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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Datum: Mi, 23.05.2012    
Zeit: 16:03 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: HOLZ HERBST GmbH
Ort: Chr. - Herbst - Str. 10 (Gewerbegebiet Goseburg), 21339 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls vom 13.04.2012      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Luna Lüneburg GmbH - Jahresabschluss 2011 Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/4631/12  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Jahresabschluss 2011 Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/4629/12  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Investitionsplan 2012 Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  
Enthält Anlagen
VO/4630/12  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder als Vertreter der Hansestadt Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen  
Enthält Anlagen
VO/4546/12  
Ö 8  
Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg
Enthält Anlagen
VO/4547/12  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegende Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Hansestadt Lüneburg inkl. der vorliegenden Änderungen wird beschlossen. Der PCGK gilt für alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Einrichtungen an denen die Hansestadt Lüneburg beteiligt ist. Der PCKG gilt nicht für die Sparkasse Lüneburg.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligungsgesellschaften der Hansestadt Lüneburg den PCGK als verbindliche Grundlage übernehmen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Teil A anzupassen, soweit dies erforderlich sein sollte und keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen damit verbunden sind und den Teil B regelmäßig auf seine Zweckmäßigkeit zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben und zu ändern.

   
    13.04.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 10 - zurückgestellt
   

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PCGK Präsentation 13.04.12 WiA (225 KB)      
   
    08.05.2012 - Ausschuss für Gleichstellung
    Ö 4 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Gleichstellung empfiehlt mit vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Hansestadt Lüneburg mit folgender Änderung zu beschließen:

 

Die Passage „Mandate von Frauen werden begrüßt.“ des Punktes A 3.4.1 des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg soll in die Passage „Mandate von Frauen sollen angemessen berücksichtigt werden.“ geändert werden.

 

Ratsherr HEILMANN fordert die Mitglieder des Ausschusses für Gleichstellung abschließend auf, bei der nächsten Bestellung neuer Aufsichtsräte auf die Fraktionen im Sinne des Beschlusses einzuwirken.

 

   
    23.05.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 8 - zurückgestellt
   

 

 

   
    04.07.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 12 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Änderungsantrag der Gruppe SPD/Bündnis 90 die Grünen vom 03.07.2012 wird bei 2 Enthaltungen von Ratsherrn Kuhn und Ratsherrn Webersinn angenommen.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei einer Enthaltung von Ratsherrn Kuhn:

 

 

Der vorliegende Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Hansestadt Lüneburg inkl. der vorliegenden Änderungen wird beschlossen. Der PCGK gilt für alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Einrichtungen an denen die Hansestadt Lüneburg beteiligt ist. Der PCKG gilt nicht für die Sparkasse Lüneburg.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligungsgesellschaften der Hansestadt Lüneburg den PCGK als verbindliche Grundlage übernehmen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Teil A anzupassen, soweit dies erforderlich sein sollte und keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen damit verbunden sind und den Teil B    regelmäßig auf seine Zweckmäßigkeit zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben und zu ändern.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag SPD und Bündnis 90 die Grünen (489 KB)      
   
    18.07.2012 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 12 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der vorliegende Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Hansestadt Lüneburg inkl. der vorliegenden Änderungen wird beschlossen. Der PCGK gilt für alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Einrichtungen an denen die Hansestadt Lüneburg beteiligt ist. Der PCKG gilt nicht für die Sparkasse Lüneburg.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligungsgesellschaften der Hansestadt Lüneburg den PCGK als verbindliche Grundlage übernehmen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Teil A anzupassen, soweit dies erforderlich sein sollte und keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen damit verbunden sind und den Teil B regelmäßig auf seine Zweckmäßigkeit zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben und zu ändern.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen (197 KB)      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Neues Kommunales Rechnungswesen - Pilot-Gesamtabschluss 2010  
Enthält Anlagen
VO/4634/12  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)