Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag:   1.      Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wittenberger Bahn“ nebst Entwurf der Begründung zu und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird ebenfalls beschlossen.   2.      Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.      		 |