Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die niedersächsischen Kommunen sind verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2012 erstmals in 2013 einen konsolidierten Gesamtabschluss für den kommunalen Konzernverbund vorzulegen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 31.03.2011 (VO/3971/10) die Verwaltung mit der Erstellung eines Pilot-Gesamtabschlusses basierend auf dem Haushaltsjahr 2010 beauftragt.
Zur Bewältigung der Aufgabe ist eine Projektgruppe unter der Leitung der Stadtkämmerin Frau Lukoschek eingerichtet worden.
Der konsolidierte Gesamtabschluss (kommunaler Gesamtabschluss, Konzernabschluss) ist gem. § 128 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach den Regeln des Jahresabschlusses aufzustellen und durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern. Der Konzernabschluss ist deshalb zusätzlich zum „doppischen“ Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.
Durch die Betrachtung der Hansestadt Lüneburg als „einheitliches Unternehmen“ (wirtschaftliche Einheit), vergleichbar mit einem Konzern, soll eine Gesamtübersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der Kommune abgebildet werden. Der konsolidierte Gesamtabschluss dient somit der Informationsfunktion für den Rat, die Verwaltung, die Bürger und die Öffentlichkeit.
Die Gesamtbilanz und –ergebnisrechnung zum 31.12.2010 wird in der Sitzung präsentiert. Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Anlage 1 – Projektgruppe Anlage 2 – § 128 NKomVG Anlage 3 – Konsolidierungskreis
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