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Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung im Bereich der heutigen Hauptpost und ehemaligen Saline, westlich der Sülztorstraße zu schaffen. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist dort heute eine Fläche für den Gemeinbedarf für die Einrichtung „Post“ sowie eine gemischte Baufläche dargestellt. Vorgesehen ist nunmehr eine Darstellung als Kerngebiet bzw. Sondergebiet, um einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsmarkt zu realisieren. Um diese Nutzung zu ermöglichen, ist die Einleitung eines Verfahrens zur 70. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die konkrete bauliche Entwicklung wird in einem Bebauungsplan entwickelt, der im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt wird. Zur Einleitung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 140 „Westlich Sülztorstraße“ liegt eine eigenständige Vorlage (VO/4084/11) zur Beschlussfassung vor. Der Änderungsbereich umfasst die gesamten Flächen der Post und der ehemaligen Saline. In der Anlage ist der Geltungsbereich zeichnerisch dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 4,8 ha. Als erster Verfahrensschritt zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Westlich Sülztorstraße“ ist zunächst der Änderungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 und 4 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner ist über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Planaufstellung wird ein städtebaulicher – und Erschließungsvertrag geschlossen. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Gemäß § 2 BauGB wird das Verfahren zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Westlich Sülztorstraße“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.
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