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Vorlage - VO/4346/11  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dziuba-Busch
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Vorberatung
07.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.01.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Um der Problematik von so genannten Weichmachern in Kinderspielzeug gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, die o.g. Richtlinie in der Fassung vom 31.03.2011 zu ändern.

 

Weichmacher sind Stoffe, die spröden Materialien zugesetzt werden, um sie weich, biegsam oder dehnbar zu machen. Sie sind sehr häufig in Plastik- und Gummiwaren enthalten. Es sind im wesentlichen Phthalate, eine Stoffgruppe, die im Verdacht steht, gesundheitsschädlich zu sein und die über die Nahrung, Atemluft oder die Haut aufgenommen werden. Diese Weichmacher sind vor allem in Produkten aus Gummi und Weich-PVC wie Schuhen, Luftmatratzen, Werkzeuggriffen, Spielgerätegriffen, Kabelummantelungen oder Bodenbelägen zu finden. Die EU-Chemikalienverordnung REACH (EG 1907/2006) regelt die Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, so auch den Bestandteil bestimmter Phthalate in Spielzeug und Babyartikeln. Außerhalb der EU gelten diese Anforderungen nicht.

Weichmacher können frucht- und fruchtbarkeitsschädigend sein. Kinder reagieren empfindlicher auf die Stoffe als Erwachsene. Das Umweltbundesamt hat im Januar 2011 darüber informiert. Aus dem Grunde haben sich verwaltungsintern der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft, der Bereich Kinder und Familie sowie der Bereich Umwelt mit dem Thema auseinandergesetzt. Auch eine schriftliche Stellungnahme des Bremer Umweltinstitutes GmbH wurde berücksichtigt.

Wo spielen Weichmacher in Kindertagesstätten eine Rolle?

Im Gebäude spielen Weichmacher u.a. bei Kunststofffenstern, PVC-haltigen Bodenbelägen und Textilbeschichtungen bei Gardinen eine Rolle. Turnmatten enthalten ebenfalls Phthalate. Über die große Fläche dünsten sie verstärkt aus.             
Spielsachen werden in der Regel mit der Inventar-Erstausstattung beschafft. Insbesondere werden Holzspielzeuge erworben. Nachfolgende Beschaffungen sind eher selten.              
Auf die Beschaffung der von den Kindern mitgebrachten Gegenständen wie Gummistiefel, Regenjacken und Hausschuhe besteht seitens der Kindergartenträger kein Einfluss.

Wie kann ausgeschlossen werden, dass Kinderspielzeug mit Weichmachern beschafft wird?

Zu erkennen, ob die Stoffe im Spielzeug enthalten sind, ist vor allem bei Produkten schwierig, welche aus verschiedenen Materialien oder Verbundstoffen bestehen. TÜV- und CE-Siegel sind hauptsächlich Sicherheitssiegel und sagen wenig über Inhaltsstoffe aus. Der blaue Engel, LGA tested und Öko-Tex Standard 100 hingegen stehen auch für schadstoffarme Inhaltsstoffe. Es werden mit diesen Labels Sicherheits- und Umweltstandards gesetzt und angestrebt, welche in Kindergärten unabdingbar sind.              
Sofern auf einem Spielzeug kein Label bzw. Siegel erkennbar oder für dieses vergeben ist, hat das Umweltbundesamt vorgeschlagen, sich bestätigen zu lassen, dass nach der EU-Chemikalienverordnung ausgeschlossene oder beschränkte Inhaltsstoffe nicht in den Spielwaren enthalten sind. Gemäß Artikel 33 der EU-Chemikalienverordnung ist ein Lieferant eines Erzeugnisses verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen nach Eingang des Ersuchens die Informationen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Es wird empfohlen, insbesondere innerhalb der Kindergärten die Eltern auf das Thema "Weichmacher in Kinderspielzeug" hinzuweisen. Die städtische Beschaffung von Kinderspielzeug mit Weichmachern sollte soweit möglich untersagt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/ 31020             

              Produkt / Kostenträger: 56100103

              Haushaltsjahr:              2011

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a) In den  Kindergärten sollen Informationen zu Weichmachern gegeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, für entsprechende Informationen zu sorgen. 

b) Nach § 6 Abs. 1 Nummer 9 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen in der Fassung vom 31.03.2011 wird folgende Nummer 10 eingefügt:

 

     10. Spielsachen und Spielgeräte

Bei der Beschaffung von Spielzeugen, Turngeräten und Spielgeräten ist auf Produktkennzeichnungen und Umweltlabels (CE, TÜV, LGA tested, Blauer Engel, Ökö-Tex Standard 100 etc.) zu achten, um möglichst geringe Belastungen an Schadstoffen sicherzustellen. Bei der Beschaffung von weichplastikhaltigen Spielzeugen sollte wenn möglich auf Spielzeuge aus anderen Materialien (z.B. Holz) ausgewichen werden, um die Belastung an Weichmachern (z.B. Phthalate) zu reduzieren. Bei der Beschaffung von Turngeräten sind, so weit am Markt verfügbar, weichmacherfreie Geräte zu beschaffen. In Zweifelsfällen sollte sich die beschaffende Stelle eine Erklärung des Lieferanten zur Schadstoffbelastung ausstellen lassen.