Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 26.11.2002 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark mit örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung" für den in der Anlage zeichnerisch
beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Planungsziel ist insbesondere die
Festsetzung eines Sondergebietes "Feuerwehr", eines eingeschränkten
Gewerbegebietes, einer Hauptverkehrsstraße mit Brückenbauwerk über die Ilmenau
(Spange zwischen Hamburger Straße und Bockelmannstraße) sowie von Grünflächen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich westlich der
Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55
"Hude". Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 114 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant. In dem
bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger
Heide (23.12.2002) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung
(08.01. - 21.01.2003) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls
anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 06.12.2002 bis zum
21.01.2003 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Als Ergebnis
dieser Verfahrensschritte wurden die ausgelegten Planungsunterlagen geringfügig
überarbeitet bzw. ergänzt. Siehe im einzelnen den anliegenden Vermerk vom
03.04.2003. Die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich (Ziff.
3.4 des Begründungsentwurfs). Um die Belange von Natur und Landschaft gebührend
zu berücksichtigen, wurde als Anlage zur Begründung ein grünordnerischer
Fachbeitrag erarbeitet. Als nächster
Verfahrensschritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung und über die öffentliche Auslegung
beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern
erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher
Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im
Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 150,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: 1. Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark mit örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung" nebst Begründung wird zugestimmt; die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. 2. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich westlich der
Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55
"Hude". Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 114 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant. 3. Die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. |
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