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Vorlage - VO/0526/03  

 
 
Betreff: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Lünepark"; Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
03.06.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 26.11.2002 gemäß § 2 Abs. 1 u. 4  Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teil­bereich im Rahmen eines 33. Änderungsverfahrens zu ändern.

 

Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung von gemischten und gewerblichen Bauflächen, eines Sondergebietes (Feuerwehr), Verkehrsflächen "Hauptverkehrsstraße" und von Grün­flächen. Die verbindliche Bauleitplanung wird durch den parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" geregelt.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (23.12.2002) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (08.01. - 21.01.2003) durchgeführt. Träger öffentlicher  Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteili­gung in der Zeit vom 06.12.2002 bis zum 21.01.2003 Gelegenheit erhalten, die Planungen ein­zusehen und Stellung zu nehmen.

 

Als Ergebnis dieser Verfahrensschritte wurden die ausgelegten Planungsunterlagen geringfügig überarbeitet bzw. ergänzt. Siehe im einzelnen den anliegenden Vermerk vom 03.04.2003.

 

Als nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des Flächen­nutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht und über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit ge­boten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        100,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Erläuterungsbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen (922 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

Dem Auslegungsentwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Lünepark" nebst Entwurf des Erläuterungsberichtes wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.