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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.04.2004 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 100 „Wittenberger Bahn“ mit örtlicher Bauvorschrift für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „An der Wittenberger Bahn“ in einem 56. Änderungsverfahren entsprechend zu ändern. Die Fläche der Wittenberger Bahn wurde am 19.5.2008 als EFRE-Fördergebiet (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) ausgewiesen. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide sowie durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Anregungen und Stellungnahmen sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen und als nächster Verfahrensschritt wurde die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wurde der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung in Teilen erforderlich. Diese Änderungen führen dazu, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden muss. Diese erneute Auslegung ist zu beschließen. Zudem wird beschlossen, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen auf 2 Wochen verkürzt wird. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Kosten der Bauleitplanung und der äußeren Erschließung sollen durch EFRE-Mittel, der verbleibende Eigenanteil durch die vertraglich vereinbarte Kostenübernahme des Projektträgers finanziert werden. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Begründung Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ nebst Entwurf der Begründung wird mit den Änderungen beschlossen. Der geänderte Bebauungsplan wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
2. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wird auf 2 Wochen verkürzt.
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