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Vorlage - VO/4242/11  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 119 "Oedeme-Süd", 1. Änderung für den 2. Bauabschnitt "Rosenkamp";
Beschluss über den Auslegungsentwurf,
Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tobias, Neumann
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
04.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung    
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 119 „Oedeme-Süd“ ist seit dem 16.7.2001 rechtskräftig. Der überwiegende Teil dieses Baugebietes wurde bereits erschlossen und mittlerweile auch bebaut. Nun soll der westliche Teil als zweiter Bauabschnitt erschlossen und bebaut werden.

Hierfür sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit der örtlichen Bauvorschrift für den Teilbereich (siehe Anlage) überarbeitet und an neuere städtebauliche Entwicklungsvorstellungen angepasst werden.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.04.2011 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Oedeme-Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 09.07.2011 bekannt gemacht. Im Bereich Stadtplanung konnte sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 01.08.2011 bis einschließlich 26.08.2011 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in dieser Frist zur Planung äußern.

Als nächster Verfahrensschritt soll über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Kosten werden vom Investor getragen gemäß städtebaulichem Vertrag

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung

Anlagen: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verfahrensübersicht_B-Plan (18 KB) PDF-Dokument (44 KB)    
Anlage 2 2 BP 119 1_Änd (137 KB)      
Anlage 3 3 612610-119 Ä1 Anlage VO 4242-11 Begründung (157 KB)      
Anlage 4 4 612610-119 Ä1 Anlage VO 4242-11 Planentwurf (1206 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.      Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 „Oedeme-Süd“, 1. Änderung nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt.

 

2.      Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  ist durchzuführen.