Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1.) Als angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des § 138 Abs. 8 NkomVG für Ratsmitglieder, die die Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen vertreten, wird ein Höchstbetrag von 182,00 Euro pro Sitzung festgesetzt. 2.) Die geltend gemachten Aufwendungen für Fahrtkosten, Kinderbetreuungen und die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger sowie Verdienstausfälle werden gemäß Anlage 2 erstattet. 3.) Die Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen/ deren Stellvertreter/innen der städtischen Beteiligungsgesellschaften erhalten für ihre Tätigkeiten jährlich eine Zulage von 100% bezogen auf ein „Sitzungsentgelt“ (Vorsitzende) und dem/ der Stellvertreter/in jährlich eine Zulage von 50% bezogen auf ein „Sitzungsentgelt“ (Stellvertreter/innen). 4.) Die Regelungen zu 2.) treten rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft. Die Regelungen zu 3.) treten zum 01.01.2013 in Kraft. 5.) Die Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung werden angewiesen, für die Regelungen zur Entschädigung von Aufsichtsratmitgliedern für geltend gemachte Aufwendungen und für die Zulagen der Aufsichtsratsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen zu stimmen.
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