Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.04.2004 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 100 „Wittenberger Bahn“ mit örtlicher Bauvorschrift für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „An der Wittenberger Bahn“ in einem 56. Änderungsverfahren entsprechend zu ändern. Die Fläche der Wittenberger Bahn wurde am 19.5.2008 als EFRE-Fördergebiet (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) ausgewiesen. Nach Aufgabe der Bahnnutzungen soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "An der Wittenberger Bahn" und den parallel aufzustellenden gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 100 einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gesichert werden. Der Bebauungsplan soll dort künftig durch entsprechende Festsetzungen insbesondere nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen, Wohnen und eine Erschließung des Gebietes planungsrechtlich ermöglichen. Zu den Bauleitplänen wird ein Umweltbericht erarbeitet. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 01.10.2010 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 08.10.2010 bis einschließlich 27.10.2010 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 29.09.2010 bis 21.10.2010 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Stellungnahmen sowie der angefertigten Fachgutachten zum Bereich sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen. Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Der Bebauungsplan Nr. 100 „Wittenberger Bahn“ überlagert im Bereich der Friedrich-Ebert-Brücke westlich der Ilmenau einen Teil der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 29/I vom 30.07.1982, in dem bisher öffentliche Verkehrsflächen und öffentliche Grünflächen mit den Zweckbestimmungen „Parkanlage“ und „Kleingärten“ festgesetzt sind. Die Festsetzungen des betroffenen Teilbereichs der bisher rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplanes 29/I werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 100 "Wittenberger Bahn" ersetzt. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Kosten der Bauleitplanung und der äußeren Erschließung sollen durch EFRE-Mittel, der verbleibende Eigenanteil durch die vertraglich vereinbarte Kostenübernahme des Projektträgers finanziert werden. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
1. Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wittenberger Bahn“ nebst Entwurf der Begründung zu und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird ebenfalls beschlossen.
2. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
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