die Regenwasserrückhaltung durch unterirdische Sohlen, die als Kiesbett ausgebildet werden, vorgesehen sei. Ein Vorkonzept für Entwässerung wurde bereits erarbeitet. Die Einspeisung des Oberflächenwassers ist an mehreren Stellen vorgesehen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen in räumlich funktionalen Zusammenhang geschaffen werden, wobei entsprechende Flächen theoretisch auch im Landkreis nachzuweisen wären. Die Landesforsten haben der Stadt entsprechende Flächen angeboten.
Herr Jennrich – Stadtplaner, Büro PPL – zeigt die Planung des vorgesehenen Wasserplatzes auf und weist darauf hin, dass sich Details dieser Planung erst in der Erschließungsplanung konkretisieren lassen.
Herr Bachmeier – Lärmkontor - geht nochmals auf die schalltechnischen Untersuchungen auf der Grundlage der Ausgangssituation ein. Wie bereits mehrfach dargelegt, ist das B-Plan-Gebiet von mehreren Lärmquellen umgeben und dementsprechend vorbelastet. Nochmals aufgezeigt wird, wie baulich auf eine Lärmreduzierung eingegangen werden kann. Zur Verkehrsentwicklung wird ausgeführt, dass die Verkehrsströme aus dem B-Plan-Gebiet heraus nach Osten über die Friedrich-Ebert-Brücke abfahren werden. Derzeit finden auf der Friedrich-Ebert-Brücke 16.000 Fahrzeugbewegungen täglich statt. Eine Verdoppelung des Verkehrsaufkommens würde den Lärmpegel um 3 dBA erhöhen. Durch Anbindung des B-Plan-Gebietes werden sich die Verkehre auf der Friedrich-Ebert-Brücke jedoch nur um 20 % erhöhen, was zu einer Lärmerhöhung um weniger als 1 dBA führen wird. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass eine Zunahme des Lärms unter 1 dBA akustisch nicht wahrnehmbar ist. Zur Schallimmissionssituation der geplanten Kindertagesstätte wird ausgeführt, dass es einen pauschalen Schutz, was die Lärmbeeinträchtigung betrifft, für Kita auf gesetzlicher Basis fußend nicht geben würde. Es besteht keine abschließende Regelung bzgl. Grenzwerte. Die Verlärmung bezogen auf die Kita wird eher durch Straßen- als durch Bahnlärm verursacht werden. Eine Lärmreduzierung könnte durch eine entsprechende Bauweise der Kita beispielsweise durch eine Innenhoflösung erreicht werden. Der B-Plan wird mit seinen Festsetzungen die Lärmsituation der vorhandenen Wohnbebauung im Osten der Bahnanlage nur sehr begrenzt verändern. Zwar ist zusätzlich entstehender Lärm mit einer möglichen Reflexion durch die Bebauung errechenbar, jedoch muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass ein reflektierter Lärm beim Zurückschlagen auf eine höhere Hauptlärmquelle treffen würde. Wie bereits ausgeführt, schluckt dieser Hauptlärm den Reflexionslärm in der Weise, dass der Reflexionslärm nicht zusätzlich wahrgenommen wird. Insofern ist der Reflexionslärm in der Berechnung der Lärmwerte zu vernachlässigen. Durch die Bebauung wird für die östlich der Bahnanlagen gelegene vorhandene Bebauung sich die Lärmbeeinträchtigung nicht verschlechtern, jedoch wird auch für die östlich der Bahnanlagen vorhandene Bebauung keine Verbesserung durch die Bebauung eintreten.
Beigeordneter Dörbaum bringt die in der durchgeführten Anliegerversammlung vorgetragene Bitte der Anwohner in Erinnerung, dass seitens der Stadt auf die Bahn dahingehend eingewirkt werden sollte zu prüfen, inwieweit die Bahn bereit ist, Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Bahnkörper zur östlich gelegenen Bebauung durchzuführen. Auch die von Ratsherrn Bruns vorgetragene Anregung, im Zuge der Sanierung der Friedrich-Ebert-Brücke im VIII. BA Lärmschutzmaßnahmen für die unmittelbaren Anlieger vorzunehmen, bringt er in Erinnerung und bittet Herrn Bachmeier um Auskunft darüber, ob die angesprochenen Maßnahmen geeignet wären, den Lärmschutz für die östlich gelegenen Wohnbebauung durch diese Maßnahmen zu verbessern.
Herr Bachmeier – Lärmkontor – merkt hierzu an, dass Schallschutz in welcher Form auch immer, immer als sinnvoll anzusehen ist. Er erinnert daran, dass die Bahn seinerzeit eine entsprechende Prüfung bereits mit dem Ergebnis vorgenommen hatte, dass ein aktiver Lärmschutz in diesem Bereich ab ca. 1 m Höhe etwas für die Anwohner bringen würde. Zu den angesprochenen Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Friedrich-Ebert-Brücke wird angemerkt, dass auf der Brücke zurzeit ca. 16.000 Fahrzeugbewegungen/tgl. stattfinden und insbesondere der Bereich Bülowstraße lärmmäßig zweifach, sowohl durch Auto als auch durch Schiene, belastet sei.
Ratsherr Manzke bringt in Erinnerung, dass die Anwohner des Wohngebietes Wilschenbruch sichergestellt haben möchten, dass für die Lkw-Versorgung der Wohnhäuser in Wilschenbruch unbedingt eine Durchfahrtsmöglichkeit gewährleistet werden muss.
