Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:
1.Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark mit örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung" nebst Begründung wird zugestimmt; die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
2.Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich westlich der
Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55
"Hude". Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 114 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant.
3.Die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.