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Vorlage - VO/4084/11  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 140 "Westlich Sülztorstraße"; Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.05.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung    
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung im Bereich der heutigen Hauptpost und ehemaligen Saline, westlich der Sülztorstraße zu schaffen.

Planungsrechtlich ist dort heute im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 30 / II „Saline“ mit 1. und 2. Änderung eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Post“ sowie ein Mischgebiet und ein Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel festgesetzt.

Die Neuentwicklung soll durch einen eigenständigen Bebauungsplan abgedeckt werden, der die bestehenden Planungen ersetzt. Der Bebauungsplan mit der Nr. 140 bekommt den Namen „Westlich Sülztorstraße“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die gesamten Flächen der Post und der ehemaligen Saline inklusive der erforderlichen Verkehrsflächen, um das Gelände an den Straßen „Am Bargenturm“, „Auf dem Harz“, der „Sülztorstraße“ und der „Soltauer Allee“ anzuschließen. In der Anlage ist der Geltungsbereich dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 5 ha.

 

Im Gebäude der ehemaligen Saline ist neben dem Deutschen Salz Museum im überwiegenden Teil ein großflächiger Lebensmittelmarkt vorhanden.

Das Gebäude der Saline steht unter Denkmalschutz und soll zukünftig komplett einer Nutzung als Museum zugeführt werden. Der bestehende Markt in der ehemaligen Saline soll aufgegeben und verlagert werden. Geplant ist daher einen neuen Standort für einen großen Lebensmittelmarkt zu entwickeln. Der Standort der Hauptpost soll gesichert bleiben.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Kerngebietes oder Sondergebietes, sowie die Regelung zu den erforderlichen Parkplatz- und Erschließungsflächen. Die konkrete Festlegung wird im Planverfahren erarbeitet.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist die Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg erforderlich. Zur Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung liegt eine gesonderte Vorlage (VO/4085/11) vor.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: Zur Deckung von Kosten im Zusammenhang mit der Planaufstellung wird ein städtebaulicher- und Erschließungsvertrag geschlossen.

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 4271400 / 61020             

              Produkt / Kostenträger: 51100104

              Haushaltsjahr: 2011             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP_140___Westlich_Sülztorstraße___Beschlussvorlage_ (253 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_B-Plan (18 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.      Für einen Bereich westlich der Sülztorstraße wird die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 2 BauGB eingeleitet. Der Bebauungsplan mit der Nr. 140 bekommt die Bezeichnung „westlich Sülztorstraße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

2.      Ziel der Planung ist es insbesondere als Art der Nutzung ein Kerngebiet oder ein Sondergebiet im Bebauungsplan festzusetzen, um das Gebiet einer Neubebauung zu zuführen.

3.      Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.