Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:
Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 124 "Nordlandhalle" nebst
Begründung wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wird beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Sinne der anliegenden
zeichnerischen Beschreibung neu festgesetzt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung
ist nicht erforderlich.