Bereichsleiter Eberhard führt hierzu aus, dass dies in der Planung mit seinen Festsetzungen sichergestellt sei.
Beigeordneter Pauly interessiert, wie eine Durchfahrt durch das Baugebiet verkehrlich verhindert werden soll.
Fachbereichsleiter Dr. Rehbein merkt hierzu an, dass die Frage der Verkehrsführung insofern nicht B-Plan-relevant sei. Die Verkehrsregelung wird in einer noch zu erstellenden Ausführungsplanung festgelegt. Denkbar sind hier neben einer Beschilderung nach der StVO zusätzlich Schranken- oder Pollerlösungen.
Ratsherr Kuhn interessiert, ob der Grenzwert von 75 dBA sowohl tags als auch nachts bei den Berechnungen anzusetzen sei.
Herr Bachmeier – Lärmkontor – geht auf die Grenzwerte bezogen auf Tages- und Nachtzeiten ein und führt aus, dass für den Streckenbereich die Besonderheit zu sehen ist, dass die Güterverkehre nachts zunehmen werden.
Beigeordneter Dörbaum regt an, dass seitens der Verwaltung noch einmal auf die Bahn zugegangen wird, um entsprechende Lösungen zur Verbesserung des Lärmschutzes zu erreichen.
Ratsherr Löb interessiert, ob neben einer normalen Geräuschkulisse im Bahnverkehr durch durchfahrende Züge es auch zu anderen ungewollten Geräuschen, wie beispielsweise eines Knalls durch Schallreflexionen, kommen könnte.
Herr Bachmeier – Lärmkontor – merkt hierzu an, dass man Nebengeräusche in der angesprochenen Deutlichkeit hier nicht zu erwarten habe. Die von Ratsherrn Löb angesprochenen ungewollten Nebengeräusche beziehen sich hauptsächlich auf fahrende Züge, die mit hoher Geschwindigkeit in Tunnelbereiche ein- oder ausfahren.
Bürgermeister Meihsies merkt an, dass die Umweltverbände, die der Untersuchung zugrunde gelegten Zeiträume bemängelt haben.
Herr Bachmeier – Lärmkontor – führt hierzu aus, dass im Laufe des Prozesses die Zeiträume von 2015 auf 2025 verlängert wurden.
Ratsfrau Puschmann interessiert, wo die 3.500 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen/tgl. abfließen werden.
Herr Müller – Ingenieurgemeinschaft Dr.- Ing. Schubert – geht ein auf die Berechnungsgrundlage und führt zu den Fahrzeugbewegungen aus, dass davon auszugehen sein wird, dass ca. 500 Fahrzeugbewegungen/tgl. im Bereich der Kita durch Bringen und Holen von Kindern zur Kita stattfinden werden.
Ratsherr Manzke interessiert, was hinsichtlich des Lärmschutzes zu veranlassen sein wird, wenn das 3. Gleis Richtung Süden baulich eine Fortsetzung Richtung Uelzen erhalten würde.
Herr Bachmeier – Lärmkontor – merkt hierzu an, dass es für die Anwohner lärmschutzmäßig das Beste sein würde, was passieren könnte, weil dann die Bahn auf gesetzlicher Grundlage gehalten wäre, umfassende Lärmschutzmaßnahmen entsprechend den bestehenden Richtlinien für den gesamten Bahnkörper durchzuführen.
Ratsfrau Schellmann würde es begrüßen, wenn in entsprechenden Gesprächen mit Vertretern der Bahn abgeklärt werden könnte, was lärmschutzmäßig seitens der Bahn in der derzeitigen Situation für umsetzbar gehalten wird.
Beigeordneter Dörbaum spricht sich auch dafür aus, mit der Bahn diesbezüglich ins Gespräch zu kommen. Jedoch sieht er es vom Ergebnis her eher skeptisch, dass die Bahn auf freiwilliger Basis auf deren Kosten ohne gesetzliche Grundlage Lärmschutzmaßnahmen für die im Osten des Bahnkörpers vorhandene Wohnbebauung durchführen wird. Die Lärmthematik in diesem Bereich besteht auch ohne den jetzigen B-Plan. Insofern handelt es sich um bereits bestehende Probleme hinsichtlich des Lärmschutzes, die auf andere Weise zu lösen sein werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Probleme des Lärmschutzes, soweit sie den Bereich des B-Plan-Gebietes betreffen, lösbar sind, dass die verkehrliche Anbindung wie ausführlich dargelegt, nur über die vorgesehene Brückenanbindung verkehrlich abwickelbar sein wird und dass die Bebauung dieser Brache aus städtebaulicher Sicht positiv zu sehen ist. Die abgewogene Planung ist als stimmig anzusehen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss mit Ergänzung um Punkt 3 gemäß Antrag SPD/Bündnis 90 Die Grünen vom 13.02.2012 bei 1 Enthaltung (Ratsherr Löb).
Punkt 3: Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Im Rahmen des vorgesehenen Energiekonzeptes (s. Begründung B-Plan, S. 36) ist in Zusammenarbeit mit dem Investor Aurelis ein Energiekonzept zu erarbeiten, dass sich an den Zielen: - Klimaschutz - Erneuerbare Energien - Effiziente Technik (Einsatz BHKW, Geo-Thermie) orientiert.
2. Eine ÖPNV-Anbindung ist planerisch von vornherein vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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