Beschluss:Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen aus der FDP-Fraktion und 2 Enthaltungen aus den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen: 1. Die im Rahmen der förmlichen und der erneuten Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt. 2. Der Bebauungsplan Nr. 127 „Pilgerpfad-Süd“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 3. Die Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg wird ausgesetzt bis die Erschließungsverträge von den Erschließungsträgern unterzeichnet und eine Zustimmung des Rates vorliegt. Bis dahin entfaltet der Bebauungsplan keine Rechtskraft. 4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 105/I „Langestückenfeld-West“ vom 19.02.2002 wird aufgehoben. Damit wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans eingestellt. Der Hinweis Nummer 3 wird wie folgt neu formuliert: In den Wohngebieten können zeitweise Geruchs-, Dauergeräusch- und Staubimmissionen aus landwirtschaftlichen Betrieben oder landwirtschaftlich genutzten Flächen aus unmittelbarer Nachbarschaft wahrnehmbar sein. (06, 6, 61, 63)
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