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Auszug - Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder als Vertreter der Hansestadt Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 23.05.2012    
Zeit: 16:03 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: HOLZ HERBST GmbH
Ort: Chr. - Herbst - Str. 10 (Gewerbegebiet Goseburg), 21339 Lüneburg
VO/4546/12 Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder als Vertreter der Hansestadt Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerin Lukoschek erläutert die Vorlage kurz und hebt hervor, dass es sich bei dem Beschluss um einen Empfehlungsrahmen für die Gesellschaften handelt und die Gesellschafterversammlungen der einzelnen Beteiligungen im Anschluss noch entsprechende Beschlüsse nach der Beratung in den Aufsichtsräten zu schließen haben.

 

Ratsherr Srugis erklärt, dass die Höhe des Sitzungsgeldes von 182,00€ unglücklich ist und vielleicht in den Aufsichtsräten zu einer Erhöhung des Sitzungsgeldes animiert. Die Honorierung des Aufwandes des Aufsichtsratsvorsitzenden wird begrüßt und sollte pro Sitzung gezahlt werden.

 

Beigeordneter Pauly fragt, ob durch den Beschluss Mehrkosten für den städtischen Haushalt entstehen. Dies verneint Stadtkämmerin Lukoschek und verweist auf die Zahlung durch die Beteiligungen. Beigeordneter Pauly ist der Meinung, dass zwischen der Entschädigung des Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Ratsvorsitzenden Balance hergestellt werden sollte und die Entschädigung für den Aufsichtsratsvorsitzenden somit zu hoch sei. Er stellt den Änderungsantrag, die Maximalhöhe des abführungsfreien Sitzungsgeldes auf 20,00€ herabzustufen, damit Geld an die Hansestadt abgeführt werden müsse.

 

Ratsherr Neubauer setzt die Arbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Ratsvorsitzenden nicht gleich. Bei richtiger Aufgabenwahrnehmung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ist dieser im ständigen Kontakt mit der Geschäftsführung und bereitet die Sitzungen entsprechend mit vor. Der Ratsvorsitzende hat fast ausschließlich die Aufgabe der Sitzungsleitung inne.

 

Ratsherr Manzke ist für eine Abführungsgrenze des Sitzungsgeldes von 50,00€ und eine zusätzliche Pauschale pro Sitzung für den Aufsichtsratsvorsitzenden von 50% und für die Stellvertretung von 25%.

 

Beigeordneter Pauly ist der Meinung, dass der Beschlussvorschlag nicht eindeutig ist und schlägt eine Trennung des Sitzungsgeldes von den weiteren Aufwandsentschädigungen vor.

Er fragt, warum die Regelung der Aufwandserstattung rückwirkend in Kraft treten soll. Stadtkämmerin Lukoschek erklärt, dass die geltend gemachten Aufwendungen für Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger sowie Verdienstausfälle bei entsprechendem Beschluss in den Gesellschaften für das komplette Jahr geleistet werden kann.

 

Ratsfrau Schellmann und Ratsherr Manzke sind für eine Neufassung des Beschlussvorschlags und eine Trennung des Sitzungsgeldes sowie der weiteren Aufwandsentschädigungen.

 

Ratsherr Srugis empfiehlt, in der Anlage in Abs. 2 die Altersgrenze für die Pflegebedürftigkeit von 67 Jahren zu streichen und die im Haushalt lebenden Personen von 3 auf 2 zu ändern, da sonst Alleinerziehende diskriminiert werden würden.

 

Ratsherr Neubauer ist dafür, dass der Aufsichtsratsvorsitzende eine zusätzliche Pauschale von 50% erhält und der Stellvertreter aufgrund der eher seltenen Stellvertretung keine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten sollte.

 

Der Vorsitzende, Beigeordneter Blanck, fasst zusammen, dass die Verwaltung gebeten wird, den Beschlussvorschlag zu überarbeiten. Die Beschlussfassung wird auf die nächste Sitzung verschoben.

Beschluss: