Beschluss:Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: a) In den Kindergärten sollen Informationen zu Weichmachern gegeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, für entsprechende Informationen zu sorgen. b) Nach § 6 Abs. 1 Nummer 9 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen in der Fassung vom 31.03.2011 wird folgende Nummer 10 eingefügt: 10. Spielsachen und Spielgeräte Bei der Beschaffung von Spielzeugen, Turngeräten und Spielgeräten ist auf Produktkennzeichnungen und Umweltlabels (CE, TÜV, LGA tested, Blauer Engel, Ökö-Tex Standard 100, Spiel gut etc.) zu achten, um möglichst geringe Belastungen an Schadstoffen sicherzustellen. Bei der Beschaffung von Spielzeugen sollte wenn möglich auf Spielzeuge aus weichplastikfreien Materialien (z.B. Holz) ausgewichen werden, um die Belastung durch Weichmacher (z.B. Phthalate) zu reduzieren. Weichplastikhaltige Spielzeuge werden nur dann beschafft, wenn die Weichmacherfreiheit garantiert werden kann. Bei der Beschaffung von Turngeräten sind, so weit am Markt verfügbar, weichmacherfreie Geräte zu beschaffen. In Zweifelsfällen sollte sich die beschaffende Stelle eine Erklärung des Lieferanten zur Schadstoffbelastung ausstellen lassen. (31, 5, 8)
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