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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Datum: Mi, 23.05.2012    
Zeit: 16:03 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: HOLZ HERBST GmbH
Ort: Chr. - Herbst - Str. 10 (Gewerbegebiet Goseburg), 21339 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls vom 13.04.2012      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Luna Lüneburg GmbH - Jahresabschluss 2011 Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/4631/12  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Jahresabschluss 2011 Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/4629/12  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Investitionsplan 2012 Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/4630/12  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder als Vertreter der Hansestadt Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen  
Enthält Anlagen
VO/4546/12  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.)              Als angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des § 138 Abs. 8 NkomVG für Ratsmitglieder, die die Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen vertreten, wird ein Höchstbetrag von 182,00 Euro pro Sitzung festgesetzt.

 

2.)              Die geltend gemachten Aufwendungen für Fahrtkosten, Kinderbetreuungen und die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger sowie Verdienstausfälle werden gemäß Anlage 2 erstattet.

 

3.)              Die Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen/ deren Stellvertreter/innen der städtischen Beteiligungsgesellschaften erhalten für ihre Tätigkeiten jährlich eine Zulage von 100% bezogen auf ein „Sitzungsentgelt“ (Vorsitzende) und dem/ der Stellvertreter/in jährlich eine Zulage von 50% bezogen auf ein „Sitzungsentgelt“ (Stellvertreter/innen).

 

4.)              Die Regelungen zu 2.) treten rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.

              Die Regelungen zu 3.) treten zum 01.01.2013 in Kraft.

 

5.)              Die Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung werden angewiesen, für die Regelungen zur Entschädigung von Aufsichtsratmitgliedern für geltend gemachte Aufwendungen und für die Zulagen der Aufsichtsratsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen zu stimmen.

   
    23.05.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 7 - an Verwaltung zurück verwiesen
    Beschluss:

 

 

Ö 8  
Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg
Enthält Anlagen
VO/4547/12  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Neues Kommunales Rechnungswesen - Pilot-Gesamtabschluss 2010  
Enthält Anlagen
VO/4634/12  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)