Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Für einen Bereich westlich der Sülztorstraße wird die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 2 BauGB eingeleitet. Der Bebauungsplan mit der Nr. 140 bekommt die Bezeichnung „westlich Sülztorstraße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Ziel der Planung ist es insbesondere als Art der Nutzung ein Kerngebiet oder ein Sondergebiet im Bebauungsplan festzusetzen, um das Gebiet einer Neubebauung zu zuführen. 3. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen. |